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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             48088



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 15 H2


Typ:                        RG09 6515



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48088


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48088

Die ABE-Nr. 48088 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ RG09 6515, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung) vom 14.09.2010
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 20 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen
Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 14.09.2010
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.


Flensburg, 08.10.2010
Im Auftrag




Andreas Thielke




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48088

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RG09
Typ                               RG09 6515
Radgröße                          6,5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W3           RG09 6515 W3 / Ø72,6xØ66,6              5/112/66,6         38       690     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48088
Herstellerzeichen                 C4W-T Germany
Radtyp und Ausführung             RG09 6515 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              C4W-T
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               24
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      130               24
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130               28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er                53-122        185/65R15   M+S R09                           A02 A04 A05
201                   53-122        185/65R15                                     A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-122        195/55R15                                     A16 A18 V15
                      53-122        195/60R15                                     Z15 S01
                      53-122        205/50R15
                      53-122        205/55R15   A01 K41
                      53-122        205/60R15   A01 K41 K42
                      53-122        215/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-122        215/55R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-122        225/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
190 er                53-90         185/65R15   A01 G01                           A02 A04 A05
201                   53-90         195/50R15                                     A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-90         195/55R15                                     A16 A18 V15
                      53-90         195/60R15   A01 G01                           Z14 S01
                      53-90         205/50R15
                      53-90         205/55R15   A01 K41
                      53-90         215/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-90         225/50R15   A01 K2c K44 R03
A-Klasse              44-75         185/55R15   K1c K2b K42 K46 K56 M+S           A01 A02 A04
168                   44-75         195/50R15   K1c K2c K42 K46 K56               A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..      44-75         205/50R15   K1c K2c K42 K46 K56               A12 A16 A18
nur mit ESP                                                                       A60 B03 DBA
                                                                                  S01
A-Klasse              60-85         185/65R15   K1a K2b K42                       A01 A02 A04
169                   60-85         195/60R15   K1c K2b K42                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..   60-85         205/55R15   K1c K2b K42                       A12 A16 A18
                      60-85         205/60R15   K14 K1c K2b K41 K42               B03 S03
B-Klasse              70,85         195/65R15                                     A02 A04 A05
245                   70,85         205/60R15   A01 K42                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..   70,85         215/60R15   A01 K1a K1b K2b K41 K42           A16 A18 B03
                      70,85         225/55R15   A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56       V15 S03
C-Klasse              75-125        195/65R15                                     A02 A04 A05
203                   75-125        205/60R15                                     A08 A09 A11
e1*98/14*0139*..                                                                  A16 A18 B03
                                                                                  Nk1 S01
C-Klasse              55-145        185/65R15   A11 R09                           A02 A04 A05
HO                    55-145        195/65R15   A11                               A08 A09 A16
G363,                 55-145        205/55R15   A11 R70                           A18 B03 V15
e1*92/53*0001*..      55-145        205/60R15   A11                               S01
                      55-145        215/55R15   A12 R70
                      55-145        225/50R15   A12 R03
                      55-145        225/55R15   A12 R03
C-Klasse Sportcoupé   75-125        195/65R15   R09                               A02 A04 A05
203CL                 75-125        205/60R15                                     A08 A09 A10
e1*98/14*0159*..                                                                  A16 A18 B03
                                                                                  Cpe Nk1 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell     55-145         195/65R15   A11                              A02 A04 A05
202                   55-145         205/60R15   A11                              A08 A09 A16
e1*93/81*0034*..      55-145         215/55R15   A12 R70                          A18 B03 V15
                      55-145         225/55R15   A12 R03                          S01
C-Klasse T-Modell     75-125         195/65R15   R09                              A02 A04 A05
203K                  75-125         205/60R15                                    A08 A09 A11
e1*98/14*0158*..                                                                  A16 A18 B03
                                                                                  Car Nk1 S01
CLK-Klasse            100-145        195/65R15   M+S                              A02 A04 A05
208                   100-145        205/60R15   M+S                              A08 A09 A11
e1*96/27*0054*..                                                                  A16 A18 B03
                                                                                  Cbo Cpe S01
CLK-Klasse            100-135        195/65R15   A10 M+S                          A02 A04 A05
209                   100-135        205/60R15   A10 M+S                          A08 A09 A16
e1*98/14*0184*..                                                                  A18 B03 Cbo
                                                                                  Cpe Nk1 S01
E-Klasse              53-142         185/65R15   R09                              A02 A04 A05
124                   53-142         185/65R15   M+S R09                          A08 A09 A12
D700, /1, /2          53-142         195/65R15   R35                              A16 A18 A59
                      53-142         195/65R15   M+S R09                          B03 DB3 R21
                      53-142         205/60R15   R35                              V00 V15 S01
                      53-142         215/60R15   A01 K1c K41 K42
                      53-142         225/50R15   A01 K1c K41 K42
                      53-142         225/55R15   A01 K1c K41 K42
E-Klasse              97-142         195/65R15   M+S R09                          A02 A04 A05
124C                  97-142         195/65R15   R35                              A08 A09 A12
E499, /1              97-142         205/60R15   R35                              A16 A18 B03
                      97-142         215/60R15   A01 K1c K41 K42                  DB3 R21 V15
                      97-142         225/50R15   A01 K1c K41 K42                  S01
                      97-142         225/55R15   A01 K1c K41 K42
E-Klasse              55-110         205/60R15   A11 R37                          A02 A04 A05
210                   55-125         195/65R15   A11 M+S R09                      A08 A09 A16
e1*93/81*0022*..      55-125         195/65R15   A11 R09                          A18 B03 NBF
                      55-125         205/65R15   A11                              S01
                      55-125         215/60R15   A12
E-Klasse T-Modell     53-142         195/65R15   M+S R09                          A02 A04 A05
124T                  53-142         195/65R15   R35                              A08 A09 A12
E081, /1              53-142         205/60R15   R35                              A16 A18 A59
                      53-142         205/60R15   M+S R09                          B03 DB3 R21
                      53-142         215/60R15   A01 K1c K41 K42                  V00 V15 S01
                      53-142         225/55R15   A01 K1c K41 K42
Vaneo                 55-92          195/55R15   K1c T85 T89                      A01 A02 A04
414                   55-92          205/50R15   K1c K2b T85 T86                  A05 A08 A09
e1*98/14*0185*..,                                                                 A12 A16 A18
e1*2001/116*0185*..                                                               S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 162 und 205 kW.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia ab Juni 2010
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2010 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14. September 2010




