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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    1/8                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 70638
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          Lk 112
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        680 kg
bei Reifenabrollumfang:                                1995 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
                                AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
168                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
169, 204, 204K, 207, 212, 245, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     130 Nm
245G, 246                      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                          168
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   A-Klasse                  195/45R16                         A01) bis A10)
              (Radstand kurz und lang)                                    E20)K70)
                                        205/45R16
                                        K68)

                                         215/40R16

                                         195/50R16
                                         G03) K68)
e1*96/79*0073*16E     810/825 (850)                                       5/112/66,5



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142    A-Klasse               195/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K15)

                                         205/50R16
                                         K03)

                                         205/55R16
                                         G01)K03)
e1*2001/116*0288*14   980/900(935)                                        5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142    B-Klasse               205/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K03)K04)

                                         215/50R16
e1*2001/116*0314*08   1005/900(935)                                       5/112/66,5


Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           205/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K03)K04)

                                         215/50R16
e1*2001/116*0470*02   980/970(1000)                                       5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    3/8                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 150;   C-Klasse                195/60R16                           A02) bis A10)E06)
 170; 185; 215                         A94)E05)T89)

                                           205/55R16
                                           A94)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)
e1*2001/116*0431*20   1135/1165(1205)                                      5/112/66,5



Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 150   C-Klasse Coupe          195/60R16                           A02) bis A10)E06)
               (ab Genehmigungs Nr.    A94)E05)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       205/55R16
                                       A94)E59)

                                          205/55R16 M+S
                                          A94)E59)

                                          215/50R16
                                          E59)

                                          215/55R16
                                          E59)

                                          225/45R16

                                          225/50R16

e1*2001/116*0431*20                                                        5/112/66,5


Typ:                            204K
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 150; 170 C-Klasse (T-Modell)     205/55R16                         A02) bis A10)E06)
                                         A94)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)
e1*2001/116*0457*13   1160/1230 (1325)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                           212
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 150   E-Klasse                 205/60R16                         A02) bis A10)
              (außer 4- Matic)          A94)E05)                          E06)

                                          215/55R16
                                          A94)E59)

                                          225/55R16
                                          A94)

                                          235/50R16

                                          245/50R16
e1*2001/116*0501*08   1135/1190 (1310)                                    5/112/66,5



Typ:                         207
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse               205/55R16                           A02) bis A10)A94)
               (Coupe)
                                      215/50R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16

 120 bis 150           E-Klasse           205/55R16                       A02) bis A10)A94)
                       (Cabrio)
                                          215/50R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16

e1*2001/116*0502*07   1140/1185 (1240)                                    5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                         246
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115    B- Klasse              195/60R16                         A02) bis A10)
                                                                        B69)
                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K04)
e1*2007/46*0751*   1100/955(995)                                        5/112/66,5


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000345-W0-015-31~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    6/8                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638



A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B69) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage:Achse 1 mit belüfteter
     Bremsscheibe Ø 295x28mm
     Achse 2 mit massiver Bremsscheibe Ø 276x9 mm

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000345-W0-015-31~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    7/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/50R15 oder
     185/55R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) sind ab
       Stoßfänger-Oberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten oberhalb des Stoßfängers sind um ca. 10 - 15 mm auszustellen
       (Befest.-Stelle unterlegen);
     - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen;
     - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen (ggf.
       auch durch Tieferlegung zu erreichen).

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .




RA-000345-W0-015-31~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    8/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638



Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.12.2011




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