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							Gutachten 366-0154-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                          Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
APOS8IA45666           PCD112 ET45             ohne                        66,6                   780    2144       05/11
APOS8KP45666           PCD112 ET45             ohne                        66,6                   780    2144       05/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 169; 176; 204; 204 K; 212; 212K; 245; 246
                                             140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                             150 Nm für Typ : 204 X; 221; 639; 639/4
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87             11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90             11A; 21B; 22B; 24C; 24D     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/40R17 90             11A; 21P; 22B; 24C; 24D     721; 725; 73C; 74A
176          e1*2007/46*0928*..  80 - 155 215/45R17 91                                         Frontantrieb;
                                          225/45R17 91             11A; 248; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R17 90             11A; 246; 248; 26P          12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R17 94             11A; 246; 248; 26P          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               76S

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 205/50R17 93              11A; 26P; 56G               Kombi; Frontantrieb;
                                         215/45R17 91              11A; 26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17 91              11A; 26P                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/40R17 90              11A; 248; 26B; 26N          721; 725; 73C; 74A;
                                         245/40R17 91              11A; 248; 57F; 681; 687     76S

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90             11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/40R17 90             11A; 22I; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/40R17 90         11A; 26P                    Coupe; Heckantrieb;
                                 115 - 225 225/45R17 91         11A; 26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R17 90Y        11A; 26P                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/45R17 94         11A; 26P                    721; 725; 73C; 74A;
                                           245/40R17 91         11A; 27I; 57F; 687          76S; 4BR
204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/45R17 91                                     Nur 4-MATIC;
                                           235/40R17 94                                     Limousine;
                                           235/45R17 94                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R17 91         11A; 24M; 57F; 575          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76S; 4BR
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/45R17 91                                  Limousine;
                                              235/40R17 94                                  Heckantrieb;
                                              235/45R17 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R17 91      11A; 24M; 57F; 687          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76S; 4BR
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/45R17 91                                 Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/40R17 94     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/40R17 91     11A; 24M; 57F; 575          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76S; 4BR
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 150 235/40R17 90W     11A; 24J; 24M               Kombi; Heckantrieb;
                                     88 - 200 225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17 90Y     11A; 24J; 24M; 5GA          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                              245/40R17 91      11A; 24M; 57F; 687          76S; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 150       225/50R17 94W                                    Stufenheck;
                                 150 - 200 225/50R17 94Y                                    Allradantrieb;
                                           245/45R17 95W                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 76S; 4BR
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 225/50R17 94W                                Stufenheck;
                                               235/45R17 94W 51J                            Heckantrieb;
                                     100 - 215 225/50R17 94Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94Y 57E; 57W                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/45R17 95W                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76S; 4BR
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 150 235/45R17 97Y                                Kombi; Heckantrieb;
                                     100 - 215 225/50R17 98Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 97 57E; 57W                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/45R17 99                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76S; 4BR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                     Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 150 - 200 225/50R17 98                                      Kombi;
                                          245/45R17 99                                      Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 76S; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/60R17            51G                     Allradantrieb;
                                           255/55R17            11A; 24M; 51G; 57F; 575 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76O; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97         11A; 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*93/81*0005*..,
               e9*98/14*0005*..
                                              245/45R17         VE2; 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                367                      721; 725; 73C; 74A;
                                             245/45R17-99       11A; 22B; 24J; 24M; 367 4LK
638/1          K393                 58 - 105 245/45R17          VE2; 11A; 22B; 24J; 24M; Lkw geschl. Kasten;
                                                                367                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17-99      11A; 22B; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,
               e9*98/14*0020*..
                                              245/45R17-95      11A; 22B; 24J; 24M; 5HR 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/45R17-99      11A; 22B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        4MG

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/55R17 99W                                    Allradantrieb;
                                           245/50R17 99W                                    Heckantrieb;
                                           245/55R17                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           102W
                                           255/45R17 98Y                                    12A; 51A; 530; 573;
                                           255/50R17     11A; 362                           71C; 71K; 721; 725;
                                           101W
                                                                                            73C; 74A; 76S; 4BR

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
639/4        L275                   65 - 170 225/55R17 101      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/55R17C         11A; 24M; 51G; 56G          12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/55R17 99W      11A; 24D; 24J; 54A          721; 725; 73C; 74A
                                             245/45R17 99W      11A; 24J; 24M



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 101         11A; 24M                    Heckantrieb;
                                          225/55R17C            11A; 24M; 51G; 56G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99W         11A; 24D; 24J; 54A          12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/45R17 99W         11A; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            4AG

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                     Seite: 6 von 11
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4BR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 000 905 4100 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0005*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0020*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                     Seite: 7 von 11
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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                                                                                                     Seite: 8 von 11
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                   VA
             26B                       x = 250             y = 350                   VA
             27I                       x = 240             y = 315                   HA
             27B                       x = 290             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48683
ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: APOS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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