Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B7             CO 705 B7/Z15 Ø70-66,6              5/112/66,6         38        710    1995

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46483
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    26
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160                    30
S03    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    30
S04    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       130                    26

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55020806 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er                53-90        185/65R15        A01 G01 R70                     A02 A04 A05
201                   53-90        195/50R15        R37                             A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-90        195/55R15        R37                             A14 A21 V15
                      53-90        195/60R15        A01 G01                         Z14 S01
                      53-90        205/50R15
                      53-90        205/55R15        A01 K1a K41 K42
                      53-90        215/50R15        A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
                      53-90        225/50R15        A01 K2c K42 K44 R03
190 er                53-122       185/65R15        M+S R09 R70                     A02 A04 A05
201                   53-122       185/65R15        R37 R70                         A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-122       195/55R15        R37                             A14 A21 V15
                      53-122       195/60R15        R37                             Z15 S01
                      53-122       205/50R15
                      53-122       205/60R15        A01 K1a K41 K42 L02
                      53-122       225/50R15        A01 K1c K2c K41 K42 K43 K44
                                                    L02
                      53-150       205/55R15        A01 K1a K41 K42 R35
                      53-150       215/50R15        A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
                      53-150       215/55R15        A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
A-Klasse              44-75        185/55R15        K1c K2c K42 K46 K56 M+S R70     A01 A02 A04
168                   44-75        195/50R15        K1c K2c K42 K46 K56             A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..      44-75        205/50R15        K1c K2c K41 K42 K46 K56         A12 A14 A21
nur mit ESP                                                                         A60 B03 DBA
                                                                                    S01
A-Klasse              60-85        185/65R15        K1c K2b K42 R70                 A01 A02 A04
169                   60-85        195/60R15        K1c K2b K42                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..   60-85        205/55R15        K14 K1c K2a K2b K41 K42         A12 A14 A17
                      60-85        205/60R15        K14 K1c K2b K41 K42 K56         A21 B03 S03
B-Klasse              70,85        195/65R15        K42                             A01 A02 A04
245                   70,85        205/60R15        K1a K1b K2b K41 K42             A05 A08 A09
e1*2001/116*0314*..   70,85        215/60R15        K1c K2b K41 K42 K44 K56         A12 A14 A17
                      70,85        225/55R15        K1c K2b K41 K42 K43 K44 K56     A21 B03 V15
                                                                                    S03
C-Klasse              75-125       195/65R15                                        A02 A04 A05
203                   75-125       205/60R15                                        A08 A09 A11
e1*98/14*0139*..                                                                    A14 A21 A71
                                                                                    A73 B03 S01
C-Klasse              55-145       185/65R15        A11 R09 R70                     A02 A04 A05
HO                    55-145       195/65R15        A11                             A08 A09 A14
G363,                 55-145       205/55R15        A11 R70                         A21 B03 V15
e1*92/53*0001*..      55-145       205/60R15        A11                             S01
                      55-145       215/55R15        A12 R70
                      55-145       225/50R15        A12 R03
                      55-145       225/55R15        A12 R03
C-Klasse Kombi        55-145       195/65R15        A11                             A02 A04 A05
202                   55-145       205/60R15        A11                             A08 A09 A14
e1*93/81*0034*..      55-145       215/55R15        A12 R70                         A21 B03 V15
                      55-145       225/55R15        A12 R03                         S01



