Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     1 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-9018
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller     : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
204, 204X, 207, 212, 212K,       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
212G                             M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
216, 221                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     2 / 11                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       215/40R18                                A02) bis A10)
                (Coupe)                 A01)K01)K04)K13)M00)N225)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)K13)K21)N235)

                                         235/35R18
                                         A01)K01)K04)K13)K21)N245)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K04)K106)K21)      V00)

                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K02)K106)K21)      V00)

                                         235/35R18            265/30R18          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K02)K106)K21)      V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       235/45R18                                A02) bis A10)B82)
                (Heckantrieb)           A94)N245)                                E97)EF0)ER1)

                                         235/50R18
                                         M00)N245)

                                         245/45R18
                                         A94)N255)

                                         255/45R18
                                         N265)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/45R18            255/45R18          A02) bis A10)B82)
                                         N245)                N265)              E97)EF0)ER1)V00)

                                         245/45R18            265/45R18          A02) bis A10)B82)
                                         N255)                N275)              E97)EF0)ER1)V00)

                                         255/45R18            275/45R18          A02) bis A10)B82)
                                                                                 E97)EF0)ER1)V00)




RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     3 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
221                              e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse         235/45R18                           A02) bis A10)B82)
                (Allrad (4-MATIC))        A94)N245)                           E97)EF0)ER1)

                                           235/50R18
                                           M00)N245)

                                           245/45R18
                                           A94)N255)

                                           255/45R18




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/45R18                         A02) bis A10)B82)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll u.
                Heckantrieb)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 320     Mercedes CL                 255/45R18                         A02) bis A10)B82)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll u.
                Allrad (4-MATIC))


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/45R18                         A02) bis A10)B82)
                (Ausf. mit kleinsten        N265)
                Serienreifen in 18-Zoll u.
                Heckantrieb)                255/45R18 M+S




RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     4 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 320     Mercedes CL                 255/45R18                         A02) bis A10)B82)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienreifen in 18-Zoll u.
                Allrad (4-MATIC))


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/40R18                         A02) bis A10)B75)
                (Coupe, Cabrio;             M00)N225)T89)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)




RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     5 / 11                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             225/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K03)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       225/45R18
                                              A01)K03)M00)

                                            235/40R18
                                            A01)K01)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            245/40R18            A01) bis A10)
                                            K03)M00)                                  V00)

                                            225/45R18              275/35R18          A01) bis A10)
                                            K03)M00)               K02)K67)           V00)

                                            235/40R18              265/35R18          A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)               V00)

                                            235/40R18              275/35R18          A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)K67)           V00)

                                            245/40R18              265/35R18          A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)               V00)

                                            245/40R18              275/35R18          A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)K67)           V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             245/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              245/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                              K01)                 K02)               V00)

                                            245/40R18              275/35R18          A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)K67)           V00)



RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     6 / 11                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              225/45R18                               A02) bis A10)ER2)
                (Kombi, Ausführungen mit A01)K03)M00)T95)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               235/40R18
                                               A01)K01)T95)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/45R18            245/40R18            A01) bis A10)ER2)
                                             K03)M00)                                  V00)

                                             225/45R18              275/35R18          A01) bis A10)ER2)
                                             K03)M00)               K02)K67)           V00)

                                             235/40R18              265/35R18          A01) bis A10)ER2)
                                             K01)                   K02)               V00)

                                             235/40R18              275/35R18          A01) bis A10)ER2)
                                             K01)                   K02)K67)           V00)

                                             245/40R18              265/35R18          A01) bis A10)ER2)
                                             K01)                   K02)               V00)

                                             245/40R18              275/35R18          A01) bis A10)ER2)
                                             K01)                   K02)K67)           V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse              245/40R18                               A02) bis A10)ER2)
                (Kombi, Ausführungen mit A01)K01)
                kleinsten Serienreifen 245/..)
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               245/40R18            265/35R18          A01) bis A10)ER2)
                                               K01)                 K02)               V00)

                                             245/40R18              275/35R18          A01) bis A10)ER2)
                                             K01)                   K02)K67)           V00)




RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     7 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/50R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)M00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     8 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B75) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 360 x 30 mm.

B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm

E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
     19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der
     Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     9 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018




Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2013




RA-000730-A0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen