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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  BM 807
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          LK 112G
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1975 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz , Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
204, 204K, 207, 204X, 212,       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4724     130 Nm
212K                             M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




RZ-064288-C0-306-06a~DB-5-112-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


Typ:                         204
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 215    C - Klasse             205/50R17                                  A01) bis A10)
              (Limousine)             E59)K13)M00)                               K03)

                                         215/45R17
                                         E59)K04)

                                         225/45R17
                                         K04)

                                         245/40R17
                                         K02)K13)K85)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K02)K03)K85)V00)
e1*2001/116*0431*16   1135/1145(1185)                                            5/112/66,5



Typ:                         204K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 200    C - Klasse             205/50R17                                  A01) bis A10)
              (Kombi)                 E59)K13)M00)                               K03)

                                         215/45R17
                                         E59)K04)

                                         225/45R17
                                         K04)

                                         245/40R17
                                         K02)K13)K85)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K02)K03)K85)V00)
e1*2001/116*0457*11   1160/1225 (1260)                                           5/112/66,5



Typ:                         204X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 200  GLK                     245/55R17                                  A01) bis A10)E25)
                                                                                 K01)K02)
                                         255/50R17

e1*2001/116*0480*08   1270/1280(1352)                                            5/112/66,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


Typ:                         212
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 215   E - Klasse             205/50R17                         A01) bis A10)
              (Limousine)             A94)E85)K03)M00)

                                             205/55R17
                                             A94)E85)K03)M00)

                                             215/50R17
                                             E85)A94)K01)M00)

                                             225/50R17
                                             K01)K04)

                                             235/45R17
                                             K01)

                                             245/45R17
                                             E25)K01)K04)
 285                   E - Klasse            245/45R17                  A01) bis A10)
                      (Limousine)            E25)K01)K04)

 150 bis 285           E - Klasse            245/45R17                  A01) bis A10)
                      (Limousine, 4-Matic)   E25)K01)K04)

e1*2001/116*0501*07   1265/1275 (1385)                                  5/112/66,5



Typ:                         212K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 215   E - Klasse             225/50R17                         A01) bis A10)E25)
              (Kombi)                 E68)K01)K04)

                                             235/45R17
                                             E68)K01)

                                             245/45R17
                                             K01)K04)
 150 bis 200           E - Klasse            245/45R17                  A01) bis A10)E25)
                      (Kombi, 4-Matic)       K01)K04)

e1*2007/46*0200*06    1190/1460(1560)                                   5/112/66,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


Typ:                           207
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E - Klasse               205/50R17                         A02) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)          E83)M00)

                                          215/45R17
                                          A94)E82)

                                          215/50R17
                                          A01)E82)K03)M00)

                                          225/45R17
                                          E82)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)

                                          235/45R17
                                          A01)K03)

                                          245/40R17
                                          A01)K03)K04)
 285                   E - Klasse         235/40R17                       A01) bis A10)
                       (Coupe, Cabrio)    E87)K03)

                                          235/40R17 M+S
                                          K03)

                                          235/45R17
                                          E87)K03)

                                          235/45R17 M+S
                                          K03)

                                          245/40R17
                                          E87)K03)K04)

                                          245/40R17 M+S
                                          K03)K04)
e1*2001/116*0502*06   1140/1200 (1240)                                    5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6a
Seite :                   5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




RZ-064288-C0-306-06a~DB-5-112-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6a
Seite :                   6/7                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


E25) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            225/50R17                 2007                         1360
            235/45R17                 1965                         1380
            245/45R17                 1990                         1371
            245/55R17                 2141                         1284
            255/50R17                 2098                         1305
     Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
     Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten
     max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der
     Anbaubestätigung einzutragen .

E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E85) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer-
     reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RZ-064288-C0-306-06a~DB-5-112-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
     entsprechend zu kürzen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
       Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
     jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BM 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.03.2011


RZ-064288-C0-306-06a~DB-5-112-66-ET35.docx
						
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