Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R7805.37
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
169, 245, 245G, 204, 204K, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 130 Nm
204X, 207, 212, 212K de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 140 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
163,164 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 150 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 163
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 173 M - Klasse 235/65R17 A02) bis A10)
E63) A98)B33)
255/60R17
275/55R17
A01)K04)
184 bis 215 M - Klasse 255/60R17 M+S
275/55R17
A01)K04)
255 ML 55 AMG 255/60R17 M+S
275/55R17 M+S
A01)K04)
e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07)
K04)
235/50R17
K03)
e9*2001/116*0048*13 1470-1650/1470-1650 5/112/66,5
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07)
K04)
235/50R17
K03)
e1*200/746*0457*00 min1400/1400 max1550/1650(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07)
K04)
235/50R17
K03)
L275NT10 min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07)
K04)
235/50R17
K03)
e1*2007/46*0458* min1400-1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07)
K04)
235/50R17
K03)
L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
Typ: 164
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 M - Klasse 235/65R17 A01) bis A10)E07)
K03)K04)
245/60R17
255/60R17
e1*2001/116*0315*17 1400/1600(1700) 5/112/66,5
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 A - Klasse 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K03)K15)
215/40R17
K26)
215/45R17
K26)
e1*2001/116*0288*13 980/900(935) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B - Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
K81)M00) K03)K04)
215/45R17
225/45R17
K81)
e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B-Klasse NGT 205/50R17 A01) bis A10)
K81)M00) K03)K04)
215/45R17
225/45R17
K81)
e1*2001/116*470*02 980/970(1000) 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine) E59)M00)
215/45R17
E59)
225/45R17
245/40R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04)V00)
e1*2001/116*0431*16 1135/1165(1265) 5/112/66,5
RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi) E59)M00)
215/45R17
E59)
225/45R17
245/40R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04)V00)
e1*2001/116*0457*11 1160/1230 (1320) 5/112/66,5
Typ: 204X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 200 GLK 235/55R17 A02) bis A10)
235/60R17
e1*2001/116*0480*08 1270/1280 (1352) 5/112/66,5
RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine) A94)E18)M00)
205/55R17
A94)E18)M00)
215/50R17
E18)A94)M00)
225/50R17
A94)
235/45R17
245/45R17
285 E-Klasse 245/45R17 A02) bis A10)
(Limousine)
150 bis 285 E-Klasse 4-Matic 245/45R17 A02) bis A10)
(Limousine)
e1*2001/116*0501*07 1265/1275(1385) 5/112/66,5
Typ: 212K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)
(Kombi) A94)E68)
235/45R17
E68)
245/45R17
285 E-Klasse 245/45R17 A02) bis A10)
(Kombi)
150 bis 200 E-Klasse 4-Matic 245/45R17 A02) bis A10)
(Kombi)
e1*2007/46*0200*06 1190/1460(1560) 5/112/66,5
RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94)E83)M00)
215/45R17
A94)E59)
225/45R17
A94)E82)
235/40R17
A94)
235/45R17
A94)
285 E-Klasse 235/40R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94)E87)
235/40R17 M+S
A94)
235/45R17
A94)E87)
235/45R17 M+S
A94)
e1*2001/116*0502*06 1140/1200 (1240) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei-
tung des Fahrzeugherstellers).
B33) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 345 x 32 mm mit 4-Kolben-Festsattel Brembo;
Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø 331 x 15 mm mit 2-Kolben-Festsattel Brembo.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E63) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße 225/75R16
ausgerüstet sind.
E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
zeuges zugelassen sind.
E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer-
reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapie-
ren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 29a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011
RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx