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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    1 / 11                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                48R8855
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          RONAL
Radausführung:                                       48R8855.37
Radgröße:                                             8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 76,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                       900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2285 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    : Daimler-Chrysler, bzw. Mercedes

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
245, 245G, 204, 204 AMG,        Radschraube, Kugel Ø 26 mm,              ZP50705 130 Nm
204K, 204K AMG, 207, 212,       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
212K, 246                       mm
639, 639/2, 639/4, 639/5        Radschraube, Kugel Ø 26 mm,              ZP50705 140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                mm
164, 166, 251                   Radschraube, Kugel Ø 26 mm,              ZP50705 150 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    2 / 11                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 170    Vito, Viano            245/45R18                                           A01) bis A10)
                                                                                          K03)K04)

e9*2001/116*0048*13   min 1470/1470 max1650/1650(0)                                       5/112/66,5



Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            245/45R18                                           A01) bis A10)E17)
                                                                                          K03)K04)

e1*200/746*0457*01    min1470/1470 max1550/1550(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            245/45R18                                           A01) bis A10)
                                                                                          K03)K04)

e1*2007/46*0458*      min1400-1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 170    Vito, Viano                              245/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                          K03)K04)

L275NT10              min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110    Vito, Viano                              245/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                          K03)K04)

L720 NT02             min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   245/45R18                                           A01) bis A10)
                                                                                          K03)K04)

e1*2007/46*0459*00    min1470/1470 max1550/1550(0)                                        5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    3 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                         164
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 225   ML-Klasse              235/60R18                         A01) bis A10)
                                      E70)K03)K04)

                                         245/55R18
                                         E70)K03)K04)

                                         255/55R18
                                         K01)K04)

e1*2001/116*0315*17   1470/1600(1700)                                   5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142    B-Klasse               215/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K81)

e1*2001/116*0314*08   1005/900(935)                                     5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           215/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K81)

e1*2001/116*0470*02   980/970(1000)                                     5/112/66,5



Typ:                         251
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 285  R-Klasse                235/60R18                         A01) bis A10)
                                      E70)                              K01)K02)

                                         245/55R18
                                         E70)

                                         255/55R18

e1*2001/116*0341*14   1400/1700 (1800)                                  5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                         204
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001 /116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse                215/40R18                                     A02) bis A10)
              (Limousine)              E59)

                                             225/40R18
                                             A01)K03)K04)

                                             235/40R18
                                             A01)K01)K04)K13)K86)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K13)
                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             Vorderachse          Hinterachse
                                             225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)V00)
                                             225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K85)V00)
Motorleistung         Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 358           C63 AMG               225/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                      (Limousine)
                                             235/40R18 M+S
                                             A01)K13)
e1*2001/116*0431*20   1135/1165 (1265)                                               5/112/66,5



Typ:                         204 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 373   C63 AMG                225/40R18 M+S                                  A02) bis A10)

                                             235/40R18 M+S
                                             A01)K13)
e1*2001/116*0464*07   1090/11110(0)                                                  5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    5 / 11                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 225   C-Klasse, Coupe         215/40R18                                     A02) bis A10)
               (ab Genehmigungs Nr.    E59)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       225/40R18

                                             235/35R18
                                             A01)K01)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K13)K21)
                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             Vorderachse          Hinterachse
                                             225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                  K04)               V00)

                                             225/40R18            255/30R18          A01) bis A10)
                                                                  K04)K21)           V00)

e1*2001/116*0431*20   1075/1105(0)                                                   5/112/66,5



Typ:                         204K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 200    C-Klasse               215/40R18                                      A02) bis A10)
              (Kombi)                 E59)

                                             225/40R18
                                             A01)K03)K04)

                                             235/40R18
                                             A01)K01)K04)K13)K86)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K13)
                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             Vorderachse          Hinterachse
                                             225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)V00)
                                             225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K85)V00)
Motorleistung         Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 358           C63 AMG               225/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                      ( Kombi)
                                             235/40R18 M+S
                                             A01)K13)

e1*2001/116*0457*13   1160/1230 (1320)                                               5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    6 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                         204K AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 373   C63 AMG                225/40R18 M+S                     A02) bis A10)
              ( Kombi)
                                      235/40R18 M+S
                                      A01)K13)
e1*2001/116*0463*07   1110/1165 (0)                                     5/112/66,5



Typ:                         212
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 225   E-Klasse               215/45R18                         A02) bis A10)
              (Limousine)             E59)M00)

                                             225/40R18

                                             235/40R18

                                             245/40R18

 285 bis 300           E-Klasse              245/40R18                  A02) bis A10)
                      (Limousine)

 150 bis 300           E - Klasse            245/40R18                  A02) bis A10)
                      (Limousine, 4-Matic)

e1*2001/116*0501*10   1270/1325(1445)                                   5/112/66,5



Typ:                         212K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 225   E-Klasse               235/40R18                         A02) bis A10)
              (Kombi)                 E24)T95)

                                             245/40R18

 285 bis 300           E-Klasse              245/40R18                  A02) bis A10)
                      (Kombi)

 150 bis 300           E - Klasse            245/40R18                  A02) bis A10)
                      (Kombi, 4-Matic)

e1*2007/46*0200*09    1255/1460(1560)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    7 / 11                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                           207
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 300   E-Klasse                 215/40R18                                 A02) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)          E82)

                                          225/40R18
                                          E82)

                                          235/35R18
                                          E87)

                                          235/35R18 M+S

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          235/40R18            255/35R18          A02) bis A10)
                                                                                  V00)

e1*2001/116*0502*09   1145/1220 (1260)                                            5/112/66,5



Typ:                         246
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115    B- Klasse              215/40R18                                   A02) bis A10)

                                          225/35R18
                                          A01)K04)

                                          225/40R18
                                          A01)K04)

                                          235/35R18
                                          A01)K04)
e1*2007/46*0751*                                                                  5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    8 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                         166
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 190   M-Klasse               235/60R18                         A01) bis A10)
                                      K03)                              E17)

                                         245/55R18
                                         K03)K04)

                                         245/60R18
                                         K03)K04)

                                         255/55R18
                                         K01)K04)

                                         265/55R18
                                         K01)K02)

                                         275/50R18
                                         K01)K02)
e1*2007/46*0598*                                                        5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    9 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    10 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer-
     reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
       von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.




RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24a
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Teiletyp :                 48R8855


K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
       Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K86) An Achse 2 sind die inneren Filz-Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
     Fahrzeugmitte einzuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 24a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.12.2011




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