GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ E 655
Radgröße 6.5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
T37 E 655 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 38 765 1975
LM-Nr. 2
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46615
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung E 655 (s.o.)
Radgröße 6.5Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 130 26
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28,5
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55088006)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er 53-122 185/65R15 M+S R09 A02 A04 A05
201 53-122 185/65R15 A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3 53-122 195/55R15 A16 A82 V15
53-122 195/60R15 Z15 S03
53-122 205/50R15
53-122 205/55R15 A01 K41
53-122 205/60R15 A01 K41 K42
53-122 215/50R15 A01 K43 K44 K49 K50 L02
53-122 215/55R15 A01 K43 K44 K49 K50 L02
53-122 225/50R15 A01 K43 K44 K49 K50 L02
190 er 53-90 185/65R15 A01 G01 A02 A04 A05
201 53-90 195/50R15 A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3 53-90 195/55R15 A16 A82 V15
53-90 195/60R15 A01 G01 Z14 S03
53-90 205/50R15
53-90 205/55R15 A01 K41
53-90 215/50R15 A01 K43 K44 K49 K50 L02
53-90 225/50R15 A01 K44 K50 R03
A-Klasse 44-75 185/55R15 K42 K46 K49 K50 K56 M+S A01 A02 A04
168 44-75 195/50R15 K42 K46 K49 K50 K56 A05 A08 A09
e1*96/79*0073*.. 44-75 205/50R15 K42 K46 K49 K50 K56 A12 A16 A60
nur mit ESP A82 B03 DBA
S01
A-Klasse 70 185/65R15 K42 A01 A02 A04
169 70 195/60R15 K42 A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*.. 70 205/55R15 K42 K49 K50 A12 A16 A17
70 205/60R15 K14 K41 K42 K49 K50 A82 B03 B18
S04
C-Klasse 75-125 195/65R15 A02 A04 A05
203 75-125 205/60R15 A08 A09 A11
e1*98/14*0139*.. A16 A74 A82
B03 S01
C-Klasse 55-145 185/65R15 A11 R09 A02 A04 A05
HO 55-145 195/65R15 A11 A08 A09 A16
G363, 55-145 205/55R15 A11 R70 A82 B03 V15
e1*92/53*0001*.. 55-145 205/60R15 A11 S01
55-145 215/55R15 A12 R70
55-145 225/50R15 A12 R03
55-145 225/55R15 A12 R03
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse Kombi 55-145 195/65R15 A11 A02 A04 A05
202 55-145 205/60R15 A11 A08 A09 A16
e1*93/81*0034*.. 55-145 215/55R15 A12 R70 A82 B03 V15
55-145 225/55R15 A12 R03 S01
C-Klasse Kombi 75-125 195/65R15 R09 A02 A04 A05
203K 75-125 205/60R15 A08 A09 A11
e1*98/14*0158*.. A16 A74 A82
B03 Car S01
C-Klasse Sportcoupé 75-125 195/65R15 R09 A02 A04 A05
203CL 75-125 205/60R15 A08 A09 A10
e1*98/14*0159*.. A16 A74 A82
B03 Cpe S01
CLK-Klasse 100-145 195/65R15 M+S A02 A04 A05
208 100-145 205/60R15 M+S A08 A09 A11
e1*96/27*0054*.. A16 A82 B03
Cbo Cpe S01
CLK-Klasse 100-135 195/65R15 A10 M+S A02 A04 A05
209 100-135 205/60R15 A10 M+S A08 A09 A16
e1*98/14*0184*.. A74 A82 B03
Cbo Cpe S01
E-Klasse 53-162 185/65R15 R09 A02 A04 A05
124 53-162 185/65R15 M+S R09 A08 A09 A12
D700, /1, /2 53-162 195/65R15 R35 A16 A59 A82
53-162 195/65R15 M+S R09 B03 R21 V00
53-162 205/60R15 R35 V15 S03
53-162 215/60R15 A01 K41 K42 K49
53-162 225/50R15 A01 K41 K42 K49
53-162 225/55R15 A01 K41 K42 K49
E-Klasse 97-162 195/65R15 M+S R09 A02 A04 A05
124C 97-162 195/65R15 R35 A08 A09 A12
E499, /1 97-162 205/60R15 R35 A16 A82 B03
97-162 215/60R15 A01 K41 K42 K49 R21 V15 S03
97-162 225/50R15 A01 K41 K42 K49
97-162 225/55R15 A01 K41 K42 K49
E-Klasse 53-162 195/65R15 M+S R09 A02 A04 A05
124T 53-162 195/65R15 R35 A08 A09 A12
E081, /1 53-162 205/60R15 R35 A16 A59 A82
53-162 205/60R15 M+S R09 B03 R21 V00
53-162 215/60R15 A01 K41 K42 K49 V15 S03
53-162 225/55R15 A01 K41 K42 K49
E-Klasse 55-110 205/60R15 A11 R37 A02 A04 A05
210 55-125 195/65R15 A11 M+S R09 A08 A09 A16
e1*93/81*0022*.. 55-125 195/65R15 A11 R09 A82 B03 NBF
55-125 205/65R15 A11 S01
55-125 215/60R15 A12
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Vaneo 55-92 195/55R15 K49 T85 T89 A01 A02 A04
414 55-92 205/50R15 K49 K50 T85 T86 A05 A08 A09
e1*98/14*0185*.., A12 A16 A82
e1*2001/116*0185*.. S02
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-
Papier, Bedienungsanleitung).
B18 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenbelüfteten Bremsscheiben.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
DBA Bei "5-Liter"- Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / Schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad - Reifenkombinationen nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
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K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier,
Bedienungsanleitung).
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-
Genehmigung oder COC-Papier, Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier,
Bedienungsanleitung).
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier,
Bedienungsanleitung).
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 25.September 2008
Haasis 00127429.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim