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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CC-7017
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller     :   Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
245G, 246                      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000736-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     2/9                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC-7017


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
169                                  e1*2001/116*0288*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142            Mercedes A-Klasse       205/45R17                                 A02) bis A10)

                                                      215/40R17

                                                      215/45R17
                                                      A01)K15)K23)



Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                         A02) bis A10)

                                                      225/55R17C

                                                      235/50R17
                                                      A01)K03)K04)T100)
e9*2001/116*0048*13   min 1470/1470 max1650/1650(0)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito 4x4                               225/55R17                         A02) bis A10)

                                                      225/55R17C

                                                      235/50R17
                                                      A01)K03)K04)
L720 NT02             min1470/1470 max1550/1550                                         5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                            225/55R17                         A02) bis A10)

                                                      225/55R17C

                                                      235/50R17
                                                      A01)K03)K04)T100)
L275NT10              min1400-1400 max1550/1650(0)                                      5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC-7017


Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                         A02) bis A10)
                                      T101)

                                                    225/55R17C

                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0457*05   min1470/1470 max1550/1700(0)                       5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                         A02) bis A10)
                                      T101)

                                                    225/55R17C

                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0458*03   min1400/1400 max1550/1700(0)                       5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120    Vito 4x4               225/55R17                         A02) bis A10)

                                                    225/55R17C

                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)
e1*2007/46*0459*02   min1470-1550/ max1470/1650                         5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     4/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse       205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/50R17
                                         A93)

                                         215/45R17
                                         A93)

                                         225/45R17
                                         A93a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine)             N215)                             EF0)

                                         205/50R17 M+S

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17
                                         N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
                (Coupe)                 A94)N215)                         EF0)

                                         205/50R17 M+S
                                         A94)

                                         215/45R17
                                         A94)N225)

                                         225/45R17
                                         A94)N235)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                 A02) bis A10)
                (Kombi)                 N215)                                     EF0)

                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                                         N215)

                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17
                                          A93)N225)

                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                                        N215)                                    E93)

                                         205/50R17 M+S

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   E93)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 155     Mercedes A-Klasse       205/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                 E95)
                                         215/45R17 M+S

                                         215/50R17 M+S

                                         225/45R17 M+S




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     7/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CC-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                                A02) bis A10)
                                        N215)

                                         205/50R17 M+S

                                         215/45R17
                                         A93)N225)

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8/9                                                        Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                  CC-7017


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49277 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000736-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Teiletyp :                  CC-7017


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84), bei denen serienmäßig
     als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.



Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CC-7017 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.06.2013




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