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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47145 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55176403 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5x17H2 Typ B13 857
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels GmbH
                                Schleidener Straße 32
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                mit Verwendung an Achse 1

Modell                          B13
Typ                             B13 857
Radgröße                        8,5x17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
D3             B13 857 D3/ohne Ring                 5/112/66,6         28       650     1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47145
Herstellerzeichen               brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung           B13 857 (s.o.)
Radgröße                        8,5x17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130               28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55176403)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47145 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55176403 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5x17H2 Typ B13 857
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS-Klasse          155-215          245/45R17         R02                               A02 A04 A05
219                 155-285          245/45R17         M+S R02                           A08 A09 A14
e1*2001/116*0295*..                                                                      A21 A30 A70
                                                                                         A71 B03 RDK
                                                                                         VA1 S01


Auflagen und Hinweise

Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 1, in Verbindung mit dem Sonderrad
Typ B13 857 (Fa. Brock Alloy Wheels GmbH - Radgröße 8,5 J x 17 H2, ET 18) an Achse 2,
zulässig.
Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen –
Kombinationen an der Hinterachse sind der ABE Nr. 47145 (Gutachten Nr. 55176403 - Anlage 2,
1. Ausfertigung) zu entnehmen.


A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47145 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55176403 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5x17H2 Typ B13 857
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4


A70    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:              schwarz
Ventillänge [mm]:         49
BERU Artikel-Nr.:         0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:    590 387 bzw. 590 388

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:              grün
Ventillänge [mm]:         48
BERU Artikel-Nr.:         0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:    590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02        Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

VA1        Die Sonderräder sind nur zulässig an der Vorderachse.




Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47145 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55176403 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5x17H2 Typ B13 857
Hersteller                    Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 30.August 2007




Bohlander                                                                   00112736.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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