Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 48R8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 48R8855.37
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler, bzw. Mercedes
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
245, 245G, 204, 204 AMG, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
204K, 204K AMG, 207, 212, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
212K, 246 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
164, 166, 251 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Vito, Viano 245/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)
e9*2001/116*0048*13 min 1470/1470 max1650/1650(0) 5/112/66,5
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 245/45R18 A01) bis A10)E17)
K03)K04)
e1*200/746*0457*01 min1470/1470 max1550/1550(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Vito, Viano 245/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)
e1*2007/46*0458* min1400-1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Vito, Viano 245/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)
L275NT10 min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Vito, Viano 245/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)
L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Vito 245/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)
e1*2007/46*0459*00 min1470/1470 max1550/1550(0) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 164
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
E70)K03)K04)
245/55R18
E70)K03)K04)
255/55R18
K01)K04)
e1*2001/116*0315*17 1470/1600(1700) 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K81)
e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B-Klasse NGT 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K81)
e1*2001/116*0470*02 980/970(1000) 5/112/66,5
Typ: 251
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 R-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
E70) K01)K02)
245/55R18
E70)
255/55R18
e1*2001/116*0341*14 1400/1700 (1800) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001 /116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine) E59)
225/40R18
A01)K03)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)K13)K86)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K85)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine)
235/40R18 M+S
A01)K13)
e1*2001/116*0431*20 1135/1165 (1265) 5/112/66,5
Typ: 204 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
235/40R18 M+S
A01)K13)
e1*2001/116*0464*07 1090/11110(0) 5/112/66,5
RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 C-Klasse, Coupe 215/40R18 A02) bis A10)
(ab Genehmigungs Nr. E59)
e1*2001/116*0431*19)
225/40R18
235/35R18
A01)K01)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
225/40R18 255/30R18 A01) bis A10)
K04)K21) V00)
e1*2001/116*0431*20 1075/1105(0) 5/112/66,5
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi) E59)
225/40R18
A01)K03)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)K13)K86)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K85)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
( Kombi)
235/40R18 M+S
A01)K13)
e1*2001/116*0457*13 1160/1230 (1320) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 204K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
( Kombi)
235/40R18 M+S
A01)K13)
e1*2001/116*0463*07 1110/1165 (0) 5/112/66,5
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine) E59)M00)
225/40R18
235/40R18
245/40R18
285 bis 300 E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine)
150 bis 300 E - Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, 4-Matic)
e1*2001/116*0501*10 1270/1325(1445) 5/112/66,5
Typ: 212K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(Kombi) E24)T95)
245/40R18
285 bis 300 E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Kombi)
150 bis 300 E - Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, 4-Matic)
e1*2007/46*0200*09 1255/1460(1560) 5/112/66,5
RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) E82)
225/40R18
E82)
235/35R18
E87)
235/35R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
235/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0502*09 1145/1220 (1260) 5/112/66,5
Typ: 246
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 B- Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
225/35R18
A01)K04)
225/40R18
A01)K04)
235/35R18
A01)K04)
e1*2007/46*0751* 5/112/66,5
RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
Typ: 166
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 M-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
K03) E17)
245/55R18
K03)K04)
245/60R18
K03)K04)
255/55R18
K01)K04)
265/55R18
K01)K02)
275/50R18
K01)K02)
e1*2007/46*0598* 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer-
reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
RA-000657-A0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. : RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R8855
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K86) An Achse 2 sind die inneren Filz-Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
Fahrzeugmitte einzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 24a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.12.2011
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