Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 112 D
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 960 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
245, 245G, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
204X,207, 212, 246 M14x1,5, Schaftlänge 28,5mm
164, 164G, 166, 216, 215, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
216 AMG, 220, 221 AMG, 251 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 326 S-Klasse 245/40R19 A02) bis A10)E51)
368 S 55 AMG, 245/40R19
S 600
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 bis 326 CL-Klasse; 245/35R19 A02) bis A10)
CL 63 AMG;
CL 55 AMG 245/40R19
368 CL 600 245/40R19
368 CL 55 AMG 245/40R19 M+S
5/112/66,5
Typ: 216
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 CL500 235/45R19 A02) bis A10)
A94)
255/40R19
285 bis 320 CL500 4MATIC 255/40R19 A02) bis A10)
A94)
380 bis 450 CL600, 255/40R19 M+S A02) bis A10)
CL63AMG, A94)
CL65AMG
e1*2001/116*0372*06 1335/1390(0) 5/112/66,5
Typ: 216 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 CL63AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10)
CL65AMG A94)
e1*2001/116*0426*03 1310/1390(0) 5/112/66,5
Typ: 221
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 320 S- Klasse 255/40R19 A02) bis A10)B49)
A94)
380 bis 450 S 600, 255/40R19 M+S A02) bis A10)
S 63 AMG, A94)
S 65 AMG
e1*2001/116*0335*12 1410/1390 (1490) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 221 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 S63AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10)
S65AMG A94)
e1*2001/116*0396*05 1375/1375 (0) 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B- Klasse 215/35R19 A01) bis A10)B47)
K01)K04)K81)
e1*2001/116*0314*08E 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B-Klasse NGT 215/35R19 A01) bis A10)B47)
K01)K04)K81)
e1*2001/116*0470*02E 980/970(1000) 5/112/66,5
Typ: 251
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 R-Klasse 235/55R19 A01) bis A10)
E70) K01)K02)
e1*2001/116*0341*13 1370/1700(1800) 5/112/66,5
Typ: 164
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 ML-Klasse 235/55R19 A01) bis A10)
E70) K01)K02)
245/50R19
E70)
255/50R19
275/45R19
e1*2001/116*0315*17E 1470/1600(1700) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 164G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 GL-Klasse 265/55R19 M+S A01) bis A10)E26)
K01)K04)
275/50R19
275/55R19
e1*2001/116*0340*13 1550/1800/2000 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 C-Klasse, Limousine 225/35R19 A01) bis A10)
T88) K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
T88) K01)K02)K13)K85)
V00n)
e1*2001/116*0431*20 1135/1165(1265) 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 C-Klasse Coupe 225/35R19 A01) bis A10)
(ab Genehmigungs Nr. T88) K01)K04)K13)
e1*2001/116*0431*19)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
T88) K01)K02)K13)K85)
V00n)
e1*2001/116*0431*20 1075/1100(1185) 5/112/66,5
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
88 bis 200 C-Klasse, Kombi 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
T88) K01)K02)K13)K85)V00n)
e1*2001/116*0457*11 1160/1230 (1320) 5/112/66,5
RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx
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Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 5 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 204X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 200 GLK 235/45R19 A01) bis A10)
K04)
235/50R19
K01)K02)
245/45R19
K01)K04)
255/40R19
K01)K02)
255/45R19
K01)K02)
e1*2001/116*0480*09 1270/1280 (1330) 5/112/66,5
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 E-Klasse 235/35R19 A01) bis A10)
K03)T91)
245/35R19
K01)
255/30R19
K01)K04)T91)
285 bis 300 E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10)
K01)
255/30R19
K01)K04)T91)
e1*2001/116*0501*10 1270/1285(1405) 5/112/66,5
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio)
245/30R19
A01)K01)
285 E-Klasse 245/30R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K01)
e1*2001/116*0502*06 1140/1200(1240) 5/112/66,5
RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 6 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 246
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 B- Klasse 215/35R19 A01) bis A10)
K04)T85)
225/35R19
K04)K13)K25)
235/30R19
K01)K04)K13)K20)K22)K28)K103)
245/30R19
K01)K02)K13)K20)K22)K25)K28)K103)
e1*2007/46*0751* 5/112/66,5
Typ: 166
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 M-Klasse 245/50R19 A01) bis A10)E17a)
K01)K04)
245/55R19
K01)K04)
255/50R19
K01)K02)
265/50R19
K01)K02)
275/45R19
K01)K02)
e1*2007/46*0598*00 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 7 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B47) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: mit bel.
Bremsscheibe Ø276x22 mm.
B49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm .
E17a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 20-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 8 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1874 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von
mehr als 1400 kg an Achse 2 )
E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.
RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx
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Teiletyp : CW3-8519
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011
RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx