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							Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 7 MERCEDES                                                   Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                                 Stand: 30.10.2013
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Fahrzeughersteller                         : MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
09.31.312           CH 126                     Ø 66.5                       66,5   Leichtmetall    720    2255      07/10
                                               09.23.572


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 210 K; 203 K; 208; 171; 210; 170; 203 CL; 203
Zubehör                                    : 09.31.312
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 209
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
203          e1*98/14*0139*..  170 - 260 235/35R19                  21B; 21J; 21L; 21M;       Nur C 32 AMG; Nur C
                                                                    22B; 22L; 24J; 24M;       30 CDI AMG;
                                                                    53S; 54A; 68X             Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                              74A; 74W; BBX
203             e1*98/14*0139*..        125 - 160 235/35R19         21B; 21J; 21L; 21M;       Nur 4-MATIC;
                                                                    22B; 22L; 24J; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                    53S; 54A                  12A; 51A; 71A; 73C;
                                        125 - 200 235/35R19 91      21B; 21J; 21L; 21M;       74A; 74W; BBX
                                                                    22B; 22L; 24J; 24M;
                                                                    54A
203             e1*98/14*0139*..        75 - 160 235/35R19          21B; 21J; 21L; 21M;       Heckantrieb;
                                                                    22B; 22L; 24J; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                    53S; 54A; 68X             12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                              74A; 74W; BBX
203 CL          e1*98/14*0159*..        170       235/35R19 91Y 21B; 21J; 21L; 21M;           Nur C 30 CDI AMG; Nur
                                                                22B; 22L; 24J; 24M;           bis e1*98/14*0159*18;
                                                                54A; 68X                      Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                              74A; 74W; BBX




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 7 MERCEDES                                               Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 145 235/35R19 87W 21B; 21J; 21L; 21M;                 Nicht C 30 CDI AMG;
                                                      22B; 22L; 24J; 24M;                 Nur bis
                                                      54A; 68X                            e1*98/14*0159*18;
                               75 - 160 235/35R19 87Y 21B; 21J; 21L; 21M;                 Heckantrieb;
                                                      22B; 22L; 24J; 24M;                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                      54A; 68X                            12A; 51A; 71A; 73C;
                                         235/35R19 91 21B; 21J; 21L; 21M;                 74A; 74W; BBX
                                                      22B; 22L; 24J; 24M;
                                                      54A; 68X
203 K        e1*98/14*0158*..  125 - 160 235/35R19    21B; 21L; 21M; 21N;                 Nur 4-MATIC;
                                                      22B; 22L; 24J; 24M;                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                      53S; 54A; 68X                       12A; 51A; 71A; 73C;
                               125 - 200 235/35R19 91 21B; 21L; 21M; 21N;                 74A; 74W; BBX
                                                      22B; 22L; 24J; 24M;
                                                      53S; 54A; 68X
203 K        e1*98/14*0158*..  170 - 260 235/35R19    21B; 21J; 21L; 21M;                 Nur C 32 AMG; Nur C
                                                      22B; 22L; 24J; 24M;                 30 CDI AMG;
                                                      53S; 54A; 68X                       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                          74A; 74W; BBX
203 K          e1*98/14*0158*..     75 - 160 235/35R19          21B; 21J; 21L; 21M;       Heckantrieb;
                                                                22B; 22L; 24J; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                53S; 54A; 68X             12A; 51A; 71A; 73C;
                                    75 - 200 235/35R19 91       21B; 21J; 21L; 21M;       74A; 74W; BBX
                                                                22B; 22L; 24J; 24M;
                                                                54A; 68X

Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 200 235/35R19 87Y 21B; 21T; 22M; 24J;                 Ab e1*98/14*0159*19;
                                                      54A                                 Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                          74A; 74W; BBX

Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  100 - 225 225/35R19 88Y 21L; 24J; 5FE                      Coupe;
                               225 - 285 225/35R19 88Y 21L; 24J; 5FE; 57E;                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       670; 673                           12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W; BBX

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 165 235/35R19     21B; 53S                            nicht für gepanzerte
                                        235/35R19 91W 21B                                 Fz; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W; BBX




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 7 MERCEDES                                               Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.10.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 165 235/35R19 91W 21B                                 nicht für gepanzerte
                               55 - 205 235/35R19     21B; 53S                            Fz; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W; BBX
210            e1*93/81*0022*..      150 - 165 235/35R19     21B; 53S                     nicht für gepanzerte
                                               235/35R19 91W 21B                          Fz; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W; BBX
210 K          e1*93/81*0033*..      55 - 150 235/35R19 87      21B; 57E; 68X             Heckantrieb;
                                     55 - 205 235/35R19         21B; 53S; 57E; 68X        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 76A;
                                                                                          BBX
210 K          e1*93/81*0033*..      55 - 150 235/35R19 87W 21B; 57E; 68X                 Heckantrieb;
                                     55 - 165 235/35R19     21B; 53S; 57E; 68X            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 76A;
                                                                                          BBX

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19               21B; 21J; 24J; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                53S                       12A; 51A; 71A; 73C;
                                              225/35R19 88Y     21B; 21J; 24J; 24M        74A; 74W; BBX
                                              235/35R19 87Y     21B; 21J; 21L; 22I;
                                                                24C; 24M
208            e1*96/27*0054*..      100 - 205 225/35R19        21B; 21J; 24J; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                53S                       12A; 51A; 71A; 73C;
                                              225/35R19 88Y     21B; 21J; 24J; 24M        74A; 74W; BBX
                                              235/35R19 87Y     21B; 21J; 21L; 22I;
                                                                24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 160 225/35R19 84W 21B; 21J; 21L; 22B;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             24C; 24M                     12A; 51A; 71A; 73C;
                                               235/35R19 87  21B; 21J; 21L; 22B;          74A; 74W; BBX
                                                             24C; 24M
171            e1*2001/116*0262*..   120 - 225 225/35R19 88  21P; 22H; 22M; 24J;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             24N; 54A                     12A; 51A; 71A; 73C;
                                               255/30R19 91  22F; 22L; 24M; 57F;          74A; 74W; BBX
                                                             671; 673

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 7 MERCEDES                                                Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                              Stand: 30.10.2013
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                                                                                                       Seite: 4 von 7
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 7 MERCEDES                                               Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.10.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 7 MERCEDES                                               Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.10.2013
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670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 7 MERCEDES                                               Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.10.2013
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die
     Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.