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung kW-Bereich      Reifen           Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse Kombi     75-125          195/65R15                                       A02 A04 A05
203K               75-125          205/60R15                                       A08 A09 A11
e1*98/14*0158*..                                                                   A14 A21 A71
                                                                                   A73 B03 Car
                                                                                   S01
C-Klasse Sportcoupé 75-125         195/65R15                                       A02 A04 A05
203CL               75-125         205/60R15                                       A08 A09 A10
e1*98/14*0159*..                                                                   A14 A21 A71
                                                                                   A73 B03 Cpe
                                                                                   S01
CLK-Klasse           100-145       195/65R15        A11 M+S R09                    A02 A04 A05
208                  100-145       205/60R15        A12 M+S                        A08 A09 A14
e1*96/27*0054*..                                                                   A21 B03 Cbo
                                                                                   Cpe S01
CLK-Klasse           100-135       195/65R15        A10 M+S                        A02 A04 A05
209                  100-135       205/60R15        A10 M+S                        A08 A09 A14
e1*98/14*0184*..                                                                   A21 A71 A73
                                                                                   B03 Cbo Cpe
                                                                                   S01
E-Klasse             53-162        185/65R15        R09 R70                        A02 A04 A05
124                  53-205        195/65R15        R35                            A08 A09 A12
D700, /1, /2         53-205        205/60R15        R35                            A14 A21 A59
                     53-205        215/60R15        A01 K1c K41 K42                B03 DB2 R21
                     53-205        225/50R15        A01 K1c K41 K42                V00 V15 S01
                     53-205        225/55R15        A01 K1c K41 K42
E-Klasse             97-162        185/65R15        R09 R70                        A02 A04 A05
124C                 97-162        195/65R15        R35                            A08 A09 A12
E499, /1             97-162        205/60R15        R35                            A14 A21 B03
                     97-162        215/60R15        A01 K1c K41 K42                R21 V15 S01
                     97-162        225/50R15        A01 K1c K41 K42
                     97-162        225/55R15        A01 K1c K41 K42
E-Klasse             53-162        195/65R15        R35                            A02 A04 A05
124T                 53-162        205/60R15        R35                            A08 A09 A12
E081, /1             53-162        215/60R15        A01 K1c K41 K42                A14 A21 A59
                     53-162        225/55R15        A01 K1c K41 K42                R21 V00 V15
                                                                                   S01
E-Klasse             55-110        205/60R15        A11 R37                        A02 A04 A05
210                  55-125        195/65R15        A11 R37                        A08 A09 A14
e1*93/81*0022*..     55-125        195/65R15        A11 M+S R09                    A21 A71 A73
                     55-125        205/65R15        A11                            B03 NBF V15
                     55-125        215/60R15        A12                            S01
                     55-125        225/55R15        A12
E-Klasse Kombi       83-125        205/65R15        A11 R37                        A02 A04 A05
210K                 83-125        215/60R15        A12                            A08 A09 A14
e1*93/81*0033*..                                                                   A21 A71 A73
                                                                                   B03 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SLK                100-142            205/60R15         A11                                A02 A04 A05
170                100-142            225/55R15         A12 R03                            A08 A09 A14
e1*95/54*0039*..                                                                           A21 B03 V15
                                                                                           S01
SLK                    120            205/60R15         M+S                                A02 A04 A05
171                                                                                        A08 A09 A11
e1*2001/116*0262*..                                                                        A14 A21 B03
                                                                                           S01
V-Klasse               72-128         195/70R15         K2c K42 R37 R50 R70 T97 141        A01 A02 A04
638/2                  72-128         215/65R15         K2c K42 K44 T96 140                A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                           A12 A14 A21
2001/116*0020*..                                                                           B03 K56 S02
Vaneo                  55-92          195/55R15         K1c T85 T89                        A01 A02 A04
414                                                                                        A05 A08 A09
e1*98/14*0185*..,                                                                          A12 A14 A21
e1*2001/116*0185*..                                                                        S04
Vito                   58-105         195/70R15         K2c K42 R37 R50 R70 T97 141        A01 A02 A04
638                    58-105         215/65R15         K2c K42 K44 T96 140                A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                            A12 A14 A21
2001/116*0005*..                                                                           B03 K56 S02
Vito                   60-105         195/70R15         K2c K42 R37 R50 R70 T97 141        A01 A02 A04
638/1                  60-105         215/65R15         K2c K42 K44 T96 140                A05 A08 A09
K 393                                                                                      A12 A14 A21
                                                                                           B03 K56 S02

Auflagen und Hinweise

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 6 von 10

A59      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB2     Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit Bremsanlage
der 24 Ventiler.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 7 von 10

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R50    Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 9 von 10

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                    Seite 10 von 10


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Januar 2006 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 14.7.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.Juli 2009




Blauth                                                               00139344.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen