Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 1 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R570
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R5705.07
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrys-
ler (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 201, 202, 203, Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP 50742 110 Nm
203CL, 203K, 208, 209, 210, M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
210K, HO, 170, 171
169, 245, Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP 50705 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge bis Modelljahr A01)G01)M00)
1984 , mit serienmäßig
14-Zoll-Rädern) 195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Modelljahr M00)
1985 , mit serienmäßig
15-Zoll-Rädern) 195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorn hinten
195/50R15-82 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 3 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 122 190 er 185/65R15 M+S A02) bis A10)
E44)M00)
185/65R15
E05)E44)M00)
195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 190 E 2.3-16, 205/55R15 A02) bis A10)
190 E 2.5-16 T33)
C750/NT9E-C750/1/NT6E- 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5
C750/2/NT7E-C750/3/NT3E
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 4 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 108 E-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E05)E44)M00) E41)
195/65R15
A90)E44)
205/55R15
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)E41)G01)
K12)
D700/1/NT7ED700/1/NT6ED7 1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6
00/2/NT12E
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 5 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E44) E41)T33)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41)
K12)T33)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)E41)G01)
K12)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 138 E-Klasse 4 MATIC 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E44)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)F22)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)F22)G01)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)F22)G01)
K12)
D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 6 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 205 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine)) A90)E44) T33)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
195/65R15 M+S
A90)
205/60R15 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)
K04)K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)
K12)V00)
D700/1/NT7ED700/1/NT6ED7 1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6
00/2/NT12E
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
( Kombi) A90)E44) E41)
205/60R15
A01)K12)
205/65R15
A01)K11)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/55R15
A01)K03a)K04a)K11)K12) L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)F22)
K04)K12)V00)
E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 7 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) A90) E41)
205/60R15
A01)K12)
205/65R15
A01)K11)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/55R15
A01)K03a)K04a)L01)K11) K12)
195/65R15 M+S
A90)
205/60R15 M+S
A01)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)
K04)K12)V00)
E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 8 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A90)E05)
205/60R15
A01)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)L01)
205/60R15 M+S
195/65R15 M+S
A90)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)G01)
K12)
1010/1170 5/112/66.5
Typ: HO
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E05)M00)
195/65R15
A90)
205/60R15
A90)
225/55R15
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00)
e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 5/112/66,5
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 9 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) A90)
205/60R15
A90)
225/55R15
A90)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00)
e1*98/14*0034*18 1010/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)B23)
(Limousine) A90)E05) E04)
205/65R15
A90)E05)
215/60R15
225/55R15
e1*93/81*0022*24E 1030/1100(1160) 5/112/66,5
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 125 E-Klasse 205/65R15 A02) bis A10)B23)
(Kombi) A90)
215/60R15
e1*93/81*0033*22E 990/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 SLK 205/60R15 A02) bis A10)A90) B23)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 10 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 CLK 195/65R15 M+S A02) bis A10)A90)
(Coupe und Cabrio) B23)
205/60R15 M+S
e1*95/54*0054*07 960/1070(1120) 5/112/66,5
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E04)
205/60R15
e1*98/14*0139*14E 1000/1050(1090) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) A90)E04)
205/60R15
e1*98/14*0158*20E 1015/1140(1180) 5/112/66,5
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Coupe)) A90)E04)
205/60R15
e1*98/14*0159*24 1000/995(1040) 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 135 CLK 195/65R15 A02) bis A10)
(Coupe und Cabrio) A90)E04)
205/60R15
e1*98/14*0184*16 1035/1150(1190) 5/112/66,5
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 11 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 SLK 205/60R15 M+S A02) bis A10)
(Roadster, Cabrio) E04)
e1*2001/116*026262*11 840/935 5/112/66,5
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85 A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
A93)M00) E04)
185/65R15 M+S
A93)M00)
195/60R15
A93)
195/60R15 M+S
A93)
205/60R15
A01)K03)K78)
e1*2001/116*0288*11 935/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85 B -Klasse 195/65R15 A01) bis A10)
A93)E04)K03)K04)
205/60R15
e1*2001/116*0314*07 935/900(935) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 12 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneeketten nicht verwendet werden kön-
nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig.(siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage
Achse 1: Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm
Achse 2: Ate-Festsattel mit unbel. Bremsscheibe Ø290x12 mm
Diese Bremsanlage wird bei folgenden Fahrzeugausführungen verbaut:
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 13 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ ABE / EG-Genehmigung Handelsbezeichnung
210 e1*93/81*0022* E200 Diesel
E220 Diesel
E250 Diesel
E290 Turbodiesel
E300 Diesel
E200
E230
E240, wenn serienmäßig 15”-
Bereifung eingetragen
210 K e1*93/81*0033* E250 Diesel
E250 Turbodiesel
E290 Turbodiesel
E200
E230
E240, wenn serienmäßig 15”-
Bereifung eingetragen
170 e1*95/54*0039*.. SLK 200
SLK 200 Kompressor
SLK 230 Kompressor
208 e1*96/27*0054*.. CLK 200
CLK 200 Kompressor
CLK 230 Kompressor
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau
E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig.
F22) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
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Seite : 14 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K78) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- Die Radhauskanten sind im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste kom-
plett um- und anzulegen.
L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10
mm Dicke zu begrenzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
T33) Durch eine Freigabe des Reifenherstellers ist die Verwendbarkeit des montierten Reifen-
fabrikates unter Angabe der fahrzeugspezifischen Daten (zul. Achslasten, max. Sturzwer-
te VA/HA, Höchstgeschwindigkeit) und die ABV/ABS-Eignung (bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse) nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 15 / 15 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010
RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc