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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46530 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55053106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC14 757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC14
Typ                            RC14 757
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D8             RC14 757 D8/ohne Ring               5/112/66,6         47,5        800    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46530
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC14 757 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01    Serien-Schraube              Kugel           150                      45
       M14x1,5                      D = 28 mm

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55053106)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46530 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55053106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC14 757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen             Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLK                 125-200          235/60R17          A10                                A02 A04 A05
204X                125-200          255/55R17          A12 R03                            A07 A08 A09
e1*2001/116*0480*..                                                                        A14 A18 V17
                                                                                           S01

Auflagen und Hinweise

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55053106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC14 757
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      195/40R17     215/35R17
Nr. 2      205/40R17     225/35R17
Nr. 3      205/45R17     235/40R17
Nr. 4      205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5      215/40R17     245/35R17
Nr. 6      215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7      215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8      225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9      225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 10     225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 11     235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr. 12     235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 13     235/50R17     255/45R17
Nr. 14     235/55R17     255/50R17
Nr. 15     235/60R17     255/55R17
Nr. 16     245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr. 17     245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 18     255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46530 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55053106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC14 757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.Oktober 2008




Bohlander                                                                    00128681.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    RC14 757

KBA                                                       46530



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                 Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                        ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                        ja

CUB Universal                                             Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Schrader EZ *                                             Gummi                         ja

Schrader EZ                                               Metall                        ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                       nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.