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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47199 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Bavaria Technik GmbH
                               Dr.-Kilian-Straße 11
                               92637 Weiden
                               QM-Nr. QA 05 113 05066

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         10
Typ                            10 605
Radgröße                       6,0Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              S 10 605 45 R/ohne Ring             5/112/66,6         45       640     2100
               Z 10 605 45 R/ZS Ø70,4-Ø66,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47199
Herstellerzeichen              BA.T.
Radtyp und Ausführung          10 605 (s.o.)
Radgröße                       6,0Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               24
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130               28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55128707)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er                53-122       185/65R15       R37                            A02 A04 A05
201                   53-122       185/65R15       M+S R09                        A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-122       195/55R15       R37                            A14 A21 B03
                      53-122       195/60R15       R37                            Z15 S01
                      53-122       205/50R15
                      53-122       205/55R15
                      53-122       205/60R15       A01 L02
                      53-122       215/50R15       A01 K41 K42 K49 L02
                      53-122       215/55R15       A01 K41 K42 K49 L02
190 er                53-90        185/65R15       A01 G01 R37                    A02 A04 A05
201                   53-90        195/50R15       R37                            A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-90        195/55R15       R37                            A14 A21 Z14
                      53-90        195/60R15       A01 G01 R37                    S01
                      53-90        205/50R15
                      53-90        205/55R15
                      53-90        215/50R15       A01 K41 K42 K49 L02
A-Klasse              44-75        185/55R15       A12 K49 M+S                    A01 A02 A04
168                   44-75        185/55R15       A11 K41 K49 M+S                A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..      44-75        195/50R15       A12 K49                        A14 A21 A60
nur mit ESP           44-75        195/50R15       A11 K41 K49                    B03 DBA S01
                      44-75        205/50R15       A12 K46 K49 K50 K56
A-Klasse              60-85        185/65R15       A13                            A02 A04 A05
169                   60-85        195/60R15       A12                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0288*..   60-85        205/55R15       A12                            A17 A21 B03
                      60-85        205/60R15       A12                            S02
B-Klasse              70, 85       195/65R15       A11                            A02 A04 A05
245                   70, 85       205/60R15       A11                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0314*..   70, 85       215/60R15       A12                            A17 A21 B03
                      70, 85       225/55R15       A12                            V15 S02
E-Klasse              53-142       185/65R15       A11 R09                        A02 A04 A05
124                   53-142       195/65R15       A11 R35                        A08 A09 A14
D700, /1, /2          53-142       205/55R15       A12                            A21 B03 DB3
                      53-142       205/60R15       A12 R35                        Nk1 R21 V00
                      53-142       215/60R15       A01 A12 K41 K42 K49            V15 S01
                      53-142       225/50R15       A01 A12 K41 K42 K49 L02 Y15
E-Klasse              97-142       195/65R15       A11 R35                        A02 A04 A05
124C                  97-142       205/60R15       A12 R35                        A08 A09 A14
E499, /1              97-142       215/60R15       A01 A12 K41 K42 K49            A21 B03 DB3
                      97-142       225/50R15       A01 A12 K41 K42 K49 L02 Y15    Nk1 R21 S01
E-Klasse              53-142       195/65R15       A11 R35                        A02 A04 A05
124T                  53-142       205/60R15       A12 R35                        A08 A09 A14
E081, /1              53-142       215/60R15       A01 A12 K41 K42 K49            A21 B03 DB3
                                                                                  Nk1 R21 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47199 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47199 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

DB3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 162 und 205 kW.

DBA Bei "5-Liter"- Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / Schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad - Reifenkombinationen nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47199 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
Hersteller                       Bavaria Technik GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6
R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1    175/55R15      195/50R15
Nr.   2    185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3    195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr.   4    195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   5    205/45R15      215/40R15
Nr.   6    205/55R15      225/50R15
Nr.   7    205/60R15      225/55R15
Nr.   8    205/65R15      225/60R15
Nr.   9    215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Y15        5-Gang-Automatik Kunststoffabdeckung Ölkühler linke Seite nacharbeiten

Z14   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 14 Zoll Serienbereifung
(Sommer).

Z15   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung
(Sommer).




Hinweise zum Sonderrad

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47199 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
Hersteller                    Bavaria Technik GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 8.Februar 2008




Laux                                                                 00118188.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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