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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       C18 859
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              CMS 610/07
Artikel- oder Katalog-Nr:                                 C18 859 40 91S
Radgröße:                                                   8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast:                                              735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke         :   Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
204, 204K, 204X,207, 212              Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde         Z92OR       130 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
216, 215, 221, 216 AMG, 220,          Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde         Z92OR         150 Nm
221 AMG                               M14x1,5, Schaftlänge 28 mm

Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326   S-Klasse                245/40R19                               A02) bis A10)E24)E51)

368                  S 55 AMG,            245/40R19
                     S 600

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                           5/112/66,5




RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326   CL-Klasse               245/35R19                         A02) bis A10)

                                         245/40R19

368                    CL 600            245/40R19

368                    CL 63 AMG         245/40R19 M+S

e1*98/14*0113*10E     1230/1325(1355)                                    5/112/66,5



Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
285            CL- Klasse             235/45R19                          A02) bis A10)
                                                                         A94)B52)
                                         255/40R19
380 bis 450            CL600,            255/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                       CL63AMG,                                          A94)B52)
                       CL65AMG
e1*2001/116*0372*05   1310/1390(0)                                       5/112/66,5



Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 450    CL63AMG,               255/40R19 M+S                      A02) bis A10)B52)
               CL65AMG                                                   A94)
e1*2001/116*0426*02   1310/1390(0)                                       5/112/66,5



Typ:                         221
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 285   S- Klasse              255/40R19                          A02) bis A10)
                                                                         A94)B52)

380 bis 450            S 600,            255/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                       S 63 AMG,                                         A94)B52)
                       S 65 AMG
e1*2001/116*0335*12   1375/1375 (1430)                                   5/112/66,5



Typ:                         221 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 450    S63AMG,                255/40R19 M+S                      A02) bis A10)
               S65AMG                                                    A94)B52)
e1*2001/116*0396*04   1375/1375 (0)                                      5/112/66,5




RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 215   C-Klasse, Limousine     225/35R19                                  A01) bis A10)
                                       T88)                                       K01)K04)K13)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                          T88)                                    K01)K02)K13)K85)V00n)

e1*2001/116*0431*14   1135/1145(1205)                                             5/112/66,5



Typ:                           204K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
 100 bis 200   C-Klasse, Kombi          225/35R19            255/30R19            A01) bis A10)
                                        T88)                                      K01)K02)K13)K85)V00n)

e1*2001/116*0457*09   1160/1225 (1275)                                            5/112/66,5



Typ:                         204X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 200   GLK                    235/45R19                                   A01) bis A10)
                                      K04)

                                          235/50R19
                                          K01)K02)

                                          245/45R19
                                          K01)K04)

                                          255/40R19
                                          K01)K02)

                                          255/45R19
                                          K01)K02)
e1*2001/116*0480*06   1270/1280 (1330)                                            5/112/66,5




RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                         212
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse               235/35R19                           A01) bis A10)
                                      K03)T91)

                                          245/35R19
                                          K01)

                                          255/30R19
                                          K01)K04)T91)
 285                   E-Klasse           245/35R19                       A01) bis A10)
                                          K01)

                                          255/30R19
                                          K01)K04)T91)
e1*2001/116*0501*00   1190/1220(1265)                                     5/112/66,5



Typ:                           207
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 215   E-Klasse                 225/35R19                         A02) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)
                                        245/30R19
                                        A01)K01)
 285           E-Klasse                 245/30R19                         A01) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)                                            K01)

e1*2001/116*0502*04   1140/1200(1240)                                     5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.



RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).

B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1:
     - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32
     mm).

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1450 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von
      mehr als 1400 kg an Achse 2 )




RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
       lichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
       von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.




RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoß-
       fänger komplett um- und anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kür-
       zen oder nach hinten/oben zu biegen.
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus an-
       zulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 25.06.2010
RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc




RA-000540-A0-233-09~DB-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc