Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 610/07 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 859 40 91S Radgröße: 8½Jx19EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 735 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204K, 204X,207, 212 Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde Z92OR 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 216, 215, 221, 216 AMG, 220, Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde Z92OR 150 Nm 221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 S-Klasse 245/40R19 A02) bis A10)E24)E51) 368 S 55 AMG, 245/40R19 S 600 e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5 RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 CL-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) 245/40R19 368 CL 600 245/40R19 368 CL 63 AMG 245/40R19 M+S e1*98/14*0113*10E 1230/1325(1355) 5/112/66,5 Typ: 216 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 CL- Klasse 235/45R19 A02) bis A10) A94)B52) 255/40R19 380 bis 450 CL600, 255/40R19 M+S A02) bis A10) CL63AMG, A94)B52) CL65AMG e1*2001/116*0372*05 1310/1390(0) 5/112/66,5 Typ: 216 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 450 CL63AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10)B52) CL65AMG A94) e1*2001/116*0426*02 1310/1390(0) 5/112/66,5 Typ: 221 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 S- Klasse 255/40R19 A02) bis A10) A94)B52) 380 bis 450 S 600, 255/40R19 M+S A02) bis A10) S 63 AMG, A94)B52) S 65 AMG e1*2001/116*0335*12 1375/1375 (1430) 5/112/66,5 Typ: 221 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 450 S63AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10) S65AMG A94)B52) e1*2001/116*0396*04 1375/1375 (0) 5/112/66,5 RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 215 C-Klasse, Limousine 225/35R19 A01) bis A10) T88) K01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) T88) K01)K02)K13)K85)V00n) e1*2001/116*0431*14 1135/1145(1205) 5/112/66,5 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 100 bis 200 C-Klasse, Kombi 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) T88) K01)K02)K13)K85)V00n) e1*2001/116*0457*09 1160/1225 (1275) 5/112/66,5 Typ: 204X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 200 GLK 235/45R19 A01) bis A10) K04) 235/50R19 K01)K02) 245/45R19 K01)K04) 255/40R19 K01)K02) 255/45R19 K01)K02) e1*2001/116*0480*06 1270/1280 (1330) 5/112/66,5 RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 212 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 215 E-Klasse 235/35R19 A01) bis A10) K03)T91) 245/35R19 K01) 255/30R19 K01)K04)T91) 285 E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10) K01) 255/30R19 K01)K04)T91) e1*2001/116*0501*00 1190/1220(1265) 5/112/66,5 Typ: 207 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 215 E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) 245/30R19 A01)K01) 285 E-Klasse 245/30R19 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K01) e1*2001/116*0502*04 1140/1200(1240) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1: - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm). E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1450 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2 ) RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre- chend zu kürzen. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit- lichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoß- fänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kür- zen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus an- zulegen(verkleben) oder auszuschneiden. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 25.06.2010 RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc