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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47311 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55071208 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ 0047 858
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                  Alte Reichstrasse 1
                                  92637 Weiden / Opf.
                                  QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            0047
Typ                               0047 858
Radgröße                          8,5Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
-            S 0047 858 48 R/ohne Ring              5/112/66,6         48        1000   2400
             Z 0047 858 48 R/ZS Ø70,4-Ø66,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47311
Herstellerzeichen                 R.O.D. / LENSO
Radtyp und Ausführung             0047 858 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   30
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      180                   30
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47311 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55071208 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ 0047 858
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                88-225         225/40R18   T88 T89 T91                        A02 A04 A05
204                     88-225         235/35R18   T86 T90                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0431*..     88-225         235/40R18   R02                                A14 A21 Cpe
- Limousine/Coupe       88-225         235/40R18   A01 G01 R03                        Lim V18 S04
- incl. Facelift 2011   88-225         245/35R18   A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T88
                                                   T89 T92
                        88-225         255/35R18   A01 K2b K42 K56 R03
C-Klasse T-Modell       88-200         235/35R18   T90                                A02 A04 A05
204K                    88-225         225/40R18   T89 T91 T92                        A08 A09 A12
e1*2001/116*0457*..     88-225         235/40R18   R02                                A14 A21 Car
- incl. Facelift 2011   88-225         235/40R18   A01 G01 R03 T91 T93                V18 S04
                        88-225         245/35R18   A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T89
                                                   T92
                        88-225         255/35R18   A01 K2b K42 K56 R03 T90 T94
E-Klasse                150-215        225/40R18   A10 R37 T91 T92                    A02 A04 A05
212                     150-215        235/40R18   A10 R37 T91 T93                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..     150-215        255/35R18   A12 R03 T90 T94                    A21 F38 Lim
- mit Luftfederung      150-285        245/40R18   A32 T93 T97                        V01 V18 S04
E-Klasse                100-215        225/40R18   A10 R37 T91 T92                    A02 A04 A05
212, 212G               100-215        235/40R18   A10 R37 T91 T93                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..;    100-215        245/40R18   A32                                A21 F39 Lim
e1*2007/46*0484*..      100-215        255/35R18   A12 R03 T90 T94                    V01 V18 S04
E-Klasse T-Modell       100-215        235/40R18   A10 R37 T95 X77                    A02 A04 A05
212 K                   100-215        245/40R18   A32 T97                            A08 A09 A14
e1*2007/46*0200*..                                                                    A21 Car F42
                                                                                      S04
E-Klasse T-Modell       150-215        235/40R18   A10 NoD R37 T95 X77                A02 A04 A05
212 K                   150-285        245/40R18   A32 T97                            A08 A09 A14
e1*2007/46*0200*..                                                                    A21 Car F38
- mit Luftfederung                                                                    S04

GL-Klasse               155,165        265/60R18   200                                A02 A04 A05
164G                    155,165        275/60R18   200                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0340*..     155,165        285/55R18   A01 K1a K1b 200                    A14 A21 B03
                                                                                      X77 S01
M-Klasse                110-173        255/55R18                                      A02 A04 A05
163                     110-215        285/50R18   A01 K2b KOV                        A08 A09 A12
e1*96/79*0083*..        110-215        285/50R18   KMV                                A14 A21 B01
                        110-255        255/55R18   M+S                                B03 V18 S02
M-Klasse                140-200        235/60R18   A10 R37                            A02 A04 A05
164                     140-225        255/55R18   A12                                A08 A09 A14
e1*2001/116*0315*..     140-225        285/50R18   A01 A12 K1c K2b                    A21 F38 V18
- mit Luftfederung                                                                    S01
M-Klasse                140-200        235/60R18   A10 R37                            A02 A04 A05
164                     140-225        255/55R18   A01 A12 K1a K1b                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0315*..     140-225        285/50R18   A01 A12 K1c K2b                    A21 F39 V18
- ohne Luftfederung                                                                   S01




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55071208 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ 0047 858
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
R-Klasse               140-225        235/55R18     R37 T00 T04                            A02 A04 A05
251                    140-225        235/60R18     R37                                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0341*..    140-225        255/50R18     A01 K1c K2c R37                        A14 A21 V18
                       140-225        255/55R18     A01 K1c K2c                            S01
                       140-225        285/50R18     A01 K1c K2c K41 K42
Vito/Viano             65-190         245/45R18     K1a K1b K2b K41 T00                    A01 A02 A04
639, -/2, -/4, -/5                                                                         A05 A08 A09
e9*2001/116*0048*..,                                                                       A12 A14 A21
e1*2007/46*0457*..,                                                                        S03
e1*2007/46*0458*..,
e1*2007/46*0459*..,
L275, L720
- incl. MJ 2011

Auflagen und Hinweise

200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55071208 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ 0047 858
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8
A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

B01     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47311 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55071208 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ 0047 858
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 5 von 8
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47311 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55071208 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ 0047 858
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8
S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47311 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55071208 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ 0047 858
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Oktober 2011 in Lambsheim statt.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55071208 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ 0047 858
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2008.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96

Lambsheim, 24. Oktober 2011




Coen                                                                                  00172119.DOC




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