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							Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TRE78SA40D66 PCD112 ET40                     Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff    725      2180     10/10
6
TRE78SA40M6 PCD112 ET40                      Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      725     2180 01/10
66
TRE78SA40666 PCD112 ET40                     Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      725     2180 03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 168; 210 K; 210
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 207; 172; 204 K; 204 X; 212; 245; 204; 169
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 215; 638/1; 220; 140; 638/2; 638; 140 C
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : 168; 210; 210 K
                                            130 Nm für Typ : 169; 172; 204; 204 K; 207; 212; 245
                                            140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                            150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 103 205/40R17-80               MA0; 11A; 21B; 22B;         kurzer Radstand;
                                                                   22F; 24C; 24D               langer Radstand;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76C; 915
169            e1*2001/116*0288*..     60 - 103 205/45R17 84       11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                       60 - 142 205/45R17 84W      11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/45R17 88       11A; 22I; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                215/45R17 87       11A; 22I; 24J; 24M          74P
                                                225/45R17 90       11A; 21B; 22B; 24C; 24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R17 89            11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/45R17 87            11A; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                          225/45R17 90            11A; 22I; 24J; 24M          74P

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91           11A; 26P                    Coupe; Heckantrieb;
                                           235/45R17 94           11A; 24J; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 225 225/45R17 91                                   Nur 4-MATIC;
                                               235/45R17 94       11A; 24J; 24M               Limousine;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S
204            e1*2001/116*0431*..   100 - 200 225/45R17 91                                   Limousine;
                                               235/45R17 94       11A; 24J; 24M               Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/45R17 91       11A; 24J; 24M               Kombi; Heckantrieb;
                                               235/45R17 94       11A; 21P; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/45R17 91       11A; 24J; 24M               Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/45R17 94       11A; 21P; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 225/55R17 97             11A; 21B; 22L               10B; 10S; 11B; 11G;
                                         245/50R17 99             11A; 21B; 22L; 24M          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  150 - 165 235/45R17                10N; 51G                    nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 110 215/45R17                 5ET; 631               nicht für
                                         215/45R17 87             57E; 681; 684          gepanzerte Fz;
                               55 - 125 225/45R17 91                                     Heckantrieb;
                               55 - 165 235/45R17                 10N; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                               130 - 165 225/45R17 91W                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P
210            e1*93/81*0022*..      55 - 110 215/45R17           5ET; 631               Heckantrieb;
                                              215/45R17 87        57E; 681; 684          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 125 225/45R17 91                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17           10N; 51G               721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P
210            e1*93/81*0022*..      55 - 110 215/45R17           5ET; 631               nicht für
                                              215/45R17 87        57E; 681; 684          gepanzerte Fz;
                                     55 - 125 225/45R17 91                               Heckantrieb;
                                     55 - 205 235/45R17           nicht E36 AMG 200kW; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  nicht E420/430 m.      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  Sonderschutz; 10N; 51G 721; 725; 729; 73C;
                                     130 - 165 225/45R17 91W                             74A; 74P
210 K          e1*93/81*0033*..      150 - 165 235/45R17          10N; 51G               Allradantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 225/50R17 94W      11A; 21P               Stufenheck;
                                               235/45R17 94W      51J                    Heckantrieb;
                                     100 - 215 225/50R17 94Y      11A; 21P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94Y      57E; 57W               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/45R17 95W      11A; 21P               721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/50R17 93           51J                         Coupe; Heckantrieb;
                                           225/45R17 91           51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94           575; 68A                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 235/45R17 94       575                         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99                                       Allradantrieb;
                                           235/60R17 102                                      Heckantrieb;
                                           245/55R17 102 11A; 24J; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R17     11A; 24M; 51G; 57F; 575              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97           11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*93/81*0005*..,                                  367                      12A; 51A; 71C; 71K;
               e9*98/14*0005*..
                                               245/45R17          VE2; 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D; 367                 74P
                                               245/45R17-99       11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
                                                                  367
638/1          K393                  58 - 105 245/45R17           VE2; 11A; 22B; 22F; 24C; Lkw geschl. Kasten;
                                                                  24D; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17-99       11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  367                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97         11A; 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,
               e9*98/14*0020*..
                                               245/45R17-95       11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  5HR                      721; 725; 73C; 74A;
                                               245/45R17-99       11A; 22B; 22F; 24C; 24D 74P

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 245/50R17 99Y                                      10B; 11B; 11G; 11H;
               F690                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S
140 C          e1*96/27*0057*..,     205 - 290 245/50R17 99Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               G165                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 225/55R17                11A; 21B; 51G               Nicht für Fz. m.
                                                                                              Länge 6158 mm;
                                                                                              nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S
220            e1*97/27*0099*..      180 - 225 225/55R17     51G                              Nicht für Fz. m.
                                               235/50R17 96Y 51J                              Länge 6158 mm;
                                                                                              nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz; Nur
                                                                                              4-MATIC;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..      135 - 225 205/50R17 89                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                               215/45R17 87                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/45R17 94                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 9
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 48 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 9 von 9
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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