Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R6705.27
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
168 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50742 110 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
117, 169, 176, 204, 204K, 207, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm
212, 245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 168
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 Mercedes A-Klasse 195/45R16 A01) bis A10)
(Radstand kurz und lang) E20)K70)
205/45R16
K68)
215/40R16
195/50R16
G82) K68)
e1*96/79*0073*16E 810/825 (850) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 185/55R16 A02) bis A10)
A93a)M00)N195)
185/55R16 M+S
A93a)M00)
195/55R16
A01)K03)K15)K23)
205/50R16
A01)K01)K04)K15)K23)
225/45R16
A01)K01)K04)K15)K23)K26)
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Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N205) E100)E93)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. W205)
e1*2001/116*0470*04)
205/55R16
215/50R16
A01)A93a)K04)
215/55R16
A01)K04)
225/50R16
A01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)K13)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)A93)K01) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93)K01)K04)
e1*2001/116*0470*02)
225/50R16
A01)A93a)K01)K04)K81)
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Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93)N205) E100)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. A93)W205)
e1*2001/116*0470*04)
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
215/50R16
A93)
215/55R16
G0X)
225/50R16
A01)K04)
235/50R16
A01)G0X)K04)K13)K22)
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Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 Mercedes B-Klasse electric 205/60R16 A02) bis A10)
drive
215/55R16
A93a)
215/60R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
245/50R16
A01)K04)
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Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)B57)
(Coupe, C204) A94)N205) E110)EF0)
195/55R16 M+S
A94)W205)
195/60R16
A94)G7S)N205)
195/60R16 M+S
A94)G7S)W205)
205/55R16
A94)N215)
205/55R16 M+S
A94)
215/50R16
A94)N225)
215/55R16
A94a)G8V)N225)
225/50R16
A94a)N235)
235/50R16
A01)G8V)K01)N245)
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Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B57)
(Limousine, W204) A94)G7S)N205) E104)EF0)
195/60R16 M+S
A94)G7S)W205)
205/55R16
A94)N215)
205/55R16 M+S
A94)
215/55R16
G8V)N225)
225/50R16
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B57)
(Kombi, S204) A94)N215) E104)EF0)
205/55R16 M+S
A94)
215/55R16
G1R)N225)
225/50R16
N235)
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Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A94)N215) B100)E103)EF0)
205/60R16 M+S
A94)W215)
215/55R16
A94)N225)
215/55R16 M+S
A94)W225)
215/60R16
A94)GAZ)N225)
215/60R16 M+S
A94)GAZ)W225)
225/55R16
A94)
235/50R16
A01)A94)K01)
235/55R16
A01)A94a)GAZ)K01)
245/50R16
A01)A94a)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)
A94a)K04) B100)E103)EF0)V00)
235/55R16 255/50R16 A01) bis A10)
K01) K04) B100)E103)EF0)GB6)
V00)
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Anlage-Nr. : 26a
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A94)N215) B100)E103)EF0)
205/60R16 M+S
A94)W215)
215/55R16
A94)N225)
215/55R16 M+S
A94)W225)
215/60R16
A94)N225)
215/60R16 M+S
A94)W225)
225/55R16
A94)
235/50R16
A01)A94)K01)
235/55R16
A01)A94a)K01)
245/50R16
A01)A94a)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)
A94a)K04) B100)E103)EF0)V00)
235/55R16 255/50R16 A01) bis A10)
K01) K04) B100)E103)EF0)V00)
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Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 130 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) E100)E93a)EF0)
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
A01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)K13)
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)A94)
(Coupe)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
120 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)A94)
(Cabrio)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
e1*2001/116*0502*13 1140/1185 (1240) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94)N215) EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 205/55R16 M+S
17Zoll) A94)W215)
205/60R16
A94)G1C)N215)
205/60R16 M+S
A94)G1C)W215)
215/50R16
A94)N225)
215/50R16 M+S
A94)W225)
215/55R16
A94)G4Z)N225)
215/55R16 M+S
A94)G4Z)W225)
225/50R16
A94)N235)
225/50R16 M+S
A94)W235)
235/50R16
A94)G4Z)N245)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A94) E111)EF0)ER1)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 215/55R16
A94)
225/55R16
A94)
235/50R16
245/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R16 245/50R16 A02) bis A10)
E111)EF0)ER1)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32 mm
Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm
B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000576-C0-104-26a~DB-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder
185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-000576-C0-104-26a~DB-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen
(Befestigungsstelle unterlegen),
- die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen,
- ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
(ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000576-C0-104-26a~DB-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.07.2016
RA-000576-C0-104-26a~DB-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx