GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 11
D-67136 Fußgönheim
QM-Nr.: 49 02 0030801
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell COMO
Typ CO 705
Radgröße 7Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B7 CO 705 B7/Z15 Ø70-66,6 5/112/66,6 38 710 1995
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46483
Herstellerzeichen rial
Radtyp und Ausführung CO 705 (s.o.)
Radgröße 7Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 30
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 130 26
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55020806 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er 53-90 185/65R15 A01 G01 R70 A02 A04 A05
201 53-90 195/50R15 R37 A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3 53-90 195/55R15 R37 A14 A21 V15
53-90 195/60R15 A01 G01 Z14 S01
53-90 205/50R15
53-90 205/55R15 A01 K1a K41 K42
53-90 215/50R15 A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
53-90 225/50R15 A01 K2c K42 K44 R03
190 er 53-122 185/65R15 M+S R09 R70 A02 A04 A05
201 53-122 185/65R15 R37 R70 A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3 53-122 195/55R15 R37 A14 A21 V15
53-122 195/60R15 R37 Z15 S01
53-122 205/50R15
53-122 205/60R15 A01 K1a K41 K42 L02
53-122 225/50R15 A01 K1c K2c K41 K42 K43 K44
L02
53-150 205/55R15 A01 K1a K41 K42 R35
53-150 215/50R15 A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
53-150 215/55R15 A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
A-Klasse 44-75 185/55R15 K1c K2c K42 K46 K56 M+S R70 A01 A02 A04
168 44-75 195/50R15 K1c K2c K42 K46 K56 A05 A08 A09
e1*96/79*0073*.. 44-75 205/50R15 K1c K2c K41 K42 K46 K56 A12 A14 A21
nur mit ESP A60 B03 DBA
S01
A-Klasse 60-85 185/65R15 K1c K2b K42 R70 A01 A02 A04
169 60-85 195/60R15 K1c K2b K42 A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*.. 60-85 205/55R15 K14 K1c K2a K2b K41 K42 A12 A14 A17
60-85 205/60R15 K14 K1c K2b K41 K42 K56 A21 B03 S03
B-Klasse 70,85 195/65R15 K42 A01 A02 A04
245 70,85 205/60R15 K1a K1b K2b K41 K42 A05 A08 A09
e1*2001/116*0314*.. 70,85 215/60R15 K1c K2b K41 K42 K44 K56 A12 A14 A17
70,85 225/55R15 K1c K2b K41 K42 K43 K44 K56 A21 B03 V15
S03
C-Klasse 75-125 195/65R15 A02 A04 A05
203 75-125 205/60R15 A08 A09 A11
e1*98/14*0139*.. A14 A21 A71
A73 B03 S01
C-Klasse 55-145 185/65R15 A11 R09 R70 A02 A04 A05
HO 55-145 195/65R15 A11 A08 A09 A14
G363, 55-145 205/55R15 A11 R70 A21 B03 V15
e1*92/53*0001*.. 55-145 205/60R15 A11 S01
55-145 215/55R15 A12 R70
55-145 225/50R15 A12 R03
55-145 225/55R15 A12 R03
C-Klasse Kombi 55-145 195/65R15 A11 A02 A04 A05
202 55-145 205/60R15 A11 A08 A09 A14
e1*93/81*0034*.. 55-145 215/55R15 A12 R70 A21 B03 V15
55-145 225/55R15 A12 R03 S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse Kombi 75-125 195/65R15 A02 A04 A05
203K 75-125 205/60R15 A08 A09 A11
e1*98/14*0158*.. A14 A21 A71
A73 B03 Car
S01
C-Klasse Sportcoupé 75-125 195/65R15 A02 A04 A05
203CL 75-125 205/60R15 A08 A09 A10
e1*98/14*0159*.. A14 A21 A71
A73 B03 Cpe
S01
CLK-Klasse 100-145 195/65R15 A11 M+S R09 A02 A04 A05
208 100-145 205/60R15 A12 M+S A08 A09 A14
e1*96/27*0054*.. A21 B03 Cbo
Cpe S01
CLK-Klasse 100-135 195/65R15 A10 M+S A02 A04 A05
