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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               E 655
Radgröße                          6.5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
T37          E 655 LK112/Ø70-Ø66,6                 5/112/66,6          38          765    1975
             LM-Nr. 2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46615
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             E 655 (s.o.)
Radgröße                          6.5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   26
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      130                   26
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28,5
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er                53-122        185/65R15   M+S R09                             A02 A04 A05
201                   53-122        185/65R15                                       A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-122        195/55R15                                       A16 A82 V15
                      53-122        195/60R15                                       Z15 S03
                      53-122        205/50R15
                      53-122        205/55R15   A01 K41
                      53-122        205/60R15   A01 K41 K42
                      53-122        215/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-122        215/55R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-122        225/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
190 er                53-90         185/65R15   A01 G01                             A02 A04 A05
201                   53-90         195/50R15                                       A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-90         195/55R15                                       A16 A82 V15
                      53-90         195/60R15   A01 G01                             Z14 S03
                      53-90         205/50R15
                      53-90         205/55R15   A01 K41
                      53-90         215/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-90         225/50R15   A01 K2c K44 R03
A-Klasse              44-75         185/55R15   K1c K2b K42 K46 K56 M+S             A01 A02 A04
168                   44-75         195/50R15   K1c K2c K42 K46 K56                 A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..      44-75         205/50R15   K1c K2c K42 K46 K56                 A12 A16 A60
nur mit ESP                                                                         A82 B03 DBA
                                                                                    S01
A-Klasse              70            185/65R15   K1a K2b K42                         A01 A02 A04
169                   70            195/60R15   K1c K2b K42                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..   70            205/55R15   K1c K2b K42                         A12 A16 A17
                      70            205/60R15   K14 K1c K2b K41 K42                 A82 B03 B18
                                                                                    S04
B-Klasse              80, 90        195/65R15   A91                                 A02 A04 A05
246                   80, 90        205/60R15   A01 A12 K2b                         A08 A09 A16
e1*2007/46*0751*..    80, 90        215/60R15   A01 A12 K2b                         A82 X82 S05
C-Klasse              75-125        195/65R15                                       A02 A04 A05
203                   75-125        205/60R15                                       A08 A09 A10
e1*98/14*0139*..                                                                    A16 A74 A82
                                                                                    B03 S01
C-Klasse              55-145        185/65R15   A11 R09                             A02 A04 A05
HO                    55-145        195/65R15   A11                                 A08 A09 A16
G363,                 55-145        205/55R15   A11 R70                             A82 B03 V15
e1*92/53*0001*..      55-145        205/60R15   A11                                 S01
                      55-145        215/55R15   A12 R70
                      55-145        225/50R15   A12 R03
                      55-145        225/55R15   A12 R03
C-Klasse Sportcoupé   75-125        195/65R15   R09                                 A02 A04 A05
203CL                 75-125        205/60R15                                       A08 A09 A10
e1*98/14*0159*..                                                                    A16 A74 A82
                                                                                    B03 Cpe S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell     55-145         195/65R15   A11                                 A02 A04 A05
202                   55-145         205/60R15   A11                                 A08 A09 A16
e1*93/81*0034*..      55-145         215/55R15   A12 R70                             A82 B03 V15
                      55-145         225/55R15   A12 R03                             S01
C-Klasse T-Modell     75-125         195/65R15   R09                                 A02 A04 A05
203K                  75-125         205/60R15                                       A08 A09 A10
e1*98/14*0158*..                                                                     A16 A74 A82
                                                                                     B03 Car S01
CLK-Klasse            100-145        195/65R15   M+S                                 A02 A04 A05
208                   100-145        205/60R15   M+S                                 A08 A09 A11
e1*96/27*0054*..                                                                     A16 A82 B03
                                                                                     Cbo Cpe S01
CLK-Klasse            100-135        195/65R15   A10 M+S                             A02 A04 A05
209                   100-135        205/60R15   A10 M+S                             A08 A09 A16
e1*98/14*0184*..                                                                     A74 A82 B03
                                                                                     Cbo Cpe S01
E-Klasse              53-162         185/65R15   R09                                 A02 A04 A05
124                   53-162         185/65R15   M+S R09                             A08 A09 A12
D700, /1, /2          53-162         195/65R15   R35                                 A16 A59 A82
                      53-162         195/65R15   M+S R09                             B03 R21 V00
                      53-162         205/60R15   R35                                 V15 S03
                      53-162         215/60R15   A01 K1c K41 K42
                      53-162         225/50R15   A01 K1c K41 K42
                      53-162         225/55R15   A01 K1c K41 K42
E-Klasse              97-162         195/65R15   M+S R09                             A02 A04 A05
124C                  97-162         195/65R15   R35                                 A08 A09 A12
E499, /1              97-162         205/60R15   R35                                 A16 A82 B03
                      97-162         215/60R15   A01 K1c K41 K42                     R21 V15 S03
                      97-162         225/50R15   A01 K1c K41 K42
                      97-162         225/55R15   A01 K1c K41 K42
E-Klasse              55-110         205/60R15   A11 R37                             A02 A04 A05
210                   55-125         195/65R15   A11 M+S R09                         A08 A09 A16
e1*93/81*0022*..      55-125         195/65R15   A11 R09                             A82 B03 NBF
                      55-125         205/65R15   A11                                 S01
                      55-125         215/60R15   A12
E-Klasse T-Modell     53-162         195/65R15   M+S R09                             A02 A04 A05
124T                  53-162         195/65R15   R35                                 A08 A09 A12
E081, /1              53-162         205/60R15   R35                                 A16 A59 A82
                      53-162         205/60R15   M+S R09                             B03 R21 V00
                      53-162         215/60R15   A01 K1c K41 K42                     V15 S03
                      53-162         225/55R15   A01 K1c K41 K42
Vaneo                 55-92          195/55R15   K1c T85 T89                         A01 A02 A04
414                   55-92          205/50R15   K1c K2b T85 T86                     A05 A08 A09
e1*98/14*0185*..,                                                                    A12 A16 A82
e1*2001/116*0185*..                                                                  S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 8

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte an-
gebracht werden.

A59     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 5 von 8

A74      Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronik-
teil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder
Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B18     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenbelüfteten Bremsscheiben.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit ent-
sprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erfor-
derlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.



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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 6 von 8

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 7 von 8

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46615 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55088006 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ E 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 8 von 8

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juli 2012 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind ww. lackiert oder glanzpoliert.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. Juli 2012




Haasis                                                              00182817.DOC




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