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							Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 09.01.2013
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.        gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll      ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.        Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
AREG8KP40666           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff    735    2260        12/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 207; 172; 246; 212; 204; 176; 212K; 169; 204 X; 204 K; 221;
                                             245
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 638; 211; 220; 211K; 638/2; 638/1; 215; 140 C; 140
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
                                             212K; 245; 246
                                             140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                             150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84              11A; 22B; 24C; 24D         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R18 85              11A; 21P; 22B; 24C; 24D    12A; 51A; 71C; 71K;
                                 60 - 142 215/35R18 84W             11A; 22B; 24C; 24D         721; 725; 73C; 74A;
                                          215/40R18 85W             11A; 21P; 22B; 24C; 24D    74P
                                          225/35R18 87              11A; 21P; 22B; 24C; 24D
176          e1*2007/46*0928*..  80 - 155 215/40R18 89              11A; 248; 26P              Frontantrieb;
                                          225/40R18 92              11A; 24J; 248; 26N; 26P;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27H                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 235/35R18 90       11A; 24J; 244; 26B; 26N;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                    27H                        74P
                                                 235/40R18 91       11A; 24J; 244; 26B; 26N;
                                                                    27H
                                                 245/35R18 92       11A; 24J; 244; 247; 26B;
                                                                    26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 215/40R18 89               11A; 26P                   Kombi; Frontantrieb;
                                         225/40R18 92               11A; 24J; 248; 26B; 26N    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R18 90               11A; 24J; 248; 26B; 26N    12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/40R18 91               11A; 24J; 248; 26B; 26N    721; 725; 73C; 74A;
                                         245/35R18 88               11A; 248; 27H; 5FE; 57F;   74P
                                                                    570



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89          11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/35R18 87          11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/40R18 88          11A; 22I; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90         11A; 24J; 26B; 26N; 27I     Coupe; Heckantrieb;
                                 115 - 225 225/40R18 92         11A; 24J; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/35R18 90Y        11A; 24J; 26B; 26N; 27I     12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/40R18 91         11A; 24J; 26B; 26N; 27I     721; 725; 73C; 74A;
                                           245/35R18 92         11A; 27H; 27I; 57F; 575     74P; 4GR
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/40R18 92          11A; 24J; 24M               Limousine;
                                           235/40R18 91         11A; 24J; 24M               Heckantrieb;
                                           245/35R18 92         11A; 24M; 57F; 68T          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GR
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 225 225/40R18 92     11A; 24J; 24M               Nur 4-MATIC;
                                               235/40R18 91     11A; 24J; 24M               Limousine;
                                               245/35R18        11A; 24M; 51G; 57F; 575     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GR
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/40R18 92     11A; 21P; 24J; 24M          Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/40R18 91     11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R18         11A; 22I; 22M; 24M; 51G;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                57F; 575                    74P; 4GR
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/40R18 92      11A; 21P; 24J; 24M          Kombi; Heckantrieb;
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R18 92      11A; 22I; 22M; 24M; 57F;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                68T                         74P; 4GR

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18              10N; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/45R18-99           11A; 21B; 21N; 21Q;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                22M; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4AR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.. 130          235/40R18 91W 5GG; 51J                        Nur 4-MATIC;
                                 130 - 165    235/40R18 91Y 5GG; 51J                        Allradantrieb;
                                 130 - 285    245/40R18 93Y                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 97                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4AR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                    Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                               235/40R18 91W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 170 245/40R18 93W                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     75 - 200 225/45R18 91Y                                 721; 725; 73C; 74A;
                                               235/40R18 91Y                                74P; 4ME; 4MT
                                     75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                     75 - 285 245/40R18 93Y
211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J                        Nur 4-MATIC;
                                     130 - 285 245/40R18 97                                 Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4AR
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689                  Heckantrieb;
                                               235/40R18 95 51J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/40R18 97                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4AR
212            e1*2001/116*0501*..   150 - 200 245/40R18 97     11A; 21P                    Stufenheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76T; 4GR
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                            Stufenheck;
                                     100 - 215 235/40R18 91Y 57E; 689                       Heckantrieb;
                                               245/40R18 97 11A; 21P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T; 4GR
212K           e1*2007/46*0200*..    150 - 200 245/40R18 97                                 Kombi;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 75I; 76T;
                                                                                            4GR
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 215 235/40R18 95 57E; 67B; 689                   Kombi; Heckantrieb;
                                               245/40R18 97Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 75I; 76T; 4GR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18     51G; 575                           Cabrio; Heckantrieb;
                                           245/40R18 93Y                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92         51J                         Coupe; Heckantrieb;
                                           235/40R18            51G; 575                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R18 93                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GR

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97         11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                           235/55R18 100        11A; 24J; 24M               Heckantrieb;
                                           245/50R18 100        11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99         11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76O; 4GR

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97         11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
             e9*93/81*0005*..,             Reinf                367                      12A; 51A; 71C; 71K;
               e9*98/14*0005*..
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 4QK
638/1          K393                 58 - 105 245/40R18-97       11A; 22B; 22F; 24C; 24D; Lkw geschl. Kasten;
                                             Reinf              367                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97       11A; 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,             Reinf
               e9*98/14*0020*..
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4RG

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 290 255/45R18            10N; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
             F690                110 - 300 255/45R18            11A; 21L; 22G; 631          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18         10N; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               G165                           255/45R18         11A; 21L; 22G; 631          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 15
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y                                    Allradantrieb;
                                           245/50R18                                        Heckantrieb;
                                           100W
                                 150 - 380 255/45R18 99Y                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 530; 573;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                            76O; 4GR

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94           5HI; 51J                Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18              51G                     Länge 6158 mm;
                                                                                        nicht für
                                                                                        gepanzerte Fz; Nur
                                                                                        4-MATIC;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 4AR
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 245/45R18         10N; 11A; 21P; 22I; 51G Nicht für Fz. m.
                                              255/45R18-99      11A; 21B; 22B; 24J; 24M Länge 6158 mm;
                                                                                        nicht für
                                                                                        gepanzerte Fz;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 4AR

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..     135 - 225 225/40R18 88                                  Cabrio; Heckantrieb;
                                              235/35R18 90      11A; 26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91      11A; 26P                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R18 88      57F; 575                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GR

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 6 von 15
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49097
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 000 905 4100 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0005*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0020*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/40 R18
                    Hinterachse:                          245/35 R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                    Seite: 12 von 15


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                    Seite: 13 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                   VA
             26B                       x = 250             y = 350                   VA
             27I                       x = 240             y = 315                   HA
             27B                       x = 290             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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