Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46567 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55074006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2 Typ RC15-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC15
Typ                            RC15-808
Radgröße                       8Jx18EH2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D3             RC15-808 D3/ohne Ring               5/112/66,6         60        800    2250

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46567
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC15-808 (s.o.)
Radgröße                       8Jx18EH2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55074006) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46567 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55074006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18EH2 Typ RC15-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse              140-225        255/55R18         160 A10                           A02 A04 A05
164                                                                                      A08 A09 A14
e1*2001/116*0315*..                                                                      A18 V18 S01
R-Klasse              155-225        235/55R18         160 A11 R37 T00 T04               A02 A04 A05
251                   155-225        235/60R18         160 A11 R37                       A08 A09 A14
e1*2001/116*0341*..   155-225        255/50R18         160 A10 R37                       A18 S01
                      155-225        255/55R18         160 A10



Auflagen und Hinweise

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46567 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55074006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18EH2 Typ RC15-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 3 von 4

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      205/45R18     225/40R18
Nr. 2      215/35R18     245/30R18, 255/30R18
Nr. 3      215/40R18     245/35R18
Nr. 4      215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5      225/35R18     245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6      225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7      225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8      235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9      235/45R18     275/40R18
Nr. 10     235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 11     245/35R18     255/35R18, 265/35R18
Nr. 12     245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 13     245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 14     255/40R18     275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 15     255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 16     255/50R18     285/45R18
Nr. 17     255/55R18     285/50R18
Nr. 18     265/35R18     315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

160     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg.




Hinweise zum Sonderrad

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46567 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55074006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2 Typ RC15-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 30.August 2006




Bohlander                                                                     00098127.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen