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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    1 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         CA 70638
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                   Lk 112
Radgröße:                                                       7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                          72,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                680 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         1995 mm

Fahrzeug-     Rad-              Radgröße ET          erf.    erf. Ab-   Bearbeitungs-
hersteller    anbindung                              Radlast rollumfang stand
Mercedes-Benz 5/112/66,5        7x16          45     850     2062       siehe unten




638                   Vito, Viano 65-190 kW        DB 511266,5-051   Ø276x22
                                                   DB 511266,5-052   Ø275x22
639                   Vito, Viano 65-190 kW        DB 511266,5-068   Ø300x28
                                                   DB 511266,5-071   Ø300x28
639/2, 639/4, 639/5   Vito, Viano 65-190 kW        DB 511266,5-120   Ø300x28
176, 246              B-Klasse                     DB 511266,5-128                 x    Ø295x28
                                                   DB 511266,5-131                 x    Ø280x25
                                                   DB 511266,5-138                      Ø320x30
                                                                                        155KW + Sportpaket
                                                                                        Bremse


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
                                AG




RA-000345-Y0-015-31~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
168                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
169, 176, 204, 204K, 207, 212, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                              130 Nm
245, 245G, 246                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                           168
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   A-Klasse                   195/45R16                         A01) bis A10)
              (Radstand kurz und lang)                                     E20)K70)
                                         205/45R16
                                         K68)

                                          215/40R16

                                          195/50R16
                                          G82) K68)
e1*96/79*0073*16E     810/825 (850)                                         5/112/66,5



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   A-Klasse                195/55R16                             A01) bis A10)
                                      A93)                                  K15)

                                          205/50R16
                                          K03)

                                          205/55R16
                                          G01)K03)
e1*2001/116*0288*15   980/900(935)                                         5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142    B-Klasse               205/55R16                            A01) bis A10)
                                      A93)                                 K03)K04)

                                          215/50R16
e1*2001/116*0314*08   1005/900(935)                                        5/112/66,5




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Nr. :                      RA-000345-Y0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           205/55R16                         A01) bis A10)
                                      A93)                              K03)K04)

                                         215/50R16
e1*2001/116*0470*02   980/970(1000)                                     5/112/66,5



Typ:                         207
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse               205/55R16                         A02) bis A10)A94)
               (Coupe)
                                      215/50R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

 120 bis 150           E-Klasse          205/55R16                      A02) bis A10)A94)
                       (Cabrio)
                                         215/50R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

e1*2001/116*0502*11   1140/1185 (1240)                                  5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)B57)
                (Limousine)             A94)N205)                         EF0)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         N225)

                                         225/50R16
                                         N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/55R16                         A02) bis A10)B57)
                (Kombi)                 A94)N215)                         EF0)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         N225)

                                         225/50R16
                                         N235)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)
                (Coupe)                 A94)N205)                         EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         195/60R16
                                         A94)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/50R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16
                                         A94a)N225)

                                         225/50R16
                                         A94a)N235)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)N245)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    6 / 11                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     Mercedes E-Klasse             205/60R16                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A94)                                       EF0)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       215/55R16
                                              A94)

                                            225/55R16
                                            A94)

                                            235/50R16

                                            245/50R16

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/55R16            245/50R16          A02) bis A10)
                                                                                    EF0)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115      Mercedes B- Klasse       195/55R16                                  A02) bis A10)
                                         A93)N205)

                                            195/55R16 M+S
                                            A93)W205)

                                            195/60R16
                                            N205)

                                            195/60R16 M+S
                                            W205)

                                            205/55R16

                                            215/50R16
                                            A93)

                                            215/55R16

                                            225/50R16
                                            A01)K04)

                                            235/50R16
                                            A01)K04)K13)K22)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 125      Mercedes A-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)
                                        N205)                             E93)EF0)

                                         195/60R16 M+S
                                         W205)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         215/55R16
                                         A01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K04)K13)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32 mm
     Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    9 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 oder 185/55R15
     ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
        Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.




RA-000345-Y0-015-31~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen
         (Befestigungsstelle unterlegen),
     - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen,
     - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
         (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000345-Y0-015-31~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638



Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2012




RA-000345-Y0-015-31~DB-5-112-66-ET45.docx
						
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