Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG ANLAGE: 7 MERCEDES Radtyp: CH126 Hersteller: BBS GmbH Stand: 30.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 09.31.312 CH 126 Ø 66.5 66,5 Leichtmetall 720 2255 07/10 09.23.572 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210 K; 203 K; 208; 171; 210; 170; 203 CL; 203 Zubehör : 09.31.312 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 209 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 235/35R19 21B; 21J; 21L; 21M; Nur C 32 AMG; Nur C 22B; 22L; 24J; 24M; 30 CDI AMG; 53S; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 73C; 74A; 74W; BBX 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 160 235/35R19 21B; 21J; 21L; 21M; Nur 4-MATIC; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 53S; 54A 12A; 51A; 71A; 73C; 125 - 200 235/35R19 91 21B; 21J; 21L; 21M; 74A; 74W; BBX 22B; 22L; 24J; 24M; 54A 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 235/35R19 21B; 21J; 21L; 21M; Heckantrieb; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71A; 73C; 74A; 74W; BBX 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 235/35R19 91Y 21B; 21J; 21L; 21M; Nur C 30 CDI AMG; Nur 22B; 22L; 24J; 24M; bis e1*98/14*0159*18; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 73C; 74A; 74W; BBX Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG ANLAGE: 7 MERCEDES Radtyp: CH126 Hersteller: BBS GmbH Stand: 30.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 235/35R19 87W 21B; 21J; 21L; 21M; Nicht C 30 CDI AMG; 22B; 22L; 24J; 24M; Nur bis 54A; 68X e1*98/14*0159*18; 75 - 160 235/35R19 87Y 21B; 21J; 21L; 21M; Heckantrieb; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A; 68X 12A; 51A; 71A; 73C; 235/35R19 91 21B; 21J; 21L; 21M; 74A; 74W; BBX 22B; 22L; 24J; 24M; 54A; 68X 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 235/35R19 21B; 21L; 21M; 21N; Nur 4-MATIC; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71A; 73C; 125 - 200 235/35R19 91 21B; 21L; 21M; 21N; 74A; 74W; BBX 22B; 22L; 24J; 24M; 53S; 54A; 68X 203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 235/35R19 21B; 21J; 21L; 21M; Nur C 32 AMG; Nur C 22B; 22L; 24J; 24M; 30 CDI AMG; 53S; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 73C; 74A; 74W; BBX 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 160 235/35R19 21B; 21J; 21L; 21M; Heckantrieb; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71A; 73C; 75 - 200 235/35R19 91 21B; 21J; 21L; 21M; 74A; 74W; BBX 22B; 22L; 24J; 24M; 54A; 68X Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 235/35R19 87Y 21B; 21T; 22M; 24J; Ab e1*98/14*0159*19; 54A Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 73C; 74A; 74W; BBX Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 225 225/35R19 88Y 21L; 24J; 5FE Coupe; 225 - 285 225/35R19 88Y 21L; 24J; 5FE; 57E; 10B; 11G; 11H; 11K; 670; 673 12A; 51A; 71A; 729; 73C; 74A; 74W; BBX Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 21B; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 21B Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 729; 73C; 74A; 74W; BBX Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG ANLAGE: 7 MERCEDES Radtyp: CH126 Hersteller: BBS GmbH Stand: 30.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 21B nicht für gepanzerte 55 - 205 235/35R19 21B; 53S Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 729; 73C; 74A; 74W; BBX 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 21B; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 21B Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 729; 73C; 74A; 74W; BBX 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87 21B; 57E; 68X Heckantrieb; 55 - 205 235/35R19 21B; 53S; 57E; 68X 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 729; 73C; 74A; 74W; 76A; BBX 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87W 21B; 57E; 68X Heckantrieb; 55 - 165 235/35R19 21B; 53S; 57E; 68X 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 729; 73C; 74A; 74W; 76A; BBX Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19 21B; 21J; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 53S 12A; 51A; 71A; 73C; 225/35R19 88Y 21B; 21J; 24J; 24M 74A; 74W; BBX 235/35R19 87Y 21B; 21J; 21L; 22I; 24C; 24M 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 21B; 21J; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 53S 12A; 51A; 71A; 73C; 225/35R19 88Y 21B; 21J; 24J; 24M 74A; 74W; BBX 235/35R19 87Y 21B; 21J; 21L; 22I; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 21B; 21J; 21L; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K; 24C; 24M 12A; 51A; 71A; 73C; 235/35R19 87 21B; 21J; 21L; 22B; 74A; 74W; BBX 24C; 24M 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24N; 54A 12A; 51A; 71A; 73C; 255/30R19 91 22F; 22L; 24M; 57F; 74A; 74W; BBX 671; 673 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG ANLAGE: 7 MERCEDES Radtyp: CH126 Hersteller: BBS GmbH Stand: 30.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG ANLAGE: 7 MERCEDES Radtyp: CH126 Hersteller: BBS GmbH Stand: 30.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG ANLAGE: 7 MERCEDES Radtyp: CH126 Hersteller: BBS GmbH Stand: 30.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG ANLAGE: 7 MERCEDES Radtyp: CH126 Hersteller: BBS GmbH Stand: 30.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse. BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.