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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: QA 05 113 9096

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            E 655
Radgröße                       6.5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T37            E 655 LK112/Ø70-Ø66,6               5/112/66,6         38        765    1975
               LM-Nr. 2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46615
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          E 655 (s.o.)
Radgröße                       6.5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    26
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       130                    26
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    28,5
S04    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55088006)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 2 von 8

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er                53-122        185/65R15         M+S R09                          A02 A04 A05
201                   53-122        185/65R15                                          A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-122        195/55R15                                          A16 A82 V15
                      53-122        195/60R15                                          Z15 S03
                      53-122        205/50R15
                      53-122        205/55R15         A01 K41
                      53-122        205/60R15         A01 K41 K42
                      53-122        215/50R15         A01 K43 K44 K49 K50 L02
                      53-122        215/55R15         A01 K43 K44 K49 K50 L02
                      53-122        225/50R15         A01 K43 K44 K49 K50 L02
190 er                53-90         185/65R15         A01 G01                          A02 A04 A05
201                   53-90         195/50R15                                          A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-90         195/55R15                                          A16 A82 V15
                      53-90         195/60R15         A01 G01                          Z14 S03
                      53-90         205/50R15
                      53-90         205/55R15         A01 K41
                      53-90         215/50R15         A01 K43 K44 K49 K50 L02
                      53-90         225/50R15         A01 K44 K50 R03
A-Klasse              44-75         185/55R15         K42 K46 K49 K50 K56 M+S          A01 A02 A04
168                   44-75         195/50R15         K42 K46 K49 K50 K56              A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..      44-75         205/50R15         K42 K46 K49 K50 K56              A12 A16 A60
nur mit ESP                                                                            A82 B03 DBA
                                                                                       S01
A-Klasse              70            185/65R15         K42                              A01 A02 A04
169                   70            195/60R15         K42                              A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..   70            205/55R15         K42 K49 K50                      A12 A16 A17
                      70            205/60R15         K14 K41 K42 K49 K50              A82 B03 B18
                                                                                       S04
C-Klasse              75-125        195/65R15                                          A02 A04 A05
203                   75-125        205/60R15                                          A08 A09 A11
e1*98/14*0139*..                                                                       A16 A74 A82
                                                                                       B03 S01
C-Klasse              55-145        185/65R15         A11 R09                          A02 A04 A05
HO                    55-145        195/65R15         A11                              A08 A09 A16
G363,                 55-145        205/55R15         A11 R70                          A82 B03 V15
e1*92/53*0001*..      55-145        205/60R15         A11                              S01
                      55-145        215/55R15         A12 R70
                      55-145        225/50R15         A12 R03
                      55-145        225/55R15         A12 R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung   kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse Kombi       55-145        195/65R15       A11                            A02 A04 A05
202                  55-145        205/60R15       A11                            A08 A09 A16
e1*93/81*0034*..     55-145        215/55R15       A12 R70                        A82 B03 V15
                     55-145        225/55R15       A12 R03                        S01
C-Klasse Kombi       75-125        195/65R15       R09                            A02 A04 A05
203K                 75-125        205/60R15                                      A08 A09 A11
e1*98/14*0158*..                                                                  A16 A74 A82
                                                                                  B03 Car S01
C-Klasse Sportcoupé 75-125         195/65R15       R09                            A02 A04 A05
203CL               75-125         205/60R15                                      A08 A09 A10
e1*98/14*0159*..                                                                  A16 A74 A82
                                                                                  B03 Cpe S01
CLK-Klasse           100-145       195/65R15       M+S                            A02 A04 A05
208                  100-145       205/60R15       M+S                            A08 A09 A11
e1*96/27*0054*..                                                                  A16 A82 B03
                                                                                  Cbo Cpe S01
CLK-Klasse           100-135       195/65R15       A10 M+S                        A02 A04 A05
209                  100-135       205/60R15       A10 M+S                        A08 A09 A16
e1*98/14*0184*..                                                                  A74 A82 B03
                                                                                  Cbo Cpe S01
E-Klasse             53-162        185/65R15       R09                            A02 A04 A05
124                  53-162        185/65R15       M+S R09                        A08 A09 A12
D700, /1, /2         53-162        195/65R15       R35                            A16 A59 A82
                     53-162        195/65R15       M+S R09                        B03 R21 V00
                     53-162        205/60R15       R35                            V15 S03
                     53-162        215/60R15       A01 K41 K42 K49
                     53-162        225/50R15       A01 K41 K42 K49
                     53-162        225/55R15       A01 K41 K42 K49
E-Klasse             97-162        195/65R15       M+S R09                        A02 A04 A05
124C                 97-162        195/65R15       R35                            A08 A09 A12
E499, /1             97-162        205/60R15       R35                            A16 A82 B03
                     97-162        215/60R15       A01 K41 K42 K49                R21 V15 S03
                     97-162        225/50R15       A01 K41 K42 K49
                     97-162        225/55R15       A01 K41 K42 K49
E-Klasse             53-162        195/65R15       M+S R09                        A02 A04 A05
124T                 53-162        195/65R15       R35                            A08 A09 A12
E081, /1             53-162        205/60R15       R35                            A16 A59 A82
                     53-162        205/60R15       M+S R09                        B03 R21 V00
                     53-162        215/60R15       A01 K41 K42 K49                V15 S03
                     53-162        225/55R15       A01 K41 K42 K49
E-Klasse             55-110        205/60R15       A11 R37                        A02 A04 A05
210                  55-125        195/65R15       A11 M+S R09                    A08 A09 A16
e1*93/81*0022*..     55-125        195/65R15       A11 R09                        A82 B03 NBF
                     55-125        205/65R15       A11                            S01
                     55-125        215/60R15       A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 4 von 8

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Vaneo               55-92            195/55R15         K49 T85 T89                         A01 A02 A04
414                 55-92            205/50R15         K49 K50 T85 T86                     A05 A08 A09
e1*98/14*0185*..,                                                                          A12 A16 A82
e1*2001/116*0185*..                                                                        S02

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 5 von 8

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-
Papier, Bedienungsanleitung).

B18    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenbelüfteten Bremsscheiben.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"- Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / Schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad - Reifenkombinationen nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 6 von 8

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier,
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 7 von 8

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-
Genehmigung oder COC-Papier, Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 8 von 8

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier,
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier,
Bedienungsanleitung).


Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 25.September 2008




Haasis                                                                  00127429.DOC




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