209 100-135 205/60R15 A10 M+S A08 A09 A14
e1*98/14*0184*.. A21 A71 A73
B03 Cbo Cpe
S01
E-Klasse 53-162 185/65R15 R09 R70 A02 A04 A05
124 53-205 195/65R15 R35 A08 A09 A12
D700, /1, /2 53-205 205/60R15 R35 A14 A21 A59
53-205 215/60R15 A01 K1c K41 K42 B03 DB2 R21
53-205 225/50R15 A01 K1c K41 K42 V00 V15 S01
53-205 225/55R15 A01 K1c K41 K42
E-Klasse 97-162 185/65R15 R09 R70 A02 A04 A05
124C 97-162 195/65R15 R35 A08 A09 A12
E499, /1 97-162 205/60R15 R35 A14 A21 B03
97-162 215/60R15 A01 K1c K41 K42 R21 V15 S01
97-162 225/50R15 A01 K1c K41 K42
97-162 225/55R15 A01 K1c K41 K42
E-Klasse 53-162 195/65R15 R35 A02 A04 A05
124T 53-162 205/60R15 R35 A08 A09 A12
E081, /1 53-162 215/60R15 A01 K1c K41 K42 A14 A21 A59
53-162 225/55R15 A01 K1c K41 K42 R21 V00 V15
S01
E-Klasse 55-110 205/60R15 A11 R37 A02 A04 A05
210 55-125 195/65R15 A11 R37 A08 A09 A14
e1*93/81*0022*.. 55-125 195/65R15 A11 M+S R09 A21 A71 A73
55-125 205/65R15 A11 B03 NBF V15
55-125 215/60R15 A12 S01
55-125 225/55R15 A12
E-Klasse Kombi 83-125 205/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
210K 83-125 215/60R15 A12 A08 A09 A14
e1*93/81*0033*.. A21 A71 A73
B03 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SLK 100-142 205/60R15 A11 A02 A04 A05
170 100-142 225/55R15 A12 R03 A08 A09 A14
e1*95/54*0039*.. A21 B03 V15
S01
SLK 120 205/60R15 M+S A02 A04 A05
171 A08 A09 A11
e1*2001/116*0262*.. A14 A21 B03
S01
V-Klasse 72-128 195/70R15 K2c K42 R37 R50 R70 T97 141 A01 A02 A04
638/2 72-128 215/65R15 K2c K42 K44 T96 140 A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14, A12 A14 A21
2001/116*0020*.. B03 K56 S02
Vaneo 55-92 195/55R15 K1c T85 T89 A01 A02 A04
414 A05 A08 A09
e1*98/14*0185*.., A12 A14 A21
e1*2001/116*0185*.. S04
Vito 58-105 195/70R15 K2c K42 R37 R50 R70 T97 141 A01 A02 A04
638 58-105 215/65R15 K2c K42 K44 T96 140 A05 A08 A09
e9*93/81,98/14, A12 A14 A21
2001/116*0005*.. B03 K56 S02
Vito 60-105 195/70R15 K2c K42 R37 R50 R70 T97 141 A01 A02 A04
638/1 60-105 215/65R15 K2c K42 K44 T96 140 A05 A08 A09
K 393 A12 A14 A21
B03 K56 S02
Auflagen und Hinweise
140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
141 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
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A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A71 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:
Ventilfarbe: grün
Ventillänge [mm]: 48
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.: 590 307 bzw. 590 308
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:
Ventilfarbe: keine
Ventillänge [mm]: 43
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
DB2 Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit Bremsanlage
der 24 Ventiler.
DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.
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G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R50 Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Januar 2006 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 14.7.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 14.Juli 2009
Blauth 00139344.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim