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							Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)      datum
AVAG8BP3566         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff    690      2254      10/10
6
AVAG8BP3566         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø66.6              66,6    Kunststoff      730     2120 10/10
6
AVAG8HA3566         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø66.6              66,6    Kunststoff      690     2254 10/10
6
AVAG8HA3566         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø66.6              66,6    Kunststoff      730     2120 10/10
6


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 203 K; 203 CL; 209; 170; 208; 203; 414; 202; H0; 210; 210 K
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 245; 204; 204 X; 207; 172; 204 K; 169; 212K; 212; 221
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 638/2; 211; 215; 638; 638/1; 220; 211K
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : H0; 170; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210;
                                           210 K
                                           130 Nm für Typ : 169; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K;
                                           245; 414
                                           140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                           150 Nm für Typ : 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84            11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R18 85            11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
                                 60 - 142 215/35R18 84W           11A; 21P; 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
                                          215/40R18 85W           11A; 21B; 22B; 24C; 24D 74P
                                          225/35R18 87            11A; 21B; 22B; 22H; 24C;
                                                                  24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89            11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/35R18 87            11A; 22I; 24C; 24D          12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/40R18 88            11A; 22I; 24C; 24D          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J                            10B; 11B; 11G; 11H;
             G363              125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
202            e1*93/81*0034*..      55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
203            e1*98/14*0139*..      170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 68B;         Nur C 32 AMG; Nur C
                                                             68T                              30 CDI AMG;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
203            e1*98/14*0139*..      125       225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367               Nur 4-MATIC;
                                     125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     160       225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
203            e1*98/14*0139*..      75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; 68B;          Heckantrieb;
                                                            68T                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 68B;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            68T                               721; 725; 73C; 74A;
                                     75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; 68B;           74P
                                                            68T
203 CL         e1*98/14*0159*..      170      225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 68B; Nur C 30 CDI AMG;
                                                            68T                      Nur bis
                                                                                     e1*98/14*0159*18;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P
203 CL         e1*98/14*0159*..      75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; 68B; Nicht C 30 CDI AMG;
                                                            68T                      Nur bis
                                     75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; 68B; e1*98/14*0159*18;
                                                            68T                      Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
203 K        e1*98/14*0158*..  170       225/40R18 88Y 11A; 21L; 367; 5FE                     Nur C 32 AMG; Nur C
                               170 - 260 225/40R18 92 11A; 21L; 367                           30 CDI AMG;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
203 K          e1*98/14*0158*..      125 - 200 225/40R18 92       11A; 21L; 367               Nur 4-MATIC;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
203 K          e1*98/14*0158*..      75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 5FE; 68B;          Heckantrieb;
                                                            68T                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 57E; 68B;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            68T                               721; 725; 73C; 74A;
                                     75 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367                      74P
204            e1*2001/116*0431*..   100 - 200 225/40R18 92 11A; 24J; 24M                     Limousine;
                                               235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M           Heckantrieb;
                                               245/35R18 92 11A; 22I; 24D; 57F; 68T           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 225 225/40R18 92       11A; 24J; 24M               Nur 4-MATIC;
                                               235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J; 24M     Limousine;
                                               245/35R18          11A; 22I; 24D; 51G; 57F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  575                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 150 235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N; 27H;         Coupe; Heckantrieb;
                                                             27I                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                     115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I           12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/35R18 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 27H;         721; 725; 729; 73C;
                                                             27I                              74A; 74P
                                               235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27H;
                                                             27I
                                               245/35R18 92 11A; 248; 27B; 27H; 57F;
                                                             575
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;          Nur 4-MATIC; Kombi;
                                                             24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24M                              721; 725; 729; 73C;
                                               245/35R18     11A; 22I; 22M; 24M; 51G;         74A; 74P
                                                             57F; 575
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;          Kombi; Heckantrieb;
                                                             24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24M                              721; 725; 73C; 74A;
                                               245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 24M; 57F;          74P
                                                             68T




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 200 225/40R18                 51G                         Ab e1*98/14*0159*19;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  225 - 270 225/40R18                51G; 68B; 68T               Nur CLK 500; Nur
                                         245/35R18 88Y            5FE; 57F; 68T               CLK 55 AMG; Cabrio;
                                         245/35R18 92             57F; 68T                    Coupe;
                                                                                              10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 34M; 51A;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
209            e1*98/14*0184*..      100 - 125 245/35R18 88W      5FE; 57F; 68T               Cabrio; Coupe;
                                     100 - 200 225/40R18          51G                         10B; 11A; 11B; 11G;
                                               245/35R18 88Y      5FE; 57F; 68T               11H; 12A; 34M; 51A;
                                               245/35R18 92       57F; 68T                    71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96             11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               255/45R18-99       11A; 21B; 21J; 21Q; 22H;    721; 725; 729; 73C;
                                                                  22L; 24J; 24M               74A; 74P
215            e1*98/14*0113*..      368       245/45R18          11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 24M; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 125 225/40R18 88W 5FE                                     nicht für
                               55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; 68B;                gepanzerte Fz;
                                                       68L                                    Heckantrieb;
                               55 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 362                           10B; 11B; 11G; 11H;
                               130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B                               12A; 51A; 71C; 71K;
                               150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW;                   721; 725; 729; 73C;
                                                       nicht E420/430 m.                      74A; 74P
                                                       Sonderschutz; 11A; 22B;
                                                       57F; 654; 68B; 68L
                               205       235/40R18 91Y nicht E420/430 m.
                                                       Sonderschutz; 11A; 21B;
                                                       362




