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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 808
Radgröße                       8Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B7             CO 808 B7/Z15 Ø70-66,6              5/112/66,6         45       775     2075

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46518
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 808 (s.o.)
Radgröße                       8Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130               30
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160               30
S03    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150               30

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55034506)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse            60-142          215/40R18       K42 K49 K50                   A01 A02 A04
169                 60-142          225/35R18       K14 K41 K42 K49 K50 T83 T87   A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S01
B-Klasse              70-142        215/40R18                                     A02 A04 A05
245                   70-142        225/35R18       A01 K42 T83 T87               A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..   70-142        225/40R18       A01 K42                       A14 A21 S01
C-Klasse              100-170       215/40R18       R37 T89                       A02 A04 A05
204                   100-200       225/40R18       T88 T89                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0431*..   100-200       235/35R18       T90                           A14 A21 A58
                      100-200       235/40R18       A01 G01                       Lim V18 S01
                      100-200       245/35R18       A01 K41 K42 K49 K50 K56 T88
                                                    T89
CL-Klasse             220-368       245/45R18       R35 R37                       A02 A04 A05
215                                                                               A08 A09 A12
e1*98/14*0113*..                                                                  A14 A21 A71
                                                                                  A73 B03 S03
S-Klasse              110-300       245/45R18       T96                           A02 A04 A05
140                   110-300       255/45R18       R35                           A08 A09 A12
F690,                                                                             A14 A21 B03
e1*96/27*0056*..                                                                  R21 S03
S-Klasse              205-290       245/45R18       T96                           A02 A04 A05
140C                  205-290       255/45R18       R35                           A08 A09 A12
G165,                                                                             A14 A21 B03
e1*96/27*0057*..                                                                  R21 S03
S-Klasse              145-368       245/45R18       R35 R37                       A02 A04 A05
220                   265-368       245/45R18       M+S                           A08 A09 A12
e1*97/27*0099*..                                                                  A14 A21 A61
                                                                                  A71 A73 B03
                                                                                  NBF S03
V-Klasse              72-128        235/45R18       K42 K44 K49 K50 K56 T94 T98   A01 A02 A04
638/2                 72-128        245/40R18       K42 K44 K49 K50 K56 T97       A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,      72-128        245/45R18       G01 K42 K44 K49 K50 K56       A12 A14 A21
2001/116*0020*..                                                                  S02
Vito                  58-105        235/45R18       K42 K44 K49 K50 K56 T98       A01 A02 A04
638                   58-105        245/40R18       K42 K44 K49 K50 K56 T97       A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,       58-105        245/45R18       G01 K42 K44 K49 K50 K56       A12 A14 A21
2001/116*0005*..                                                                  S02
Vito                  60-105        235/45R18       K42 K44 K49 K50 K56 T98       A01 A02 A04
638/1                 60-105        245/40R18       K42 K44 K49 K50 K56 T97       A05 A08 A09
K 393                 60-105        245/45R18       G01 K42 K44 K49 K50 K56       A12 A14 A21
                                                                                  S02
Vito/Viano           65-170         245/45R18       K41 K49 K50 T00 155           A01 A02 A04
639, 639/4, 639/5    65-170         255/45R18       G72 K41 K49 K50 T99 154       A05 A08 A09
e9*2001/116*0048*..,                                                              A12 A14 A21
L275, L720                                                                        S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

155      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                    Seite 4 von 7
A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G72     Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 225/55R17 ausgerüstet sind, ist der
Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige
angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 5 von 7
Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/45R18      225/40R18
Nr. 2    215/35R18      245/30R18, 255/30R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      275/40R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 12   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 13   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 14   245/50R18      275/45R18
Nr. 15   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 16   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   255/50R18      285/45R18
Nr. 18   255/55R18      285/50R18
Nr. 19   265/35R18      315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 27.September 2007




Blauth                                                                00113786.DOC




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