Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC-7017
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: BORBET
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 875 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
245G, 246 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
215/45R17
A01)K15)K23)
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)
225/55R17C
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e9*2001/116*0048*13 min 1470/1470 max1650/1650(0) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Vito 4x4 225/55R17 A02) bis A10)
225/55R17C
235/50R17
A01)K03)K04)
L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)
225/55R17C
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
L275NT10 min1400-1400 max1550/1650(0) 5/112/66,5
RA-000736-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx
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Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)
T101)
225/55R17C
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0457*05 min1470/1470 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)
T101)
225/55R17C
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0458*03 min1400/1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Vito 4x4 225/55R17 A02) bis A10)
225/55R17C
235/50R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0459*02 min1470-1550/ max1470/1650 5/112/66,5
RA-000736-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx
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Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
A93)
205/50R17
A93)
215/45R17
A93)
225/45R17
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine) N215) EF0)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe) A94)N215) EF0)
205/50R17 M+S
A94)
215/45R17
A94)N225)
225/45R17
A94)N235)
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Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi) N215) EF0)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
N215)
205/50R17 M+S
215/45R17
A93)N225)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) V00)
RA-000736-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
N215) E93)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) E93)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10)
E95)
215/45R17 M+S
215/50R17 M+S
225/45R17 M+S
RA-000736-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
N215)
205/50R17 M+S
215/45R17
A93)N225)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
RA-000736-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000736-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC-7017
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84), bei denen serienmäßig
als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CC-7017 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.06.2013
RA-000736-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx