TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt
Teilegutachten Nr.: 07-00027-CP-FIL-00
Hersteller: Delta GmbH Seite 1 von 4
Typ: RK-3
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 07-00027-CP-FIL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil /
den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : RK-3
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
für das Fahrzeug : Mercedes R-Klasse
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis; bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.: 07-00027-CP-FIL-00
Hersteller: Delta GmbH Seite 2 von 4
Typ: RK-3
I. Verwendungsbereich
Typ Genehmigungs – Nr. kW-Bereich Handelsbezeichnung
251 e1*2001/116*0341*-- 165 - 225 R - Klasse
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Radhersteller: ASA Co. Ltd. (I)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und
beidseitigem Hump.
Typ: RK-3
Kennzeichnung: RK-3
Radgröße: 11 J x 23 H2
Einpreßtiefe: + 55 mm
Lochkreis Ø: 112 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 66,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Befestigung: 5 Kegelbundmuttern (Kegelwinkel 60°)
Ventile: Vom Radhersteller mitgeliefert
Anzugsmoment: 150 Nm
Zulässige Radlast: 925 kg bei r dyn 0,372 m
Abrollumfang: U = 2280 mm
Radprüfung TÜV Pfalz / 40247734
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt IV. )
315/25 R 23 – 102 *) 1), 2), 3), 4), 5)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
keine
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Typ: RK-3
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche
Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Nur zulässig bis zu einer maximalen Hinterachslast von 1700 kg.
3) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
4) An den Radhäusern, speziell an der Vorderachse, ist durch den Anbau geeigneter Teile
oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung
herzustellen.
5) Durch Einformen der Innenradhausverkleidungen im Bereich vor- und hinter dem
Vorderrad ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. Je nach Toleranzlage kann
die Freigängigkeit ausreichend sein.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand Juni 2006) werden erfüllt.
VI. Anlagen
keine
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Typ: RK-3
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 41002862 / Dekra IST)
daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
Filderstadt, den 13. 03. 2007
TA-CP/FIL-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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