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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    1/6                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               42R560
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         RONAL
Radausführung:                                      42R5605.37
Radgröße:                                             6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                     50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 112 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                76,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                      755 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2015 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            : Daimler Chrysler / Mercedes Benz

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                            moment
168                           Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP 50742 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 245                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP 50705 130 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
638, 638/1, 638/2             Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP 50705 140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               46
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         638
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 58 bis 105   Vito                     195/70R15                                  A02) bis A10)
                                       Rei

                                         195/70R15C

                                         215/65R15
                                         A01)K72)

                                         225/60R15
                                         A01)K72)
e9*20017116*0005*12E   1420/1330                                                  5/112/66,6




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               46
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         638/1
ABE / EG-Genehmigung:        K393
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 105   Vito                        195/70R15                              A02) bis A10)

                                          195/70R15C

                                          215/65R15
                                          A01)K72)

                                          225/60R15
                                          A01)K72)
K393Nt07               1420/1330                                                 5/112/66,6



Typ:                         638/2
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 128   Viano                    195/70R15                                 A02) bis A10)

                                          195/70R15C

                                          215/65R15
                                          A01)K72)

                                          225/60R15
                                          A01)K72)
e9*2001/116*0020*09E   14200/1330(1400)                                          5/112/66,6



Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75           A-Klasse                 175/65R15                                 A02) bis A10)
                                       E05)                                      E20)

                                          185/55R15 M+S

                                          195/50R15
                                          A01)K03)
e1*96/79*0073*16E      810/850(870)                                              5/112/66,6




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Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    4/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 85    A-Klasse                185/65R15                         A02) bis A10)
                                      A93)                              E04)

                                         195/60R15
                                         A93)

                                         205/60R15
e1*2001/116*0288*14   935/900(935)                                      5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 85     B-Klasse               195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                        A93)
                                         205/60R15

e1*2001/116*0314*08   935/900(935)                                      5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               46
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Die Anlage Nr. 46 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2011




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