Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA80735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: 112
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
169, 204, 204K, 245, 245G, 246 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
163,164, 166, 251 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)E07)E24)
225/55R17C
M00)
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e1*2001/116*0048*13E min1470/1470 max1650/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)E07)E24)
T101)
225/55R17C
M00)
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0457*02 min1470/1470 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Vito 225/55R17 A02) bis A10)E24)
T101)
225/55R17C
M00)
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0458*00 min1400/1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)E24)
225/55R17C
M00)
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
L275NT10E min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)E24)
225/55R17C
M00)
235/50R17
A01)K03)K04)
L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Vito 225/55R17 A02) bis A10)E24)
225/55R17C
M00)
235/50R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0459*00 min1470/1470 max1550/1550(0) 5/112/66,5
Typ: 163
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 173 M-Klasse 235/65R17 A02) bis A10)B33)
A94)E63) E26)
255/60R17
A94)
275/55R17
e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 4/100/57
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 A - Klasse 205/45R17 A02) bis A10)B44)
M00)
215/40R17
A01)K15)
e1*2001/116*0288*14 980/900(935) 5/112/66,5
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B - Klasse 215/45R17 A02) bis A10)B44)
e1*2001/116*0314*08E 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B-Klasse NGT 215/45R17 A02) bis A10)B44)
e1*2001/116*0470*02E 980/970(1000) 5/112/66,5
Typ: 164
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 ML - Klasse 235/65R17 A01) bis A10)E07)
A94) K03)E26)
245/60R17
A94)K04)
255/60R17
K04)
e1*2001/116*0315*17 1400/1600(1700) 5/112/66,5
Typ: 251
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200, 285 R - Klasse 235/65R17 A01) bis A10)E07)E24)
K03)K04)
245/60R17
K01)K02)
255/60R17
K01)K02)
275/55R17
K01)K02)
e1*2001/116*0341*13 1370/1700(1800) 5/112/66,5
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 C - Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine) E59)M00)
215/45R17
E59)
225/45R17
A01)K03)
245/40R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorn hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)V00)
e1*2001/116*0431*20 1135/1145 (1185) 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 C-Klasse, Coupe 205/50R17 A02) bis A10)
(ab Genehmigungs Nr. E59)M00)
e1*2001/116*0431*19)
215/45R17
E59)
225/45R17
245/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0431*20 1075/1105(0) 5/112/66,5
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 C - Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi) E59)M00)
215/45R17
E59)
225/45R17
245/40R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04)V00)
e1*2001/116*0457*13 1160/1230 (1325) 5/112/66,5
Typ: 166
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 M-Klasse 235/65R17 A02) bis A10)B70)E07)
A94) E24)
245/65R17
A94)
255/60R17
A01)A94)K03)
265/60R17
A01)A94)K03)
275/55R17
A01)K01)K04)
e1*2007/46*0598*00 5/112/66,5
Typ: 246
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
e1*2007/46*0751* 1100/955(995) 5/112/66,5
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B33) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 345 x 32 mm mit 4-Kolben-Festsattel Brembo;
Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø 331 x 15 mm mit 2-Kolben-Festsattel Brembo.
B44) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - mit bel.
Bremsscheibe Ø288x12 mm.
B70) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- Fausttsattel mit bel. Bremsscheibe Ø350x32 mm.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1600 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.12.2011
RA-000355-H0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx