Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R7705.07
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2185 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw.
DaimlerChrysler(D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124T, 124C, H0, 201, 202, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm
210, 210K, 170, 208, 203, 203K, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
203CL, 209,
172, 204, 204K, 207, 211, 212 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 122 190 215/40R17 A01)bis A10)
K03a)K04a)
215/45R17 K12)K31)L01)
G01)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
125 bis 150 190E 2.3 - 16, 215/40R17 A01)bis A10)
190E 2.5 - 16 K03a)K04a)
215/45R17 K12)K31)L01)
5/112/66,5
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 140 E - Klasse 205/50R17 A01)bis A10)E41)
K03)K12)K32)L01)
215/45R17
225/45R17
142 bis 162 E - Klasse 205/50R17 A01)bis A10)E41)
K03)K12)K32)L01)
215/45R17
225/45R17
5/112/66,5
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
205 400 E, E420 225/45R17 A01)bis A10)E41)
K03)K12)K32)L01)
00/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 110 E-Klasse (Kombi) 215/50R17 A01)bis A10)E41)
K03)K12)K26)K32)
225/45R17 L01)
132 bis 162 E-Klasse (Kombi) 215/50R17 A01)bis A10)E41)
K03)K12)K26)K32)
225/45R17 L01)
E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 138 CE / Coupe 205/50R17 A01)bis A10)E41)
K03)K12)K32)L01)
215/45R17
225/45R17
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
100 bis 162 Cabrio 225/45R17 A01)bis A10)K03)
162 Coupe K12)K32)L01)
E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 C-Klasse Kombi 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 C-Klasse Kombi 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)V00n)
e1*93/81*0034*18E 1010/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 165 E-Klasse 205/50R17 A02)bis A10)
E83)
215/45R17
215/50R17
225/45R17
e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 125 E-Klasse 225/45R17 A02)bis A10)
e1*93/81*0033*22 1110/1300(1340) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 SLK 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorn hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
e1*95/54*0039*15 905/850 5/112/66,5
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 205 CLK (Coupe, Cabrio) 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
e1*96/27*0054*15 960/1070(1120) 5/112/66,5
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
E59)
215/45R17
E59)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
e1*98/14*0139*18 1060/1050(1090) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 170 C-Klasse 215/45R17 A02) bis A10)
(außer AMG-Modelle) E59)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(außer AMG-Modelle) E59)
215/45R17
E59)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 170 C-Klasse 215/45R17 A02) bis A10)
(außer AMG-Modelle) E59)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
e1*98/14*0158*20E 1100/1165(1200) 5/112/66,5
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Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C-Klasse Coupe 205/50R17 A02) bis A10)
(außer AMG-Modelle) E59)
75 bis 150 CLC-Klasse 215/45R17
(außer AMG-Modelle) E59)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
e1*98/14*0159*24 1100/1035(1045) 5/112/66,5
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.. , e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 150; 170 E-Klasse (Limousine) 215/50R17 A02) bis A10)
A94)E59)
e1*2001/116*0183*21E 1005-1120/1140-1210(1250) -500 400CDI: 1175/1230 (1270) 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160; 170 CLK (Coupe, Cabrio) 205/50R17 A02) bis A10)
E59)
215/45R17
E59)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
E59)V00n)
e1*98/14*0184*16E 1115-1160(1200) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150; C-Klasse Limousine 205/50R17 A02) bis A10)
170; 185; 215 E59)
215/45R17
E59)
225/45R17
e1*2001/116*0431*20 1135/1165(1265) 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 C-Klasse Coupe 205/50R17 A02) bis A10)
(ab Genehmigungs Nr.
e1*2001/116*0431*19) 215/45R17
215/50R17
A01)K01)K04)K13)
225/45R17
e1*2001/116*0431*20 1075/1100(1185) 5/112/66,5
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150; 170 C-Klasse Kombi 205/50R17 A02) bis A10)
E59)
215/45R17
E59)
225/45R17
e1*2001/116*0457*13 1160/1230(1320) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, außer 4- Matic) A94)E59)
205/55R17
A94)E59)
215/50R17
A94)E59)
225/50R17
A01)K03)
e1*2001/116*0501*06 1135/1190(1310) 5/112/66,5
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe) A94)
215/45R17
A94)
215/50R17
A94)
225/45R17
A94)
125 bis 150 E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Cabrio) A94)
215/45R17
A94)
215/50R17
A94)
225/45R17
A94)
e1*2001/116*0502*07 1125/1185 (1240) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 172
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 SLK 205/50R17 A02) bis A10)
A94)
215/45R17
A94)
215/50R17
A01)A94)G01)K102)
225/45R17
A94)
e1*2007/46*0548*00+ 875-940/945-970(0) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000478-C0-104-35a~DB-5-112-66_5-ET37_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000478-C0-104-35a~DB-5-112-66_5-ET37_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf.ins
Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
- der vordere Kotflügel ist durch unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung
auszustellen,
- das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und die ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
- der Kotflügel ist durch Unterlegen des hinter der Achse gelegenen Befestigungspunktes
mit einer Unterlegscheibe von 15 mm Dicke auszustellen.
RA-000478-C0-104-35a~DB-5-112-66_5-ET37_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K102) An Achse 1 ist der innere Kuststoffinnenkotflügel im Bereich der
Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe
von 10 mm Dicke zu begrenzen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 35a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011
RA-000478-C0-104-35a~DB-5-112-66_5-ET37_42R770.docx