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							Gutachten 366-0412-06-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45565
ANLAGE: 2 MERCEDES                                               Radtyp: CWB 81835
Hersteller: CW-Fahrzeugtechnik Vertriebs GmbH                    Stand: 06.12.2006
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Fahrzeughersteller                        : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
112566645           LK 112 D                  ohne                        66,6                    950    2365     07/03


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 27,8 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2; 639; 639/4
                                            150 Nm für Typ : 163; 164; 251
Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 155 - 200 235/60R18              11A; 24J; 24M; 51J
                                           103W
                                           255/55R18 105          11A; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/50R18 109          11A; 24C; 24D               12A; 51A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
638/2        e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R18 97           11A; 22I; 24D; 24J; 366     10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,
               e9*98/14*0020*..
                                                                                              12A; 51A
638            e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R18 97         11A; 22I; 24D; 24J; 367     10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*93/81*0005*..,
               e9*98/14*0005*..
                                                                                              12A; 51A
638/1          K393                    58 - 105 235/45R18 97      11A; 22I; 24D; 24J; 367     Lkw geschl. Kasten;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/60R18 103 51J
                                 140 - 225 255/55R18 105 11A; 24J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A
163            e1*96/79*0083*..        110 - 173 255/55R18 105    11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/55R18 108    11A; 24J; 24M               12A; 51A; 729
                                       184 - 255 255/55R18 105    11A; 24J; 24M; 52J
                                                 265/55R18 108    11A; 24J; 24M; 52J
163            e1*96/79*0083*..        110 - 160 255/55R18 105    11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/55R18 108    11A; 24J; 24M               12A; 51A; 729; BE0




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0412-06-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45565
ANLAGE: 2 MERCEDES                                               Radtyp: CWB 81835
Hersteller: CW-Fahrzeugtechnik Vertriebs GmbH                    Stand: 06.12.2006
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 235/50R18 101       11A; 24D; 24J; 54A          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 100       11A; 24J; 24M               12A; 51A
                                              255/45R18 99W       11A; 24D; 24J; 54A

Verkaufsbezeichnung:     VITO/VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101           11A; 24D; 24J; 54A          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18 100           11A; 24J; 24M               12A; 51A
                                          255/45R18 99W           11A; 24D; 24J; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0412-06-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45565
ANLAGE: 2 MERCEDES                                               Radtyp: CWB 81835
Hersteller: CW-Fahrzeugtechnik Vertriebs GmbH                    Stand: 06.12.2006
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24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung der Reifengrößen ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345-348
     mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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