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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CA 70638
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw.
                                      DaimlerChrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
168                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
169, 176, 204, 204K, 245, 245G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
246                             M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 92    A-Klasse                 195/45R16                         A01) bis A10)E20)
                                                                         K03)
                                         195/50R16
                                         G82)K68)

                                         205/45R16
                                         K68)
 103                   A-Klasse          195/45R16 M+S                   A01) bis A10)
                                                                         K03)
                                         195/50R16 M+S
                                         K68)

                                         205/45R16
                                         K68)
e1*96/79*0073*16E      810/850(870)                                      5/112/66,6



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   A-Klasse                195/55R16                          A02) bis A10)

                                         205/50R16
                                         A01)K15)
e1*2001/116*0288*15    980/900(935)                                      5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142   B-Klasse                205/55R16                          A02) bis A10)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)

e1*2001/116*0314*08E   1005/900(935)                                     5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B- Klasse NGT          205/55R16                          A02) bis A10)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)

e1*2001/116*0470*02E   980/970(1000)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)B57)
                (Limousine)             A94)N205)                         EF0)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         A94)N225)

                                         225/50R16
                                         A94)N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/55R16                         A02) bis A10)B57)
                (Kombi)                 A94)N215)                         EF0)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         A94)N225)

                                         225/50R16
                                         A94)N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    4/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)B57)
                (Coupe)                 A94)N205)                         EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         195/60R16
                                         A94)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/50R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16
                                         A94)N225)

                                         225/50R16
                                         A94)N235)

                                         235/50R16
                                         A94a)N245)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    5/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115      Mercedes B- Klasse       195/55R16                          A02) bis A10)B77)
                                         A93)N205)                          EF0)

                                          195/55R16 M+S
                                          A93)W205)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A93a)

                                          215/55R16

                                          225/50R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
176                              e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 125      Mercedes A-Klasse         195/60R16                         A02) bis A10)B77)
                (außer Sportfahrwerk)     N205)                             E93)EF0)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16
                                          A01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K04)




RA-000345-Y0-015-38~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    6/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     -Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm

B77) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 320x30mm

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
     eingetragen werden.

G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 oder 185/55R15
     ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
        Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
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Die Anlage Nr. 38 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2012




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