Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48048 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55031710 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx19H2 Typ RL 1009
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 1 von 4

Auftraggeber                   ATS Leichtmetallräder GmbH
                               Bruchstraße 34
                               67098 Bad Dürkheim
                               QM-Nr.: QA 05 102 8055/5

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Racelight
Typ                            RL 1009
Radgröße                       10Jx19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
30.Y7          RL 1009.30.Y7 / Ø 75,0 x Ø 66,6     5/112/66,6          30         735    2100


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     48048
Herstellerzeichen              ATS
Radtyp und Ausführung          RL 1009 (s.o.)
Radgröße                       10Jx19H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           SM
Herkunftsmerkmal               Made in Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der               Bund        Anzugsmoment (Nm)           Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M14x1,5      Kegel 60°   130                         30                 Multipack:
                                                                                         271

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55031710 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48048 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55031710 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx19H2 Typ RL 1009
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS .. AMG             350,378       275/30R19         M+S R03                           A02 A04 A05
219, 219AMG                                                                              A08 A09 A12
e1*2001/116*0295*..,                                                                     A18 A78 A99
e1*2001/116*0331*..                                                                      VA2 X36 S01
CLS-Klasse             155-285       255/35R19         R03 T92                           A02 A04 A05
219                    155-285       275/30R19         R03 T92                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0295*..                                                                      A18 A78 A99
                                                                                         V19 VA2 S01
SL 280, 350, 500       170-285       255/35R19         R03                               A02 A04 A05
230                                                                                      A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                         A18 A78 A99
                                                                                         VA2 S01
SL 600                 368,380       255/35R19         R03                               A02 A04 A05
230                                                                                      A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                         A18 A78 A99
                                                                                         VA2 S01

Auflagen und Hinweise

Das Sonderrad ist nur in Verbindung mit dem Sonderrad RL 859.30.Y7, 8,5Jx19H2, ET 30 mm
der Firma ATS Leichtmetallräder GmbH an der Vorderachse zulässig.
Die Reifengrößen und Auflagen für die Vorderachse sind der ABE Nr. 48047
(Gutachten Nr. 55032410, Anlage 24, 1. Ausfertigung) zu entnehmen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48048 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55031710 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx19H2 Typ RL 1009
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A78    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             schwarz
Ventillänge [mm]:        49
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:   590 387 bzw. 590 388

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Ventilfarbe:             orange
Ventillänge [mm]:        51
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:   590 357 bzw. 590 358

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 245/35R19          275/30R19
Nr. 2 255/35R19          255/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48048 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55031710 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx19H2 Typ RL 1009
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4

VA2        Die Sonderräder sind nur an der Hinterachse zulässig.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im März 2010 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 16.06.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 16.Juni 2010




Blauth                                                                00152255.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen