Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 1/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 85830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk112
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2280 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : DaimlerChrysler (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204, 204K, 246 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
163, 164, 164G, 166, 251 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ: 163
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 160 ML-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)
B24)
255/55R18
285/50R18
e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 4/100/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 2/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68) K03)K04)
245/45R18
e9*2001/116*0048*13E min 1470/1470 max 1550/1550 5/112/66,5
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68) K03)K04)
245/45R18
e1*200/746*0457*02 min1400/1400 max1550/1650(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68) K03)K04)
245/45R18
L275NT10 min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68) K03)K04)
245/45R18
e1*2007/46*0458*00 min1400-1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68) K03)K04)
245/45R18
L720 NT02E min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
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Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 3/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Vito 235/45R18 A01) bis A10)
E68) K03)K04)
245/45R18
e1*2007/46*0459*00 min1470/1470 max1550/1550(0) 5/112/66,5
Typ: 164
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
A94)E70)K03)K04)
245/55R18
A94)E70)K03)K04)
255/55R18
A94)K03)K04)
285/50R18
K01)K02)
e1*2001/116*0315*17E 1470/1600(1700) 5/112/66,5
Typ: 164G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 165 GL- Klasse 265/60R18 A01) bis A10)E26)
A94)K01) E69)
275/60R18
K01)K04)
285/55R18
K01)K04)
e1*2001/116*0340*14 1500/1800 (2000) 5/112/66,5
RA-000468-D0-015-29~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 4/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 251
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 R- Klasse 235/60R18 A01) bis A10)E69)
K01)K04)
245/55R18
K01)K02)
255/55R18
K01)K02)
e1*2001/116*0341*14 1400/1700(1800) 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine) E59)
225/40R18
235/40R18
A01)K01)K04)K86)
245/35R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K85)V00)
e1*2001/116*0431*20 1135/1165(1265) 5/112/66,5
RA-000468-D0-015-29~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 5/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 C-Klasse, Coupe 215/40R18 A02) bis A10)
(ab Genehmigungs Nr. E59)
e1*2001/116*0431*19)
225/40R18
235/40R18
A01)K01)K04)K86)
245/35R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K85)V00)
e1*2001/116*0431*20 1135/1165(1265) 5/112/66,5
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi) E59)
225/40R18
235/40R18
A01)K01)K04)K86)
245/35R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K85)V00)
e1*2001/116*0457*15 1160/1230 (1320) 5/112/66,5
RA-000468-D0-015-29~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 6/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 166
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 M-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)
A94)E70)
245/55R18
A94)E70)
245/60R18
E70)
255/55R18
A01)K03)K04)
265/55R18
A01)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K04)
285/50R18
A01)K01)K02)
e1*2007/46*0598*01 5/112/66,5
Typ: 246
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 B- Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
235/35R18
e1*2007/46*0751*00 1100/955(995) 5/112/66,5
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000468-D0-015-29~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 7/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B24) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit 4-Kolben-Festsattel an Achse 1 (belüft.
Bremsscheibe 345 x 35 mm) .
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1913 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
RA-000468-D0-015-29~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 8/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E69) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000468-D0-015-29~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 29
Seite : 9/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
Fahrzeugmitte einzuformen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012
RA-000468-D0-015-29~DB-5-112-66_5-ET50.docx