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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Kautschuk-Verwertungs GmbH
                               An der Walkmühle 2
                               46356 Essen
                               QA 05 113 05035

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Tomason
Typ                            TN3-6515
Radgröße                       6,5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              TN3-6515 /N24 Ø72,6xØ66,6           5/112/66,6         37        690    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46377
Herstellerzeichen              Tomason
Radtyp und Ausführung          TN3-6515 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           LZ
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             60° Kegel       110                    24
S02    Schraube M12x1,5             60° Kegel       130                    24

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55146105) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung   kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er               53-90         185/65R15        A01 G01                       A02 A04 A05
201                  53-90         195/50R15                                      A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3     53-90         195/55R15                                      A14 A22 V15
                     53-90         195/60R15        A01 G01                       Z14 S01
                     53-90         205/50R15
                     53-90         205/55R15        A01 K41
                     53-90         215/50R15        A01 K43 K44 K49 K50 L02
                     53-90         225/50R15        A01 K44 K50 R03
190 er               53-122        185/65R15                                      A02 A04 A05
201                  53-122        185/65R15        M+S R09                       A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3     53-122        195/55R15                                      A14 A22 V15
                     53-122        195/60R15                                      Z15 S01
                     53-122        205/50R15
                     53-122        205/55R15        A01 K41
                     53-122        205/60R15        A01 K41 K42
                     53-122        215/50R15        A01 K43 K44 K49 K50 L02
                     53-122        215/55R15        A01 K43 K44 K49 K50 L02
                     53-122        225/50R15        A01 K43 K44 K49 K50 L02
A-Klasse             44-75         185/55R15        K42 K46 K49 K50 K56 M+S       A01 A02 A04
168                  44-75         195/50R15        K42 K46 K49 K50 K56           A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..     44-75         205/50R15        K42 K46 K49 K50 K56           A12 A14 A22
nur mit ESP                                                                       A60 B03
                                                                                  DBA S01
C-Klasse             75-125        195/65R15                                      A02 A04 A05
203                  75-125        205/60R15                                      A08 A09 A11
e1*98/14*0139*..                                                                  A14 A22 B03
                                                                                  S01
C-Klasse             55-145        185/65R15        A11 R09                       A02 A04 A05
HO                   55-145        195/65R15        A11                           A08 A09 A14
G363,                55-145        205/55R15        A11 R70                       A22 B03 V15
e1*92/53*0001*..     55-145        205/60R15        A11                           S01
                     55-145        215/55R15        A12 R70
                     55-145        225/50R15        A12 R03
                     55-145        225/55R15        A12 R03
C-Klasse Kombi       55-145        195/65R15        A11                           A02 A04 A05
202                  55-145        205/60R15        A11                           A08 A09 A14
e1*93/81*0034*..     55-145        215/55R15        A12 R70                       A22 B03 V15
                     55-145        225/55R15        A12 R03                       S01
C-Klasse Kombi       75-125        195/65R15        R09                           A02 A04 A05
203K                 75-125        205/60R15                                      A08 A09 A11
e1*98/14*0158*..                                                                  A14 A22 B03
                                                                                  Car S01
C-Klasse Sportcoupé 75-125         195/65R15        R09                           A02 A04 A05
203CL               75-125         205/60R15                                      A08 A09 A11
e1*98/14*0159*..                                                                  A14 A22 B03
                                                                                  Cpe S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLK-Klasse         100-145          195/65R15        M+S                              A02 A04 A05
208                100-145          205/60R15        M+S                              A08 A09 A11
e1*96/27*0054*..                                                                      A14 A22 B03
                                                                                      Cbo Cpe S01
CLK-Klasse            100-145       195/65R15        M+S                              A02 A04 A05
208                   100-145       205/60R15        M+S                              A08 A09 A11
e1*96/27*0054*..                                                                      A14 A22 B03
                                                                                      Cbo Cpe S01
CLK-Klasse            100-125       195/65R15        A10 M+S                          A02 A04 A05
209                   100-125       205/60R15        A10 M+S                          A08 A09 A14
e1*98/14*0184*..                                                                      A22 B03 Cbo
                                                                                      Cpe S01
E-Klasse              53-162        185/65R15        R09                              A02 A04 A05
124                   53-162        185/65R15        M+S R09                          A08 A09 A12
D700, /1, /2          53-162        195/65R15        R35                              A14 A22 A59
                      53-162        195/65R15        M+S R09                          B03 R21 V00
                      53-162        205/60R15        R35                              V15 S01
                      53-162        215/60R15        A01 K41 K42 K49
                      53-162        225/50R15        A01 K41 K42 K49
                      53-162        225/55R15        A01 K41 K42 K49
E-Klasse              97-162        195/65R15        M+S R09                          A02 A04 A05
124C                  97-162        195/65R15        R35                              A08 A09 A12
E499, /1              97-162        205/60R15        R35                              A14 A22 B03
                      97-162        215/60R15        A01 K41 K42 K49                  R21 V15 S01
                      97-162        225/50R15        A01 K41 K42 K49
                      97-162        225/55R15        A01 K41 K42 K49
E-Klasse              53-162        195/65R15        M+S R09                          A02 A04 A05
124T                  53-162        195/65R15        R35                              A08 A09 A12
E081, /1              53-162        205/60R15        R35                              A14 A22 A59
                      53-162        205/60R15        M+S R09                          B03 R21 V00
                      53-162        215/60R15        A01 K41 K42 K49                  V15 S01
                      53-162        225/55R15        A01 K41 K42 K49
E-Klasse              55-110        205/60R15        A11 R37                          A02 A04 A05
210                   55-125        195/65R15        A11 M+S R09                      A08 A09 A14
e1*93/81*0022*..      55-125        195/65R15        A11 R09                          A22 B03 S01
                      55-125        205/65R15        A11
                      55-125        215/60R15        A12
Vaneo                 55-92         195/55R15        K49 T85 T89                      A01 A02 A04
414                   55-92         205/50R15        K49 K50 T85 T86                  A05 A08 A09
e1*98/14*0185*..,                                                                     A12 A14 A22
e1*2001/116*0185*..                                                                   S02

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A22      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),
z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den
Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich
155/70R15.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                         Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                              Seite 6 von 7

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T85        Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T86        Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89        Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1      175/55R15       195/50R15
Nr. 2      185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr. 3      195/45R15       215/40R15, 245/35R15
Nr. 4      195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr. 5      195/55R15       215/50R15
Nr. 6      205/45R15       215/40R15
Nr. 7      205/55R15       225/50R15
Nr. 8      205/60R15       225/55R15
Nr. 9      205/65R15       225/60R15
Nr. 10     215/40R15       245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z14   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 14 Zoll Serienbereifung
(Sommer).

Z15   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung
(Sommer).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Sept. 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.September 2005




Tufan                                                                 00085743.DOC




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