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							Gutachten 366-0224-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47812
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                          Radtyp: OTU9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 07.04.2012
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Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll     ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.       Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                  (kg)      (mm)       datum
OTU9N8BP356         PCD112 ET35                 Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff    683     2120       11/09
66
OTU9N8BP356 PCD112 ET35                         Ø70.1    Ø66.6             66,6    Kunststoff     690      2095 11/09
66
OTU9N8WP356 PCD112 ET35                         Ø70.1    Ø66.6             66,6    Kunststoff     683      2120 11/09
66


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 210; 171; 210 K
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 204 X; 207; 172; 204; 204 K; 212
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 140 C; 215; 140; 211; 211K; 220
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : 171; 210; 210 K
                                              130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212
                                              150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 255/30R19 91              11A; 22B; 24D; 57F; 671;   Limousine;
                                                                     673                        Heckantrieb;
                                                   265/30R19 93      11A; 22B; 24D; 57F; 670;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     68X                        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 76B
204            e1*2001/116*0431*..       115 - 225 255/30R19 91      11A; 244; 247; 27B; 27F;   Coupe; Heckantrieb;
                                                                     57F; 673                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   265/30R19 93      11A; 24D; 27B; 27F; 57F;   12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                     670; 68X                   71K; 721; 725; 729;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 76B
204 K          e1*2001/116*0457*..       100 - 200 255/30R19 91      11A; 22B; 22F; 22L; 24D;   Kombi; Heckantrieb;
                                                                     57F; 671; 673              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L; 24D;   12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                     57F; 670; 68X              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 76B



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47812
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTU9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368            275/35R19         10N; 11A; 22F; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G; 57F; 68S            12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76B
215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 275/35R19        10N; 11A; 22F; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G; 57F; 68S            12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
210          e1*93/81*0022*..     55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 24M; 5FR;      nicht für
                                                         57F; 68X                 gepanzerte Fz;
                                  55 - 165 265/30R19     11A; 22B; 24M; 53S; 57F; Heckantrieb;
                                                         68X                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 68X 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                  73C; 74A; 74P; 76B
210 K        e1*93/81*0033*..     55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 5HA;      Heckantrieb;
                                                         57F; 68X                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 205 265/30R19     11A; 22B; 24M; 53S; 57F; 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                         68X                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                  73C; 74A; 74P; 76B
211          e1*2001/116*0183*.., 350      275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F; 68R Nur E 55 AMG;
               e1*98/14*0183*..
                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 729;
                                                                                   73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                   970
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 11A; 22B; 24M; 57F; 68R Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                     75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F; 68X 12A; 51A; 56C; 71C;
                                     75 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F; 68R 71K; 721; 725; 729;
                                                                                     73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                     970
211K           e1*2001/116*0213*..   350       275/30R19 96 11A; 22B; 24M; 57F; 68R Nur E 55 AMG;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                     73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                     970
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 265/30R19    11A; 22B; 24M; 53S; 57F; Heckantrieb;
                                                            68X                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 285 275/30R19 96 11A; 22B; 24M; 57F; 68R 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                     73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                     76B; 970




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47812
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTU9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 215 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247; 57F;           Stufenheck;
                                                         68X                                Heckantrieb;
                                           275/30R19 96 11A; 22B; 244; 247; 57F;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         68R                                12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; 247;        Cabrio; Heckantrieb;
                                                         57F; 673                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 247;        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                         57F; 670; 68X                   71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76B
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 255/30R19 91     11A; 22B; 22H; 244; 247; Coupe; Heckantrieb;
                                                                57F; 673                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                57F; 670; 68X            71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98         11A; 22I; 24D; 56G          Allradantrieb;
                                           255/40R19 96         11A; 22I; 24D               Heckantrieb;
                                           255/45R19 100        11A; 22I; 24D; 575          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                            765; 977

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/40R19 100 11A; 22B; 22F; 22G; 22K 10B; 11B; 11G; 11H;
             F690                          255/40R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22G; 22K 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 74A; 74P; 75I; 76B
140 C        e1*96/27*0057*..,   205 - 290 255/40R19 100 11A; 22B; 22F; 22G; 22K 10B; 11B; 11G; 11H;
             G165                          255/40R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22G; 22K 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 74A; 74P; 75I; 76B

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  368            275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; Nicht für Fz. m.
                                                            57F; 68S                 Länge 6158 mm;
                                                                                     nicht für
                                                                                     gepanzerte Fz;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                     73C; 74A; 74P; 76B



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47812
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTU9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; Nicht für Fz. m.
                                                       57F; 68S                 Länge 6158 mm;
                                                                                nicht für
                                                                                gepanzerte Fz;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                71K; 721; 725; 729;
                                                                                73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                76B

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
171          e1*2001/116*0262*..    120 - 225 255/30R19 91      11A; 22H; 22L; 24N; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                673                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76B; 977
172            e1*2007/46*0548*..   135 - 225 235/35R19 91      11A; 22M; 270            Cabrio; Heckantrieb;
                                              255/30R19 91      11A; 22L; 271; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R19 89      11A; 22L; 248; 271; 57F; 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                68X                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47812
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTU9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.04.2012
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47812
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTU9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.04.2012
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1180kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47812
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTU9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 10
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47812
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OTU9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.04.2012
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                                                                                                    Seite: 10 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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