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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    1/9                                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          CC 85830
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                     Lk112
Radgröße:                                                        8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           72,50 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                 1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2280 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke         : DaimlerChrysler (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
204, 204K, 246                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         130 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                             140 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
163, 164, 164G, 166, 251              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                             150 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ:                         163
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 160  ML-Klasse                235/60R18                                  A02) bis A10)
                                                                                  B24)
                                           255/55R18

                                           285/50R18

e1*96/79*0083*14E   1430/1600(1750)                                               4/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    2/9                                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            235/45R18                                            A01) bis A10)
                                      E68)                                                 K03)K04)

                                                         245/45R18
e9*2001/116*0048*13E   min 1470/1470 max 1550/1550                                         5/112/66,5


Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            235/45R18                                            A01) bis A10)
                                      E68)                                                 K03)K04)

                                                         245/45R18
e1*200/746*0457*02     min1400/1400 max1550/1650(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 170    Vito, Viano                               235/45R18                         A01) bis A10)
                                                         E68)                              K03)K04)

                                                         245/45R18
L275NT10               min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5


Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            235/45R18                                            A01) bis A10)
                                      E68)                                                 K03)K04)

                                                         245/45R18

e1*2007/46*0458*00     min1400-1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito, Viano                               235/45R18                         A01) bis A10)
                                                         E68)                              K03)K04)

                                                         245/45R18
L720 NT02E             min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   235/45R18                          A01) bis A10)
                                      E68)                               K03)K04)

                                                      245/45R18
e1*2007/46*0459*00     min1470/1470 max1550/1550(0)                      5/112/66,5


Typ:                         164
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 225   ML-Klasse              235/60R18                          A01) bis A10)
                                      A94)E70)K03)K04)

                                                      245/55R18
                                                      A94)E70)K03)K04)

                                                      255/55R18
                                                      A94)K03)K04)

                                                      285/50R18
                                                      K01)K02)
e1*2001/116*0315*17E   1470/1600(1700)                                   5/112/66,5


Typ:                         164G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 165  GL- Klasse              265/60R18                          A01) bis A10)E26)
                                      A94)K01)                           E69)

                                                      275/60R18
                                                      K01)K04)

                                                      285/55R18
                                                      K01)K04)
e1*2001/116*0340*14    1500/1800 (2000)                                  5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    4/9                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         251
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 285  R- Klasse               235/60R18                                  A01) bis A10)E69)
                                      K01)K04)

                                         245/55R18
                                         K01)K02)

                                         255/55R18
                                         K01)K02)
e1*2001/116*0341*14   1400/1700(1800)                                            5/112/66,5



Typ:                         204
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse               215/40R18                                  A02) bis A10)
              (Limousine)             E59)

                                         225/40R18

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)K86)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         Vorderachse          Hinterachse
                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)V00)
                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                 K04)K85)V00)
e1*2001/116*0431*20   1135/1165(1265)                                            5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    5/9                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 225   C-Klasse, Coupe         215/40R18                                 A02) bis A10)
               (ab Genehmigungs Nr.    E59)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       225/40R18

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)K86)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         Vorderachse          Hinterachse
                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)V00)
                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                 K04)K85)V00)
e1*2001/116*0431*20   1135/1165(1265)                                            5/112/66,5



Typ:                         204K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 200    C-Klasse               215/40R18                                  A02) bis A10)
              (Kombi)                 E59)

                                         225/40R18

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)K86)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         Vorderachse          Hinterachse
                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                 K04)V00)
                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                                 K04)K85)V00)
e1*2001/116*0457*15   1160/1230 (1320)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    6/9                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         166
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 225   M-Klasse               235/60R18                         A02) bis A10)
                                      A94)E70)

                                         245/55R18
                                         A94)E70)

                                         245/60R18
                                         E70)

                                         255/55R18
                                         A01)K03)K04)

                                         265/55R18
                                         A01)K01)K04)

                                         275/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         285/50R18
                                         A01)K01)K02)
e1*2007/46*0598*01                                                      5/112/66,5



Typ:                         246
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115    B- Klasse              215/40R18                         A02) bis A10)

                                         225/40R18

                                         235/35R18
e1*2007/46*0751*00   1100/955(995)                                      5/112/66,5
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------

Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    7/9                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit 4-Kolben-Festsattel an Achse 1 (belüft.
     Bremsscheibe 345 x 35 mm) .

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1913 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
     so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    8/9                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E69) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
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Seite :                    9/9                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
     Fahrzeugmitte einzuformen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




RA-000468-D0-015-29~DB-5-112-66_5-ET50.docx