Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 1 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk112 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 172, 204, 204K, 212, 212K, 245, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm 245G, 246, 204X, 207 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 215, 216, 220, 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 163, 164, 164G, 166, 251 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 2 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 173 ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) K01)K02) 255/55R18 285/50R18 184 bis 255 ML-Klasse 255/55R18 M+S e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 4/100/57 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10)E51) S55 AMG, S63 AMG 245/45R18 368 S 600 245/45R18 A02) bis A10)E51) 368 S 55 AMG 245/45R18 M+S A02) bis A10)E51) e1*97/27*0099*15E 1200/1325(1360) 1240/1400 (1445) –S55, 600 5/112/66 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 CL 235/45R18 A02) bis A10) 245/45R18 A01)K21) 368 CL 600 245/45R18 A02) bis A10) 368 CL 55 AMG 245/45R18 M+S A02) bis A10) e1*98/14*0113*10E 1165/1270(1310) 5/112/66 RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 3 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 221 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 320 S- Klasse 235/50R18 A02) bis A10) E70) A94) 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 255/45R18 275/45R18 A02) bis A10) V00) 380 S- Klasse 255/45R18 M+S A02) bis A10) A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 255/45R18 M+S 275/45R18 M+S A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0335*15 1375/1375 (1430) 5/112/66,5 Typ: 216 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 bis 320 CL- Klasse 235/50R18 A02) bis A10) E70) A94) 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 255/45R18 275/45R18 A02) bis A10) V00) 380 CL- Klasse 255/45R18 M+S A02) bis A10) A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 255/45R18 M+S 275/45R18 M+S A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0372*05 1285/1390(0) 5/112/66,5 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 B- Klasse 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K81) 215/40R18 K01)K04)K81) e1*2001/116*0314*08E 1005/900(935) 5/112/66,5 RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 4 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 245G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 B-Klasse NGT 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K81) 215/40R18 K01)K04)K81) e1*2001/116*470*02E 980/970(1000) 5/112/66,5 Typ: 164 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) E70) K01)K02) 245/55R18 E70) 255/55R18 285/50R18 e1*2001/116*0315*17E 1470/1600(1700) 5/112/66,5 Typ: 164G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 165 GL-Klasse 265/60R18 A01) bis A10) K01)K04)E26)E69) 275/60R18 285/55R18 e1*2001/116*0340*14 1550/1800/2000 5/112/66,5 Typ: 251 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 R-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) K01)K02) 245/55R18 e1*2001/116*0341*14 1370/1700(1800) 5/112/66,5 RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 5 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 C-Klasse, Limousine 215/40R18 A01) bis A10) E59)K04) K01) 225/40R18 K04)K13) 235/40R18 K02)K13)K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 C-Klasse, C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) K04) e1*2001/116*0431*20 1135/1145(1185) 5/112/66,5 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 C-Klasse, Coupe 215/40R18 A01) bis A10) (ab Genehmigungs Nr. E59)K04) K01) e1*2001/116*0431*19) 225/40R18 K04)K13) 235/40R18 K02)K13)K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 C-Klasse Coupe, 225/40R18 M+S A01) bis A10) C63 AMG K04) e1*2001/116*0431*20 1075/1105(0) 5/112/66,5 RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 6 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 C-Klasse, Kombi 215/40R18 A01) bis A10) E59)K04) K01) 225/40R18 K04)K13) 235/40R18 K02)K13)K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 C-Klasse, Kombi C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) K04) e1*2001/116*0457*15 1160/1225 (1265) 5/112/66,5 Typ: 204X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 GLK 235/50R18 A01) bis A10) K01)K02) 235/55R18 245/50R18 245/55R18 255/45R18 e1*2001/116*0480*10 1270/1320 (1410) 5/112/66,5 RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 7 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 212 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) E59)M00) 225/40R18 225/45R18 235/40R18 A01)K03) 245/40R18 A01)K01) 255/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K03) K04) V00) 285 bis 300 E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10) K01) 255/40R18 K04) e1*2001/116*0501*10 1190/1275(1385) 5/112/66,5 Typ: 212K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi) T95) 235/40R18 A01)K03)T95) 245/40R18 A01)K01) 255/40R18 A01)K01)K04) 285 bis 300 E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10) (Kombi) K01) 255/40R18 K04) e1*2007/46*0200*09 1175/1460(1560) 5/112/66,5 RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 8 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 207 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) E82) 225/40R18 E82) 235/35R18 235/40R18 245/35R18 A01)K01) 285 bis 300 E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) E87) 235/35R18 M+S 235/40R18 E87) 235/40R18 M+S 245/35R18 A01)E87)K01) 245/35R18 M+S A01)K01) e1*2001/116*0502*09 1110/1115 (1165) 5/112/66,5 Typ: 172 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 SLK 215/40R18 A02) bis A10) A94) 225/40R18 A94) 235/40R18 A01)G01) e1*2007/46*0548*01 875-940/945-970(0) 5/112/66,5 RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 9 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 166 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 225 M-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) E70)K03)K04) 245/55R18 E70)K01)K04) 245/60R18 E70)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K02) 265/55R18 A01)K01)K02) 275/50R18 A01)K01)K02) 285/50R18 A01)K01)K02) e1*2007/46*0598*01 5/112/66,5 Typ: 246 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 115 B- Klasse 215/40R18 A01) bis A10) K04) 225/40R18 K04)K13)K20)K22)K28)K103) 235/35R18 K01)K04)K13)K20)K22)K28)K103) 245/35R18 K01)K02)K13)K20)K22)K25)K28)K103) e1*2007/46*0751*00 1100/955(995) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 10 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 11 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1911 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen : - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2 ) E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E69) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer- reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 12 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 18 Seite : 13 / 13 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-18~DB-5-112-66-ET40.docx