Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 170, 171, 171 AMG, 202, 203, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm 203CL, 203K, H0, 208, 209, M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 210, 210K 172, 204, 204 AMG, 204K, 204K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm AMG, 204X, 207, 211, 211 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm AMG, 211G, 211K, 211K AMG, 212, 212K, 218 216, 220, 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0034*18E 970/1070(1150) 5/112/66,5 Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 137 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) 235/40R18 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 235/40R18 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 142 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)E41) (Limousine) 255 bis 260 E50 AMG, E55 AMG, 235/40R18 M+S A02) bis A10) E55 AMG 4-MATIC (Limousine) e1*93/81*0022*24E 1125/1165-1280 b. erh. zul. Ges.gew.(1225) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 210K ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 260 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) e1*93/81*0033*22E 1030/1300(1340) 5/112/66,5 Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 260 Mercedes SLK 225/40R18 A01) bis A10) E58) E65) K03) 225/40R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E65) K03)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)E65) M00) K03)V00) e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) 245/35R18 235/40R18 A01)G01)K11)K25) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 205 bis 255 CLK 430, CLK 55 AMG 235/40R18 A01) bis A10) (Coupé, Cabrio) G01)K11)K25) e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen Hinweise 145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/45R18 A01)bis A10) S55 AMG, S63 AMG E51)K21) 368 S 600 245/45R18 M+S 368 S 55 AMG e1*97/27*0099*15E 1240/1400(1445) –S55, 600 5/112/66,5 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 C55 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine) V00) e1*98/14*0139*24E 1095/1075(1115) 5/112/66,5 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) 270 C55 AMG 225/40R18 M+S (T-Limousine) e1*98/14*0158*20E 1100/1165(1200) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) 75 bis 200 Mercedes CLC 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) e1*98/14*0159*25E 1100/1035(1045) 5/112/66,5 Typ: 209 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10)E58) (Coupe, Cabrio) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270; Mercedes CLK 55 AMG, 225/40R18 M+S A02) bis A10)E58) 354 Mercedes CLK 63 AMG (Coupe, Cabrio) e1*98/14*0184*16E 1115 /1160(1200) 5/112/66,5 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine) E68) 245/40R18 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) 350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 211 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/116*0397*02 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5 Typ: 211G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mercedes E-Klasse NGT 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine, ww. Erdgas- Antrieb) 245/40R18 e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5 Typ: 211K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) E68) 245/40R18 378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (T-Limousine) e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5 Typ: 211K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (T-Limousine) e1*2001/116*0398*02 1110 / 1350 (0) 5/112/66,5 Typ: 171 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 225/40R18 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 SLK 55 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0262*14E 840/935 – 910/940 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 171 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0321*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 294 SLK 55 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0321*04E 910/940 (-) 5/112/66,5 Typ: 221 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes S-Klasse 235/50R18 A02) bis A10)E26) 255/45R18 e1*2001/116*0335*15 1385/1375 (1430) 5/112/66,5 Typ: 216 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL-Klasse 235/50R18 A02) bis A10) 255/45R18 e1*2001/116*0372*06 1210/1350(0) –CL500 5/112/66,5 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Limousine) E59)K04) K01)K13) 225/40R18 K02)K85) 336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (Limousine) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0431*20 1135/1165(1265) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 C-Klasse, Coupe 215/40R18 A02) bis A10) (ab Genehmigungs Nr. E59) e1*2001/116*0431*19) 215/45R18 E59) 225/40R18 Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Coupe) e1*2001/116*0431*20 1075/1120(0) 5/112/66,5 Typ: 204 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 334 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0464*05 1090/11110(0) 5/112/66,5 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) ( Kombi) E59)K04)T89) K01)K13) 225/40R18 K02)K85) 336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) ( Kombi) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0457*15 1160/1230 (1320) 5/112/66,5 Typ: 204K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) ( Kombi) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0463*07 1110/1165 (0) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 9 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 204X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 GLK 235/50R18 A01) bis A10) K04) K01) 235/55R18 K04) 245/50R18 K04) 245/55R18 K04) 255/45R18 K04) 255/50R18 K02) e1*2001/116*0480*10 1270/1280 (1330) 5/112/66,5 Typ: 212 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 E-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine) E59)T90)M00) 215/45R18 E59) 225/40R18 225/45R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K01) 245/40R18 A01)K01)K04) 285 E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10) (Limousine) K01)K04) e1*2001/116*0501*10 1265/1275(1385) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 10 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 212K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)E26) (Kombi) K03)T95) 235/40R18 K01)T95) 245/40R18 K01)K04) 285 E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)E26) (Kombi) K01)K04) e1*2007/46*0200*09 1190/1460(1560) 5/112/66,5 Typ: 207 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) E82) 215/45R18 A01)E82)G01) 225/40R18 E82) 235/35R18 235/40R18 245/35R18 A01)K01)K04) 285 bis 300 E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) E87) 235/35R18 M+S 235/40R18 E87) 235/40R18 M+S 245/35R18 A01)E87)K01)K04) 245/35R18 M+S A01)K01)K04) e1*2001/116*0502*09 1140/1200 (1240) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 11 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 172 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 SLK 205/40R18 A02) bis A10) A94)E59) 205/45R18 A01)A94)E59)G01)M00) 215/40R18 A94)E59) 225/40R18 235/35R18 235/40R18 A01)G01)K97) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*2007/46*0548*01 875-940/945-970(0) 5/112/66,5 Typ: 218 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 CLS 250 CDI 245/40R18 A02) bis A10) A94) e1*2007/46*0485*04 1140/1200 (1240) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 12 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B38) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur 17-Zoll) Achse 1: Festsattel (4-Kolben), belüft. Bremsscheibe Ø330 x 28 mm Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø290 x 10 mm RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 13 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 B46) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur 17-Zoll) Achse 1: Faustsattel (2-Kolben), belüft. Bremsscheibe Ø330 x 28 mm Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø290 x 10 mm E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1440 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E65) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Felge 8,5x17 bei Sommer-Bereifung ausgerüstet sind. E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer- reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 14 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 15 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012 RA-000627-B0-015-03~DB-5-112-66-ET35.docx