Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R0855.07
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204X, 207, 211, 212 Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP50705 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
216, 216 AMG, 215, 220, 221, Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP50705 150 Nm
221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
RA-000491-B0-104-05a~DB-5-112-66_5-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)E51)
S55 AMG, S63 AMG K04)K45)K51)
255/35R20
368 S 55 AMG, 245/35R20 M+S A01) bis A10)E51)
S 600 K04)K45)K51)
245/35R20
E55)
255/35R20 M+S
255/35R20
E55)
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 bis 326 CL-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)
CL 63 AMG K51)K52)K53)
368 CL-Klasse, 245/35R20 M+S A01) bis A10)
CL 55 AMG 600 K28)K51)K52)K53)
245/35R20
E55)
e1*98/14*0113*10 1230/1325(1355) 5/112/66,5
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10)
T90) K03)K21)
e1*2001/1116*0183*21 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5
RA-000491-B0-104-05a~DB-5-112-66_5-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ: 221
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 S-Klasse 255/35R20 A01) bis A10)
K01)K04)
380 bis 450 S-Klasse, 255/35R20 M+S A01) bis A10)
S63 AMG, K01)K04)
S65 AMG
e1*2001/116*0335*13 1410/1390(1490) 5/112/66.5
Typ: 221 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 S63 AMG, 255/35R20 M+S A01) bis A10)
S65 AMG K01)K04)
e1*2001/116*0396*05 1375/1375(0) 5/112/66.5
Typ: 216
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 320 CL-Klasse 255/35R20 A01) bis A10)
K03)K11)
380 bis 450 CL-Klasse, 255/35R20 M+S A01) bis A10)
CL63 AMG, K03)K11)
CL65 AMG
e1*2001/116*0372*06 1330/1390(0) 5/112/66.5
Typ: 216 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 CL63 AMG, 255/35R20 M+S A01) bis A10)
CL65 AMG K03)K11)
e1*2001/116*0426*03 1310/1390(0) 5/112/66.5
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10)
T90) K01)K02)K27)K67)K97)
e1*2001/116*0501*07 5/112/66,5
RA-000491-B0-104-05a~DB-5-112-66_5-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse 235/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) T88) K01)K04)K13)K22)K28)
e1*2001/116*0502*06 1110/1130 (1170) 5/112/66,5
Typ: 204X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 200 GLK 235/45R20 A01) bis A10)
K01)K02)
245/40R20
255/35R20
255/40R20
e1*2001/116*0480*08 1270/1280 (1352) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000491-B0-104-05a~DB-5-112-66_5-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen :
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von
mehr als 1400 kg an Achse 2 )
E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
(Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000491-B0-104-05a~DB-5-112-66_5-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.
K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen auszustel-
len. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen. Wahlweise
ist die ins Radhaus ragende Kunststoffsicke um mind. 5 mm zu kürzen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen, bzw. ganz umzulegen.
K51) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der
Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen; Kontrollmöglichkeit der ausrei-
chender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt möglich.
K52) An Achse 1 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb des vorderen Stoß-
fängers bis auf Höhe der seitlichen Schutzleiste auf eine Restbreite von ca. 2 mm abzu-
schleifen.
K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Rad-
haus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu
kürzen.
- Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
RA-000491-B0-104-05a~DB-5-112-66_5-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Rad-
haus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten um-
zulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.02.2011
RA-000491-B0-104-05a~DB-5-112-66_5-ET30_51R0855.doc