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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG04
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                         Seite: 1 von 9

                       TEILEGUTACHTEN 366-0044-07-MURD-KG04

Hersteller:                              AEZ Leichtmetallräder GmbH

                                         53721 Siegburg
Art:                                     Sonderrad 18 Zoll
Typ:                                     OMUG, OMUA
0.      Hinweise
Das Vorderachsrad hat die ABE Nr. 46917, das Hinterachsrad hat die ABE Nr. 46918 eine Begutachtung nach
§19 Abs. 3 der StVZO ist erforderlich.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5
StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.


Weitere Hinweise
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Raddaten:
siehe IV. Verwendungsbereich
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung :




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG04
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                         Seite: 2 von 9
Radtyp                   OMUG                   OMUA                    --                       --
Hersteller               AEZ                    AEZ                     --                       --
                         Leichtmetallräder      Leichtmetallräder
                         GmbH                   GmbH
Radtyp                   OMUG                   OMUA                    --                       --
Radausführung            OMUG8BP35666           OMUA8BP35666            --                       --
Radausführung            OMUG8BP35666           --                      --                       --
Radausführung            OMUG8BP35666           --                      --                       --
Radgröße                 8 J X 18 EH2+          9 J X 18 H2             --                       --
Einpresstiefe            ET35                   ET35                    --                       --
Herstelldatum            02/07                  02/07                   --                       --
Herkunftsmerkmal         MIC                    MIC                     --                       --
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0044-07-MURD, 366-0042-07-MURD der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
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IV. Verwendungsbereich:
Kombination                               : Achse 1               +            Achse 2
Raddaten                                  : 8 J X 18 EH2+ ET35 +               9 J X 18 H2 ET35
Technische Daten, Achse 1
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
            Kennzeichnung                     Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
            Rad                               Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
OMUG8BP3566 LK112 ET35                        Ø70.1 Ø66.6               66,6       Kunststoff    685      2144     02/07
6
OMUG8BP3566 LK112 ET35                        Ø70.1 Ø66.6               66,6       Kunststoff      700     2095    02/07
6
OMUG8BP3566 LK112 ET35                        Ø70.1 Ø66.6               66,6       Kunststoff      710     2065    02/07
6


Technische Daten, Achse 2
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
OMUA8BP3566         LK112 ET35                Ø70.1 Ø66.6               66,6       Kunststoff    720      2114     02/07
6


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 210; 210 K
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 211; 211K; 140; 140 C; 215; 220
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : 210; 210 K
                                            130 Nm für Typ : 211; 211K
                                            150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:    CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                Achse 1                Achse 2                  Auflagen
                                               8 J X 18 EH2+ ET35      9 J X 18 H2 ET35
                                               Reifen/Auflagen         Reifen / Auflagen
215             e1*98/14*0113*..       220-326 245/45R18-96            245/45R18-96             10B; 11K; 11G; 11H;
                                               21B; 21N; 24J           22F; 22L; 24M            12A; 51A; 56C; 71K;
                                               255/45R18-99            255/45R18-99             723; 729; 73C; 74A;
                                               21B; 21J; 21Q; 24J      22F; 22L; 24D            74P
                                               245/45R18-96            275/40R18
                                               21B; 21N; 24J, 571      22F; 22L; 24D; 51G;
                                                                       571