Laux                                                                  00155394.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                                                                              TÜV Pfalz
                                                                                              Verkehrswesen GmbH

TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH Königsberger Strasse 20d   67245 Lambsheim                       Technologiezentrum Typprüfstelle



Reifen Gundlach GmbH
Talstraße 1 - 3

56316 Raubach

                                                                                              Datum:                  21. Sep. 2010




Hinweis über die Verwendung von Kurzgummiventilen für Sonderräder vom Typ RG09 6515

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

wegen der geringen Ventilabstützung können bei dem Radtyp RG09 6515 nur schlauchlose Reifen und
Metallschraubventile mit Befestigung von außen, oder Kurzgummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6
(33GS-11,5), z.B. Alligator Typ TR412, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and
Rim entsprechen, verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstge-
schwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Reifenfüller, Reifenfüllmessgerät:
Die Verwendbarkeit der gängigen Ventiladapter (Ventilstecker, Hebelstecker, etc.), in Verbindung mit
dem Kurzgummiventil, wurde bei dem aufgeführten Radtyp nicht geprüft.



Mit freundlichen Grüßen




Laux




  Merkurstraße 45                                       Geschäftsführung:                                Postbank Ludwigshafen
  67663 Kaiserslautern                                  W. Zöbisch                                       103 876 77 (BLZ 545 100 67)
  Telefon: (06 31) 35 45 - 0                                                                             Dresdner Bank Kaiserslautern
  Telefax: (06 31) 35 45 - 181                                                                           224 013 000 (BLZ 540 800 21)
                                                        Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3487
  Internet: http://www.tuev-pfalz.de                    USt-IdNr.: DE812864766                           Kreissparkasse Kaiserslautern
                                                                                                         838 24 (BLZ 540 502 20)
						
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