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							Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 49 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TRE78SA48D66 PCD112 ET48                     Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff    725      2180     10/10
6
TRE78SA48M6 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      725     2180 01/10
66
TRE78SA48666 PCD112 ET48                     Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      725     2180 03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 204; 212; 245; 169; 204 X; 204 K
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 220; 638; 638/1; 638/2; 215
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 212; 245
                                           140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                           150 Nm für Typ : 204 X; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                 60 - 142 205/45R17 84W                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/45R17 88                                         721; 725; 73C; 74A;
                                          215/45R17 87                                         74P
                                          225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R17 89                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/45R17 87                                         721; 725; 73C; 74A;
                                          225/45R17 90                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91                                        Coupe; Heckantrieb;
                                           235/45R17 94                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 49 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/45R17              12T; 51G                    Limousine;
                                           235/45R17 94           12A                         Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 225 225/45R17          12T; 51G                    Nur 4-MATIC;
                                               235/45R17 94       12A                         Limousine;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/45R17 91                                   Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/45R17 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/45R17 91                                   Kombi; Heckantrieb;
                                               235/45R17 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 225/55R17                51G                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W                                      Stufenheck;
                                 100 - 215 225/50R17 94Y                                      Heckantrieb;
                                           245/45R17 95W                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/60R17              51G                         Allradantrieb;
                                           255/55R17              51G; 57F; 575               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 49 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97           11A; 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*93/81*0005*..,
               e9*98/14*0005*..
                                               245/45R17          VE2; 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  367                      721; 725; 73C; 74A;
                                              245/45R17-99        11A; 22B; 24J; 24M; 367 74P
638/1          K393                  58 - 105 245/45R17           VE2; 11A; 22B; 24J; 24M; Lkw geschl. Kasten;
                                                                  367                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17-99       11A; 22B; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97         11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,
               e9*98/14*0020*..
                                               245/45R17-95       11A; 22B; 24J; 24M; 5HR 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/45R17-99       11A; 22B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 225/55R17                51G                         Nicht für Fz. m.
                                                                                              Länge 6158 mm;
                                                                                              nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz; Nur
                                                                                              4-MATIC;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 49 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 49 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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