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  150 - 165 235/40R18 91W                                        nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      150 - 165 235/40R18     10N; 51G; 57E; 689               Allradantrieb;
                                               235/40R18 95Y 689                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 205 235/40R18     10N; 51G; 57E; 689                Heckantrieb;
                                              235/40R18 95Y 689                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                    Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                               235/40R18 91W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 170 245/40R18 93W                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                     75 - 200 225/45R18 91Y                                   721; 725; 729; 73C;
                                               235/40R18 91Y                                  74A; 74P
                                     75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                     75 - 285 245/40R18 93Y
211            e1*2001/116*0183*..   130       235/40R18 91W 5GG; 51J                         Nur 4-MATIC;
                                     130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                         Allradantrieb;
                                     130 - 285 245/40R18 93Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 97                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 200 235/40R18 95       5HR; 51J                    Nur 4-MATIC;
                                     130 - 285 245/40R18 97                                   Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689                    Heckantrieb;
                                               235/40R18 95 51J                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/40R18 97                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J                    Stufenheck;
                                     100 - 215 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689               Heckantrieb;
                                               245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76T




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/40R18 97           11A; 21P; 24J; 248          Stufenheck;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76T
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 215 235/40R18 95 57E; 67B; 689                     Kombi; Heckantrieb;
                                               245/40R18 97Y 11A; 245                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 75I; 76T
212K           e1*2007/46*0200*..    150 - 200 245/40R18 97       11A; 245                    Kombi;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                              76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18     11A; 21P; 51G; 575               Cabrio; Heckantrieb;
                                           245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 225/40R18 92       51J                     Coupe; Heckantrieb;
                                               235/40R18          11A; 21P; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93       11A; 21P; 22I; 248      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97           11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                           235/55R18 100          11A; 24J; 24M               Heckantrieb;
                                           245/50R18 100          11A; 21P; 22I; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99           11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/50R18 102          11A; 21P; 22I; 24C; 24D     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97           11A; 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
             e9*93/81*0005*..,             Reinf
               e9*98/14*0005*..
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
638/1        K393             58 - 105 245/40R18-97               11A; 22B; 22F; 24C; 24D Lkw geschl. Kasten;
                                       Reinf
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97         11A; 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,             Reinf
               e9*98/14*0020*..
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen               Auflagen zu Reifen               Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18            11A; 21B; 21J; 24J; 24M;         Cabrio; Coupe;
                                                             367; 631                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R18     11A; 22D; 24M; 57F; 631;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             68T                              721; 725; 73C; 74A;
                                     205       245/35R18-89 11A; 22D; 24M; 57F; 68T           74P
                                     205 - 255 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 24M;
                                                             367

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97W                                      Heckantrieb;
                                           245/50R18                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           100W
                                 150 - 380 255/45R18 99W                                      12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                              76O

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94             5HI; 51J                 Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18                51G                      Länge 6158 mm;
                                         255/45R18 99             11A; 21B; 22B; 22L       nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz; Nur
                                                                                           4-MATIC;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P
220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/45R18          10N; 11A; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m.
                                                                  24M; 51G                 Länge 6158 mm;
                                               255/45R18-99       11A; 21B; 22B; 24C; 24D nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 14
Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  368             245/45R18          10N; 11A; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m.
                                                                  24M; 51G                 Länge 6158 mm;
                                                                                           nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 142 225/40R18 88       11A; 21B; 21L; 367          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R18 88       11A; 22D; 24N; 57F; 68T     12A; 51A; 71C; 71K;
                                     145 - 160 225/40R18 88W      11A; 21B; 21L; 367          721; 725; 73C; 74A;
                                               245/35R18 88W      11A; 22D; 24N; 57F; 68T     74P
172            e1*2007/46*0548*..    135 - 225 225/40R18 88       11A; 26P                    Cabrio; Heckantrieb;
                                               235/35R18 90       11A; 26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91       11A; 26P                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/35R18 88       57F; 575                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
414          e1*2001/116*0185*.., 55 - 92      215/35R18 84W 11A; 21P; 22D; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0185*..                              24M; 365                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 9 von 14
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 10 von 14
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.Bei Nachrüstung ist
     der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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26B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
26P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
       Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
       ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
       Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0077-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48185
ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/40R18
                    Hinterachse:                        275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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ANLAGE: 57 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: AVAG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.




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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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