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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     1 / 15                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 XRT-8017
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           BORBET
Radausführung:                                           LK 112
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : DaimlerChrysler (D) bzw. Mercedes-Benz Espana SA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
204, 204K, 245, 245G, 246,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
204X, 207, 212, 212G, 172, 176, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
117
215                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     150 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142   B-Klasse                205/50R17                          A01) bis A10)
                                      K03)M00)                           K04)K81)

                                         215/45R17
                                         K03)

                                         225/45R17
                                         K01)
e1*2001/116*0314*08E   1005/900(935)                                     5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           205/50R17                          A01) bis A10)
                                      K03)M00)                           K04)K81)

                                         215/45R17
                                         K03)

                                         225/45R17
                                         K01)
e1*2001/116*470*02     980/970(1000)                                     5/112/66,5




Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 270   CL - Klasse             225/55R17                         A02)bis A10)ER1)

                                         245/45R17

                                         255/45R17

 326                    CL 63 AMG        225/55R17

                                         255/45R17

e1*98/14*0113*10E      1165/1270(1310)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             205/50R17                             A02) bis A10)ER1)
                (Limousine, Ausführungen A94)M00)N215)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       205/55R17
                                              A94)M00)N215)

                                            215/50R17
                                            A94)M00)N225)

                                            225/50R17
                                            A01)A94)K03)

                                            235/45R17

                                            245/45R17
                                            A01)K03)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)ER1)
                                            K03)                                    V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285     Mercedes E-Klasse             245/45R17                             A02) bis A10)ER1)
                (Limousine, Ausführungen A01)K03)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Limousine)             M00)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         M00)W215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)N235)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)K13)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)ER1)
                (Kombi)                 M00)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         M00)W215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)N235)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)K13)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)ER1)
                                         K03)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/55R17                             A02) bis A10)ER2)
                                        A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/45R17                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A94)N225)                         EF0)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 215/45R17 M+S
                17Zoll)                     A94)W225)

                                           215/50R17
                                           A94)G4Y)M00)N225)

                                           215/50R17 M+S
                                           A94)G4Y)M00)W225)

                                           225/45R17
                                           A94)N235)

                                           225/45R17 M+S
                                           A94)W235)

                                           235/45R17
                                           A94)G4Y)N245)

                                           245/40R17
                                           N255)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     6 / 15                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            205/45R17                                A02) bis A10)
                                        A94)M00)N215)

                                         205/50R17
                                         A94)M00)N215)

                                         215/45R17
                                         A94)N225)

                                         215/50R17
                                         A01)A94)G01)K102)M00)N225)

                                         225/40R17
                                         A94)

                                         225/45R17
                                         A94)

                                         235/40R17
                                         A94)

                                         235/45R17
                                         A01)A94)G01)

                                         245/40R17
                                         A94a)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                              A94a)              V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     7 / 15                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Coupe)                 A01)K01)M00)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01)K01)M00)W215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)N235)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)N245)

                                         235/45R17
                                         A01)G2G)K01)K04)K13)N245)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)K13)K21)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)K21)           V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     8 / 15                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                                         A01)K04)M00)

                                          215/45R17
                                          A01)K04)

                                          225/45R17
                                          A01)K04)

                                          235/40R17
                                          A01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K28)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                          M00)                 K04)               V00)

                                          205/50R17            235/45R17         A01) bis A10)
                                          M00)                 K04)K103)K20)K28) V00)

                                          215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                               K04)               V00)

                                          215/45R17            245/40R17         A01) bis A10)
                                                               K04)K103)K20)K28) V00)

                                          225/45R17            245/40R17         A01) bis A10)
                                                               K04)K103)K20)K28) V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     9 / 15                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K13)M00)N215)                E93)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01)K01)K04)K13)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K04)N225)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K13)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K02)K13)K25)K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)K13)M00)N215) K04)                  E93)V00)

                                         205/50R17         235/45R17             A01) bis A10)
                                         K01)K13)M00)N215) K04)K103)K28)         E93)V00)

                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         N225)                K04)               E93)V00)

                                         215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         N225)                K02)K28)           E93)V00)

                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K02)K28)           E93)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     10 / 15                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)K13)M00)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01)K03)K04)K13)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K04)N225)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K13)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K04)K13)K25)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)K13)K25)K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         K03)K13)M00)N215) K04)                  V00)

                                         205/50R17         235/45R17             A01) bis A10)
                                         K03)K13)M00)N215) K04)                  V00)

                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         N225)                K04)               V00)

                                         215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         N225)                K04)K28)           V00)

                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K04)K28)           V00)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Nr. :                       RA-000733-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1297 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G2G)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4Y)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Teiletyp :                  XRT-8017


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
      Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.




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K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000733-A0-015-05~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     15 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8017


V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8017 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2013




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