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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     1 / 14                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                   XRT-8018
Art des Sonderrades:                                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                               Borbet
Radausführung:                                                              Lk 112
Radgröße:                                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                      112 mm
Lochzahl:                                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                                    72,50 mm
Zentrierart:                                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                          BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                           730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                   2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                     Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
117, 169, 245, 245G, 204, 204 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                          130 Nm
AMG, 204K, 204K AMG, 204X, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
207, 212, 212G, 212K, 246, 176
639/4                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                           140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito                   235/45R18                                             A01) bis A10)ER1b)
                                      E68)T98)                                              K03)K04)

                                                        245/45R18
                                                        T100)
e1*2007/46*0458*02   min1400/1400 max1550/1700(0)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 170    Vito, Viano                        235/45R18                         A01) bis A10)ER1b)
                                                  E68)T98)                          K03)K04)

                                                  245/45R18
                                                  T100)
L275NT10        min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse       215/35R18                                   A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K15)K23)K26)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse       205/40R18                                   A02) bis A10)
                                        A01)A93)K03)

                                                  215/40R18
                                                  A01)A93)K01)K04)K81)

                                                  225/35R18
                                                  A01)A93a)K01)K04)K81)

                                                  225/40R18
                                                  A01)A93)K01)K04)K81)

                                                  235/35R18
                                                  A01)K01)K04)K81)

                                                  245/35R18
                                                  A01)K01)K04)K81)




RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                  e1*2001/116*0431*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225            Mercedes C-Klasse       215/40R18                                A02) bis A10)
                      (Limousine)             N225)T89)

                                               225/40R18
                                               N235)

                                               235/40R18
                                               A01)G2G)K13)N245)

                                               245/35R18
                                               A01)K01)K04)K13)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                    K04)               V00)



Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 358   C63 AMG                 225/40R18 M+S                                   A02) bis A10)
              (Limousine, Coupe)
                                       235/40R18 M+S
                                       A01)K04)
e1*2001/116*0431*21   1135/1165(1265)                                                  5/112/66,5



Typ:                          204 AMG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 334 bis 373   C63 AMG                 225/40R18 M+S                                   A02) bis A10)
              (Limousine, Coupe)
                                       235/40R18 M+S
                                       A01)K04)
e1*2001/116*0464*08   1090/11110(0)                                                    5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                  e1*2001/116*0431*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225           Mercedes C-Klasse       215/40R18                                A02) bis A10)
                      (Coupe)                 A94a)N225)

                                               225/40R18
                                               N235)

                                               235/35R18
                                               N245)

                                               245/35R18
                                               A01)K01)K04)K13)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                    K04)               V00)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                                 e1*2001/116*0457*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200            Mercedes C-Klasse       215/40R18                                A02) bis A10)
                      (Kombi)                 N225)T89)

                                               225/40R18
                                               N235)

                                               235/40R18
                                               A01)G01)K13)N245)

                                               245/35R18
                                               A01)K01)K04)K13)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                    K04)               V00)



Typ:                         204K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 358   C63 AMG                225/40R18 M+S                                    A02) bis A10)
              ( Kombi)
                                      235/40R18 M+S
                                      A01)K04)
e1*2001/116*0457*15   1160/1230 (1320)                                                 5/112/66,5




RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     5 / 14                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ:                         204K AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 373   C63 AMG                225/40R18 M+S                                       A02) bis A10)
              ( Kombi)
                                      235/40R18 M+S
                                      A01)K04)
e1*2001/116*0463*08   1110/1165 (0)                                                       5/112/66,5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                                 e1*2001/116*0480*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225           Mercedes GLK            235/50R18                                   A02) bis A10)

                                                  235/55R18

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  235/55R18            255/50R18          A01) bis A10)
                                                                       K04)               V00)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                      e1*2001/116*0501*..
212G                                     e1*2007/46*0484*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225           Mercedes E-Klasse             215/45R18                             A02) bis A10)
                      (Limousine, Ausführungen N225)                                      B63)
                      mit kleinsten Serienreifen in
                      16Zoll)                       225/40R18

                                                  235/40R18

                                                  245/40R18




Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                      e1*2001/116*0501*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285           Mercedes E-Klasse             245/40R18                             A02) bis A10)
                      (Limousine, Ausführungen                                            B63)
                      mit kleinsten Serienreifen in
                      17Zoll oder 18Zoll)




RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     6 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              235/40R18                             A02) bis A10)B63)ER1B)
                (Kombi, Ausführungen mit T95)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               245/40R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285     Mercedes E-Klasse              245/40R18                             A02) bis A10)B63)ER1B)
                (Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 245/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/40R18                                A02) bis A10)B63)
                (Coupe, Cabrio;             N225)T89)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
                17Zoll)                     T89)W225)

                                             225/40R18
                                             N235)

                                             225/40R18 M+S
                                             W235)

                                             235/35R18
                                             N245)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)B63)
                                             N235)                N255)              V00)




RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     7 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes E-Klasse          235/35R18                               A02) bis A10)B63)
                (Coupe, Cabrio;            N245)T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)    235/35R18 M+S
                                           T90)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/40R18                                 A02) bis A10)B79)
                                         A93)N215)T86)

                                           205/45R18
                                           A01)K13)K22)M00)N215)T86)

                                           215/40R18
                                           N225)

                                           225/40R18

                                           235/35R18
                                           A01)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K04)K13)K22)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/40R18            235/35R18          A01) bis A10)B79)
                                           A93)N215)T86)        K04)               V00)

                                           205/45R18         225/40R18             A01) bis A10)B79)
                                           K13)K22)M00)N215)                       V00)
                                           T86)

                                           215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)B79)
                                           N225)                K04)               V00)




RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     8 / 14                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/45R18                                A02) bis A10)B79)
                                        M00)N215)T86)                            E93)

                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/40R18
                                         A01)K04)K13)

                                         235/40R18
                                         A01)G01)K01)K04)K103)K13)K25)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)K13)K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)B79)
                                         M00)N215)T86)        K04)               E93)V00)

                                         205/45R18            235/40R18          A01) bis A10)B79)
                                         M00)N215)T86)        K04)K103)          E93)V00)

                                         215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)B79)
                                         N225)                K04)K28)           E93)V00)

                                         215/45R18            235/40R18          A01) bis A10)B79)
                                         K13)K25)N225)        K04)K103)          E93)G01)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 155     Mercedes A-Klasse       235/35R18                                A02) bis A10)B79)
                                        A01)K04)                                 E95)

                                         235/40R18
                                         A01)K04)K103)K13)K25)

                                         245/35R18
                                         A01)K04)K28)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     9 / 14                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                                A02) bis A10)
                                        M00)N215)T86)

                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/40R18
                                         A01)K04)K13)

                                         235/40R18
                                         A01)G01)K04)K13)K25)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)K13)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                         M00)N215)T86)        K04)               V00)

                                         205/45R18            235/40R18          A01) bis A10)
                                         M00)N215)T86)        K04)               V00)

                                         215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                         N225)                K04)               V00)



------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     10 / 14                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1:
     innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.

B79) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 280x25mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84), bei denen serienmäßig
     als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

ER1b) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
    Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
    Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
    Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
    Fahrzeugpapieren).
    Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
    Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     13 / 14                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000729-A0-015-28~DB-5-112-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     14 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8018


W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 09.05.2013




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