Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 36 Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5.073 42R5705.07 3 Ø66,5 Ø76 66,5 Kunststoff 755 2015 11//03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23,5 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : H0; 124; 168; 171; 202; 210; 414; 124 T; 210 K; 124 C; 208;
201; 170
Zubehör : ZP-NR. 50742
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 245
Zubehör : ZP-NR. 50705
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : 169
Zubehör : ZP-NR. 50705
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 170; 171; 201; 202; 208;
210; 210 K
130 Nm für Typ : 169; 245; 414
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 75 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; kurzer Radstand;
24D; 51G langer Radstand;
195/55R15 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 12A;
24C; 24D; 51G 51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 85 185/65R15 88 11A; 24J; 24M; 662 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 72Y;
205/55R15 88 11A; 22I; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C;
205/60R15 91 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74P; 76Q
225/50R15 91 11A; 22B; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 72Y;
215/60R15 94 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
225/55R15 92 11A; 22B; 24C; 24D 74A; 74P; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 36 Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 100 185/65R15 12G; 51G; 662 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 55 - 145 195/65R15 12G; 51G 51A; 71E; 72Y; 721;
205/60R15 12K; 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P; DC3
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 195/65R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 12G; 51G 51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; DC3
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 195/65R15 51G Heckantrieb;
205/60R15-91 nicht für 290 TD (95kw) 10B; 11B; 11G; 11H;
zul. 12K; 51A; 71E; 72Y;
55 - 125 205/65R15 51G 721; 725; 729; 73C;
215/60R15-93 74A; 74P; 76Q; DC3
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 205/65R15 51G Heckantrieb;
215/60R15 94 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71E;
72Y; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
DC3
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 80 185/65R15 51G; 662 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15-91 12A; 51A; 71E; 72Y;
205/55R15-87 200 und 200 D 721; 725; 729; 73C;
53 - 140 205/60R15-91 74A; 74P
66 - 122 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200 D;
nicht Allradantrieb; 11A;
54A
66 - 140 195/65R15 51G
124 D700/1 53 - 80 185/65R15 51G; 662 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15-91 nicht Seriensportfahrwerk 12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
205/55R15-87 200 und 200 D; nicht 74A; 74P
Seriensportfahrwerk
53 - 138 205/60R15-91
53 - 162 195/65R15 51G
205/60R15 51G
66 - 100 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200 D;
nicht Allradantrieb; nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 54A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 36 Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700/2 55 - 77 185/65R15 51G; 662 nicht langer
195/65R15-91 nicht Seriensportfahrwerk Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 200 und 200 D; nicht 12A; 51A; 71E; 72Y;
Seriensportfahrwerk; 721; 725; 729; 73C;
11A; 54A 74A; 74P
55 - 145 205/60R15-91
55 - 162 195/65R15 51G
205/60R15 51G
124 C E499 97 - 138 205/55R15-87 nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Seriensportfahrwerk; 12A; 51A; 71E; 72Y;
11A; 54A
205/60R15-90 721; 725; 729; 73C;
97 - 162 195/65R15 51G 74A; 74P
205/60R15 51G
124 C E499/1 162 195/65R15 51G Cabrio;
205/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 11A; 21B; 22B; 24J; 362; 12A; 51A; 71E; 72Y;
631 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
124 C E499/1 97 - 132 205/55R15-87 11A; 54A Pkw geschlossen;
97 - 162 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
124 T E081 53 - 138 195/65R15 51G nicht Son.Pkw-
205/60R15-91 Fahrgestelle;
205/65R15-93 11A; 21B; 21L; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
124 T E081/1 55 - 145 205/60R15-91 nicht Son.Pkw-
205/65R15-93 11A; 21B; 21L; 22B Fahrgestelle;
55 - 162 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y;
162 205/65R15 11A; 21B; 21L; 22B; 631 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750 53 - 90 185/65R15 51G; 662 ab Mj.85;
195/50R15-81 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 12A; 51A; 71E; 72Y;
195/60R15-86 721; 725; 729; 73C;
205/50R15-85 11A; 54A; 57M 74A; 74P; DC3
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
136 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 36 Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750 53 - 90 185/65R15-87 11A; 21B; 22B; 662 bis Mj.84;
195/50R15-81 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71E; 72Y;
195/60R15-86 11A; 21B; 22B 721; 725; 729; 73C;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 54A; 57M 74A; 74P; DC3
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
136 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G
201 C750/1 53 - 100 185/65R15 51G; 662 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 54A 12A; 51A; 71E; 72Y;
195/55R15-83 721; 725; 729; 73C;
205/50R15-85 11A; 54A; 57M 74A; 74P; DC3
53 - 122 195/60R15-86
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
118 - 122 195/50R15 11A; 54A; 631
195/55R15-84
205/50R15-85 11A; 54A
125 - 136 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G
201 C750/2 53 - 100 195/50R15-81 nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Seriensportfahrwerk; 12A; 51A; 71E; 72Y;
11A; 54A
195/55R15-83 nicht Seriensportfahrwerk 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; DC3
205/50R15-85 nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 54A; 57M
53 - 122 185/65R15 nicht
Seriensportfahrwerk;
51G; 662
195/60R15-86 nicht Seriensportfahrwerk
205/55R15 Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 51G
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
118 - 122 195/55R15-84 nicht Seriensportfahrwerk
205/50R15-85 nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 54A
143 - 150 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G
201 C750/3 55 - 118 185/65R15 nicht Serientieferlegung; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G; 662 12A; 51A; 71E; 72Y;
195/55R15-84 nicht Serientieferlegung 721; 725; 729; 73C;
195/60R15-86 nicht Serientieferlegung 74A; 74P; DC3
205/50R15-85 nicht Serientieferlegung;
11A; 54A
205/55R15 Serientieferlegung; 11A;
21B; 22B; 51G
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
143 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 36 Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 145 195/65R15 12M; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
205/60R15 12A; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
71E; 72Y; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z; DC3
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 205/60R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15-92 11A; 12A; 21B; 21L; 24J; 51A; 71E; 72Y; 721;
367; 686 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; DC3
171 e1*2001/116*0262*.. 120 205/60R15 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
71E; 72Y; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Z; DC3
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*98/14*0185*.. 55 - 92 195/55R15 85 11A; 22D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 36 Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 36 Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 195/50R15
Hinterachse: 205/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) nicht zulässig.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Sofern Reifen der Größe 185/65 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 36 Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma
BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003
bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind
die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
DC3) Diese Sonderräder dürfen nur an Fahrzeugausführungen mit einer Nabenhöhe bis höchstens 42 mm
verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.