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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47330 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55062408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ B-606
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 17
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA 05 102 7133

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B
Typ                            B-606
Radgröße                       6Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M8             B 606 M8/ohne Ring                  5/112/66,6         46       600     1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47330
Herstellerzeichen              ALUTEC
Radtyp und Ausführung          B 606 (s.o.)
Radgröße                       6Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28 mm       130                   27
S02    Schraube M12x1,5             Kugel d=28 mm       110                   24

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55062408)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55062408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ B-606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse              103            195/50R16         A01 K49 M+S R35                   A02 A04 A05
168                   44-75          195/45R16         R37                               A08 A09 A12
e1*96/79*0073*..      44-92          205/45R16         A01 K49 K50 M25                   A14 A21 A60
nur mit ESP           55-92          195/50R16         A01 K49 R09 R35                   B03 DBA S02
A-Klasse              60-142         195/55R16         A13                               A02 A04 A05
169                   60-142         205/50R16         A12                               A07 A08 A09
e1*2001/116*0288*..   60-142         205/55R16         A01 A12 G01                       A14 A21 S01
B-Klasse              70,85          195/55R16         A11 R37                           A02 A04 A05
245                   70,85          195/60R16         A11 R37                           A07 A08 A09
e1*2001/116*0314*..   70,85          205/50R16         A11 R37                           A14 A21 B03
                      70-142         195/55R16         A11 M+S                           V16 S01
                      70-142         205/50R16         A11 M+S
                      70-142         205/55R16         A11
                      70-142         215/50R16         A12
                      70-142         225/50R16         A12
C-Klasse              100,115        195/60R16                                           A02 A04 A05
204                   100,115        205/55R16                                           A07 A08 A09
e1*2001/116*0431*..                                                                      A10 A14 A21
                                                                                         A58 B03 Lim
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55062408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ B-606
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

DBA Bei "5-Liter"- Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / Schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad - Reifenkombinationen nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55062408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ B-606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5
M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M25     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Toyo             Proxes T1, T1-S                                -
Pirelli          P Zero Asimmetico                              -
Fulda            Carat Extremo, Y3000                           -
Goodyear         Eagle GSD+ (83 V), F1 (ZR)                     -
Yokohama         AV1-45i (83 W)                                 -
Bridgestone      B530, S-02                                     -

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/45R16 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 6 J x 16 H2 montierbar sind.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   185/50R16       205/45R16
Nr. 2   195/40R16       215/35R16
Nr. 3   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4   195/50R16       205/45R16
Nr. 5   205/45R16       225/40R16
Nr. 6   205/50R16       225/45R16
Nr. 7   205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8   205/60R16       225/55R16
Nr. 9   215/40R16       225/40R16, 245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55062408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ B-606
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 18.Juni 2008




Blauth                                                                00124206.DOC




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