Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 54R8805.27
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile
Zubehör-Kit Anzugs-
moment
169, 245, 245G, 204, 204 AMG, Radschraube, Kugel Ø26mm, Gewinde ZP50705 130 Nm
204K, 204K AMG, 204X, 207, M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
212, 212K, 246
639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø26mm, Gewinde ZP50705 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
163, 164, 251, 166 Radschraube, Kugel Ø26mm, Gewinde ZP50705 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
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Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ: 163
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 173 M-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)ER1)
E63)
255/55R18
285/50R18
A01)K03)K04)
184 bis 255 M-Klasse 255/55R18 M+S
e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)ER1)
E68) K03)K04)
245/45R18
e9*2001/116*0048*13 min 1470/1470 max1650/1650(0) 5/112/66,5
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)ER1)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
e1*2007/46*0457*03 min1470/1470 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito 235/45R18 A01) bis A10)ER1)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
e1*2007/46*0458*02 min1400/1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
RA-000698-A0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_54R8805.docx
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Anlage-Nr. : 28a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)ER1)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
L275NT10 min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Vito 235/45R18 A01) bis A10)ER1)
K03)K04)
245/45R18
e1*2007/46*0459*02 min1470/1470 max1550/1650 5/112/66,5
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 A-Klasse 215/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K26)
225/35R18
e1*2001/116*0288*15 980/900 (935) 5/112/66,5
Typ: 164
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)ER1)
E70) K03)K04)
245/55R18
E70)
255/55R18
e1*2001/116*0315*17E 1470/1600(1700) 5/112/66,5
RA-000698-A0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_54R8805.docx
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Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/35R18
K01)K02)K81)
e1*2001/116*0314*08E 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B-Klasse NGT 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/35R18
K01)K02)K81)
e1*2001/116*470*02E 980/970(1000) 5/112/66,5
Typ: 251
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 R-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)ER1)
E70) A94)
245/55R18
A01)E70)K03)K04)
255/55R18
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0341*15 1400/1700(1800) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine) N225)T89)
225/40R18
N235)
235/40R18
A01)G2G)K13)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Coupe)
235/40R18 M+S
A01)K04)
e1*2001/116*0431*21 1135/1165(1265) 5/112/66,5
Typ: 204 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
334 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Coupe)
235/40R18 M+S
A01)K04)
e1*2001/116*0464*08 1090/11110(0) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe) A94a)N225)
225/40R18
N235)
235/35R18
N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi) N225)T89)
225/40R18
N235)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
( Kombi)
235/40R18 M+S
A01)K04)
e1*2001/116*0457*15 1160/1230 (1320) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ: 204K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
( Kombi)
235/40R18 M+S
A01)K04)
e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10)
235/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen N225)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 225/40R18
235/40R18
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll)
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Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit T95)
kleinsten Serienreifen 225/..)
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N225)T89)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
17Zoll) T89)W225)
225/40R18
N235)
225/40R18 M+S
W235)
235/35R18
N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
N235) N255) V00)
RA-000698-A0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 M+S
T90)
RA-000698-A0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 Mercedes M-Klasse 235/55R18 A02) bis A10)ER1)
N245) EF0)
235/60R18
N245)
245/55R18
A01)K03)K04)N255)
245/60R18
A01)K03)K04)N255)
255/55R18
A01)K03)K04)
265/55R18
A01)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K02)
285/50R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/55R18 275/50R18 A01) bis A10)ER1)
K03)N255) K02) EF0)V00)
245/60R18 265/55R18 A01) bis A10)ER1)
K03)N255) K04) EF0)V00)
255/55R18 275/50R18 A01) bis A10)ER1)
K03) K02) EF0)V00)
255/55R18 285/50R18 A01) bis A10)ER1)
K03) K02) EF0)V00)
265/55R18 285/50R18 A01) bis A10)ER1)
K01) K02) EF0)V00)
RA-000698-A0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_54R8805.docx
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Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
A93)T86)
205/45R18
A01)K13)K22)M00)T86)
215/40R18
225/40R18
235/35R18
A01)K04)
245/35R18
A01)K04)K13)K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
A93)T86) K04) V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13)K22)M00)T86) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8805
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000698-A0-104
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Die Anlage Nr. 28a mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012
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