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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25b
Seite :                   1/6                                                                   M o b ilit ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       XA85935
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 BORBET
Radausführung:                                                Lk112D1
Radgröße:                                                     8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2100 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
204, 204K, 204X, 207                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    130 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
164, 166                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      150 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ:                         164
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 285   ML-Klasse              255/50R19                                 A01) bis A10)B51)
                                                                                K01)K04)
                                            275/45R19

e1*2001/116*0315*17   1470/1600(1700)                                           5/112/66,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25b
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Typ:                           204
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse, Limousine      225/35R19                                 A01) bis A10)
                                        ER1)T88)                                  K03)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                          T88)                                    K02)K03)K85)K86)V00)

e1*2001/116*0431*21   1135/1165(1265)                                             5/112/66.5



Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 225   C-Klasse, Coupe         225/35R19                                  A02) bis A10)
              (ab Genehmigungs Nr.     ER1)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       245/30R19
                                       A01)K01)K04)K13)K21)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                               K04)K21)           V00)
e1*2001/116*0431*21   1075/1105 (1190)                                            5/112/66,5



Typ:                           204K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
 88 bis 200    C-Klasse, Kombi          225/35R19            255/30R19            A01) bis A10)
                                        T88)                                      K02)K03)K85)K86)V00)
e1*2001/116*0457*16   1160/1230 (1325)                                            5/112/66,5


Typ:                         204X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 225   GLK                    235/45R19                                   A02) bis A10)

                                          245/45R19

e1*2001/116*0480*10   1270/1280(1352)                                             5/112/66.5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25b
Seite :                   3/6                                                                          M o b ilit ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Typ:                         207
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse               225/35R19                                        A02) bis A10)
               (Coupe)                ER1)T88)
e1*2001/116*0502*11   1130/1120 (1175)                                                 5/112/66,5


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
166                                  e1*2007/46*0598*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225           Mercedes M-Klasse       235/55R19                                A02) bis A10)
                                              A01)K03)N245)

                                               245/50R19
                                               A01)K03)K04)N255)

                                               245/55R19
                                               A01)K03)K04)N255)

                                               255/50R19
                                               A01)K01)K04)

                                               265/50R19
                                               A01)K01)K02)

                                               275/45R19
                                               A01)K01)K04)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               245/50R19            275/45R19          A01) bis A10)
                                               K03)N255)            K04)               V00)

                                               245/55R19            265/50R19          A01) bis A10)
                                               K03)N255)            K02)               V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25b
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Auflagen und Hinweise
A01)    Entfällt für dieses Gutachten.

A02)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

B51)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen (z.B. ML63 AMG) mit folgender Bremsanlage :
        - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø390x36 mm



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              25b
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1200 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.




RZ-064663-A0-015-25b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25b
Seite :                   6/6                                                           M o b ilit ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


K85)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K86)    An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
        Fahrzeugmitte einzuformen.


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 25b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XA85935 des Herstellers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.07.2012




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