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG04
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                          Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:    E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                Achse 1                Achse 2                 Auflagen
                                               8 J X 18 EH2+ ET35      9 J X 18 H2 ET35
                                               Reifen/Auflagen         Reifen / Auflagen
210 K           e1*93/81*0033*..       150-165 235/40R18               265/35R18               Allradantrieb;
                                               10N; 51G; 689           10N; 22B; 51G; 689      10B; 11K; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 56C; 71K;
                                               235/40ZR18              265/35R18               723; 729; 73C; 74A;
                                               63V; 689                10N; 22B; 51G; 689      74P
210             e1*93/81*0022*..       150-165 235/40R18 91W           265/35R18               nicht für
                                               689                     10N; 51G; 689           gepanzerte Fz;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11K; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P
211             e1*2001/116*0183*.., 75-135      225/45R18 91W         255/40R18 95            Heckantrieb;
                e1*98/14*0183*..                 68W                   22B; 68W                10B; 11K; 11G; 11H;
                                                 235/40R18 91W         265/35R18 93W           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                 689                   22B; 24M; 689           723; 729; 73C; 74A;
                                                 245/40R18 93W         275/35R18 95            74P; 970
                                                 688                   22B; 24M; 688
                                       135-170   225/45R18 91Y         255/40R18 95
                                                 68W                   22B; 68W
                                                 235/40R18 91Y         265/35R18 93W
                                                 689                   22B; 24M; 689
                                                 245/40R18 93W         275/35R18 95
                                                 688                   22B; 24M; 688
                                       170-200   225/45R18 91Y         255/40R18 95
                                                 68W                   22B; 68W
                                                 235/40R18 91Y         265/35R18 93Y
                                                 689                   22B; 24M; 689
                                       200-225   235/40R18 91Y         265/35R18 93Y
                                                 689                   22B; 24M; 689
211K            e1*2001/116*0213*..    100-200   235/40R18 91W         265/35R18          Heckantrieb;
                                                 51J; 689              22B; 24M; 51G; 689 10B; 11K; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                               245/40R18 93W           275/35R18 95       723; 729; 73C; 74A;
                                               688                     22B; 24M; 688      74P; 970
                                       200-285 245/40R18 93W           275/35R18 95
                                               688                     22B; 24M; 688


Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Achse 1                      Achse 2                 Auflagen
                                         8 J X 18 EH2+ ET35            9 J X 18 H2 ET35
                                         Reifen/Auflagen               Reifen / Auflagen
140 C        e1*96/27*0057*..,   205-235 255/45R18                     255/45R18               10B; 11K; 11G; 11H;
             G165                        MB2; 21B; 631                 MB2; 22B; 22D; 22G;     12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                       631                     723; 73C; 74A; 74P




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG04
D - 85748 Garching
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                                                                                                         Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Achse 1                      Achse 2            Auflagen
                                         8 J X 18 EH2+ ET35            9 J X 18 H2 ET35
                                         Reifen/Auflagen               Reifen / Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110-235 255/45R18                     255/45R18          10B; 11K; 11G; 11H;
             F690                        MB2; 21B; 631                 10N; 22B; 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                       235-240 255/45R18               255/45R18          75I
                                               MB2; 21B; 631           10N; 22B; 22G; 51G

Verkaufsbezeichnung:    S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                Achse 1             Achse 2            Auflagen
                                               8 J X 18 EH2+ ET35   9 J X 18 H2 ET35
                                               Reifen/Auflagen      Reifen / Auflagen
220             e1*97/27*0099*..       145-326 245/45R18            245/45R18          Nicht für Fz. m.
                                               10N; 21B; 24J; 51G   10N; 22B; 24D; 51G Länge 6158 mm;
                                                                                       nicht für
                                                245/45R18           275/40R18-99       gepanzerte Fz;
                                                10N; 21B; 24J; 51G, 22B; 22F; 24D; 571 Heckantrieb;
                                                571                                    10B; 11K; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                       74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG04
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                                                                                                         Seite: 6 von 9
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG04
D - 85748 Garching
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                                                                                                         Seite: 7 von 9
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63V) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 CONTINENTAL                           ContiSportContact 2 (93Y, 1300kg bis 270 km/h)
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG04
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                         Seite: 8 von 9
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R18
                     Hinterachse:                          255/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
MB2) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
     freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
     Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
V.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 70008612 ) erbracht, dass er ein
Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 9 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im




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                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                         Seite: 9 von 9
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Elbert

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.06.2007
PFE




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