GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH
An der Walkmühle 2
46356 Essen
QA 05 113 05035
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Tomason
Typ TN3-6515
Radgröße 6,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- TN3-6515 /N24 Ø72,6xØ66,6 5/112/66,6 37 690 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46377
Herstellerzeichen Tomason
Radtyp und Ausführung TN3-6515 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen LZ
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 60° Kegel 110 24
S02 Schraube M12x1,5 60° Kegel 130 24
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55146105) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er 53-90 185/65R15 A01 G01 A02 A04 A05
201 53-90 195/50R15 A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3 53-90 195/55R15 A14 A22 V15
53-90 195/60R15 A01 G01 Z14 S01
53-90 205/50R15
53-90 205/55R15 A01 K41
53-90 215/50R15 A01 K43 K44 K49 K50 L02
53-90 225/50R15 A01 K44 K50 R03
190 er 53-122 185/65R15 A02 A04 A05
201 53-122 185/65R15 M+S R09 A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3 53-122 195/55R15 A14 A22 V15
53-122 195/60R15 Z15 S01
53-122 205/50R15
53-122 205/55R15 A01 K41
53-122 205/60R15 A01 K41 K42
53-122 215/50R15 A01 K43 K44 K49 K50 L02
53-122 215/55R15 A01 K43 K44 K49 K50 L02
53-122 225/50R15 A01 K43 K44 K49 K50 L02
A-Klasse 44-75 185/55R15 K42 K46 K49 K50 K56 M+S A01 A02 A04
168 44-75 195/50R15 K42 K46 K49 K50 K56 A05 A08 A09
e1*96/79*0073*.. 44-75 205/50R15 K42 K46 K49 K50 K56 A12 A14 A22
nur mit ESP A60 B03
DBA S01
C-Klasse 75-125 195/65R15 A02 A04 A05
203 75-125 205/60R15 A08 A09 A11
e1*98/14*0139*.. A14 A22 B03
S01
C-Klasse 55-145 185/65R15 A11 R09 A02 A04 A05
HO 55-145 195/65R15 A11 A08 A09 A14
G363, 55-145 205/55R15 A11 R70 A22 B03 V15
e1*92/53*0001*.. 55-145 205/60R15 A11 S01
55-145 215/55R15 A12 R70
55-145 225/50R15 A12 R03
55-145 225/55R15 A12 R03
C-Klasse Kombi 55-145 195/65R15 A11 A02 A04 A05
202 55-145 205/60R15 A11 A08 A09 A14
e1*93/81*0034*.. 55-145 215/55R15 A12 R70 A22 B03 V15
55-145 225/55R15 A12 R03 S01
C-Klasse Kombi 75-125 195/65R15 R09 A02 A04 A05
203K 75-125 205/60R15 A08 A09 A11
e1*98/14*0158*.. A14 A22 B03
Car S01
C-Klasse Sportcoupé 75-125 195/65R15 R09 A02 A04 A05
203CL 75-125 205/60R15 A08 A09 A11
e1*98/14*0159*.. A14 A22 B03
Cpe S01
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLK-Klasse 100-145 195/65R15 M+S A02 A04 A05
208 100-145 205/60R15 M+S A08 A09 A11
e1*96/27*0054*.. A14 A22 B03
Cbo Cpe S01
CLK-Klasse 100-145 195/65R15 M+S A02 A04 A05
208 100-145 205/60R15 M+S A08 A09 A11
e1*96/27*0054*.. A14 A22 B03
Cbo Cpe S01
CLK-Klasse 100-125 195/65R15 A10 M+S A02 A04 A05
209 100-125 205/60R15 A10 M+S A08 A09 A14
e1*98/14*0184*.. A22 B03 Cbo
Cpe S01
E-Klasse 53-162 185/65R15 R09 A02 A04 A05
124 53-162 185/65R15 M+S R09 A08 A09 A12
D700, /1, /2 53-162 195/65R15 R35 A14 A22 A59
53-162 195/65R15 M+S R09 B03 R21 V00
53-162 205/60R15 R35 V15 S01
53-162 215/60R15 A01 K41 K42 K49
53-162 225/50R15 A01 K41 K42 K49
53-162 225/55R15 A01 K41 K42 K49
E-Klasse 97-162 195/65R15 M+S R09 A02 A04 A05
124C 97-162 195/65R15 R35 A08 A09 A12
E499, /1 97-162 205/60R15 R35 A14 A22 B03
97-162 215/60R15 A01 K41 K42 K49 R21 V15 S01
97-162 225/50R15 A01 K41 K42 K49
97-162 225/55R15 A01 K41 K42 K49
E-Klasse 53-162 195/65R15 M+S R09 A02 A04 A05
124T 53-162 195/65R15 R35 A08 A09 A12
E081, /1 53-162 205/60R15 R35 A14 A22 A59
53-162 205/60R15 M+S R09 B03 R21 V00
53-162 215/60R15 A01 K41 K42 K49 V15 S01
53-162 225/55R15 A01 K41 K42 K49
E-Klasse 55-110 205/60R15 A11 R37 A02 A04 A05
210 55-125 195/65R15 A11 M+S R09 A08 A09 A14
e1*93/81*0022*.. 55-125 195/65R15 A11 R09 A22 B03 S01
55-125 205/65R15 A11
55-125 215/60R15 A12
Vaneo 55-92 195/55R15 K49 T85 T89 A01 A02 A04
414 55-92 205/50R15 K49 K50 T85 T86 A05 A08 A09
e1*98/14*0185*.., A12 A14 A22
e1*2001/116*0185*.. S02
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A22 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),
z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den
Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
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DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich
155/70R15.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 195/55R15 215/50R15
Nr. 6 205/45R15 215/40R15
Nr. 7 205/55R15 225/50R15
Nr. 8 205/60R15 225/55R15
Nr. 9 205/65R15 225/60R15
Nr. 10 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Z14 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 14 Zoll Serienbereifung
(Sommer).
Z15 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung
(Sommer).
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Sept. 2005.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 29.September 2005
Tufan 00085743.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim