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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CW3-8519
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                  112 D
Radgröße:                                                    8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast:                                              960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke         :   Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
245, 245G, 204, 204K,                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     130 Nm
204X,207, 212, 246                    M14x1,5, Schaftlänge 28,5mm
164, 164G, 166, 216, 215, 221,        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       150 Nm
216 AMG, 220, 221 AMG, 251            M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326   S-Klasse                245/40R19                               A02) bis A10)E51)

 368                 S 55 AMG,             245/40R19
                     S 600

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                            5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326   CL-Klasse;              245/35R19                         A02) bis A10)
               CL 63 AMG;
               CL 55 AMG               245/40R19

 368                   CL 600            245/40R19

 368                   CL 55 AMG         245/40R19 M+S

                                                                         5/112/66,5



Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 285           CL500                  235/45R19                          A02) bis A10)
                                                                         A94)
                                         255/40R19
285 bis 320           CL500 4MATIC       255/40R19                       A02) bis A10)
                                                                         A94)

 380 bis 450           CL600,            255/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                       CL63AMG,                                          A94)
                       CL65AMG
e1*2001/116*0372*06   1335/1390(0)                                       5/112/66,5


Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463    CL63AMG,               255/40R19 M+S                      A02) bis A10)
               CL65AMG                                                   A94)
e1*2001/116*0426*03   1310/1390(0)                                       5/112/66,5



Typ:                         221
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 320   S- Klasse              255/40R19                          A02) bis A10)B49)
                                                                         A94)

 380 bis 450           S 600,            255/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                       S 63 AMG,                                         A94)
                       S 65 AMG
e1*2001/116*0335*12   1410/1390 (1490)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         221 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463    S63AMG,                255/40R19 M+S                     A02) bis A10)
               S65AMG                                                   A94)
e1*2001/116*0396*05    1375/1375 (0)                                    5/112/66,5


Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142    B- Klasse              215/35R19                         A01) bis A10)B47)
                                      K01)K04)K81)

e1*2001/116*0314*08E   1005/900(935)                                    5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           215/35R19                         A01) bis A10)B47)
                                      K01)K04)K81)

e1*2001/116*0470*02E   980/970(1000)                                    5/112/66,5


Typ:                         251
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 225   R-Klasse               235/55R19                         A01) bis A10)
                                      E70)                              K01)K02)

e1*2001/116*0341*13    1370/1700(1800)                                  5/112/66,5


Typ:                         164
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 285   ML-Klasse              235/55R19                         A01) bis A10)
                                      E70)                              K01)K02)

                                         245/50R19
                                         E70)

                                         255/50R19

                                         275/45R19
e1*2001/116*0315*17E   1470/1600(1700)                                  5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         164G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 285   GL-Klasse              265/55R19 M+S                               A01) bis A10)E26)
                                                                                  K01)K04)
                                          275/50R19

                                          275/55R19
e1*2001/116*0340*13   1550/1800/2000                                              5/112/66,5



Typ:                           204
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse, Limousine      225/35R19                                 A01) bis A10)
                                        T88)                                      K01)K04)K13)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                          T88)                                    K01)K02)K13)K85)
                                                                                  V00n)
e1*2001/116*0431*20   1135/1165(1265)                                             5/112/66,5



Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse Coupe          225/35R19                                  A01) bis A10)
               (ab Genehmigungs Nr.    T88)                                       K01)K04)K13)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                       Vorderachse            Hinterachse
                                       225/35R19              255/30R19           A01) bis A10)
                                       T88)                                       K01)K02)K13)K85)
                                                                                  V00n)
e1*2001/116*0431*20   1075/1100(1185)                                             5/112/66,5


Typ:                           204K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
 88 bis 200    C-Klasse, Kombi          225/35R19            255/30R19            A01) bis A10)
                                        T88)                                      K01)K02)K13)K85)V00n)
e1*2001/116*0457*11   1160/1230 (1320)                                            5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     5 / 10                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         204X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 200   GLK                    235/45R19                           A01) bis A10)
                                      K04)

                                          235/50R19
                                          K01)K02)

                                          245/45R19
                                          K01)K04)

                                          255/40R19
                                          K01)K02)

                                          255/45R19
                                          K01)K02)
e1*2001/116*0480*09   1270/1280 (1330)                                    5/112/66,5



Typ:                         212
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 225   E-Klasse               235/35R19                           A01) bis A10)
                                      K03)T91)

                                          245/35R19
                                          K01)

                                          255/30R19
                                          K01)K04)T91)
 285 bis 300           E-Klasse           245/35R19                       A01) bis A10)
                                          K01)

                                          255/30R19
                                          K01)K04)T91)
e1*2001/116*0501*10   1270/1285(1405)                                     5/112/66,5



Typ:                           207
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse                 225/35R19                         A02) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)
                                        245/30R19
                                        A01)K01)
 285           E-Klasse                 245/30R19                         A01) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)                                            K01)

e1*2001/116*0502*06   1140/1200(1240)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     6 / 10                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         246
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115    B- Klasse              215/35R19                              A01) bis A10)
                                      K04)T85)

                                         225/35R19
                                         K04)K13)K25)

                                         235/30R19
                                         K01)K04)K13)K20)K22)K28)K103)

                                         245/30R19
                                         K01)K02)K13)K20)K22)K25)K28)K103)
e1*2007/46*0751*                                                             5/112/66,5



Typ:                         166
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 190   M-Klasse               245/50R19                              A01) bis A10)E17a)
                                      K01)K04)

                                         245/55R19
                                         K01)K04)

                                         255/50R19
                                         K01)K02)

                                         265/50R19
                                         K01)K02)

                                         275/45R19
                                         K01)K02)
e1*2007/46*0598*00                                                           5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     7 / 10                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B47) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:      mit bel.
     Bremsscheibe Ø276x22 mm.

B49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm .


E17a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 20-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     8 / 10                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1874 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von
      mehr als 1400 kg an Achse 2 )

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
     Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.


RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     9 / 10                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
       von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
       Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000645-A0-021-09a~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     10 / 10                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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