Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 17 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 8
Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
V
loch werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
112542666 J2-66542-5112 73.1/66.6 66,6 Kunststoff 690 2100 12//12
IO
S
R
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
V
E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
S
LE
für Typ : 168
E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
IN
Typ : 245; 176; 169; 204; 117; 246
E
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168 -R
130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 245; 246
19
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
§
H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 92 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
A
N
22F; 24C; 24D; 51G langer Radstand;
G
195/50R16-84 MA0; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
N
22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
U
G
44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; 725; 73C; 74A; 74P;
A
22B; 24C; 24D 915
R
T
103 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B;
IN
22F; 24C; 24D; 51G;
E
52J
R
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
U
Z
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
T
205/55R16 90 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
H
IC
176 e1*2007/46*0928*.. 80 - 90 195/55R16 91 Frontantrieb;
-N
195/60R16 89 10B; 11B; 11G; 11H;
80 - 125 205/50R16 91 12A; 51A; 71K; 721;
IG
205/55R16 91 725; 729; 73C; 74A;
LT
215/55R16 93 11A; 248; 26P 74P; 76U
Ü
225/50R16 92 11A; 248; 26P
G
N
235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26B;
U
26N; 27H
T
N
E
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
K
246 e1*2007/46*0751*.. 80 - 125 205/50R16 91 Kombi; Frontantrieb;
O
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
D
215/55R16 93 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 248; 26N; 26P; 725; 729; 73C; 74A;
57T 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 17 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
!
FO
70 - 142 205/50R16 87 12A; 51A; 71K; 721;
IN
205/55R16 90 725; 73C; 74A; 74P;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 54A 76U
B
A
225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M
R
O
V
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
204 e1*2001/116*0431*.. 115 195/60R16 51G Coupe; Heckantrieb;
Z
N
205/50R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
IO
205/55R16 91 12A; 51A; 71K; 721;
S
725; 729; 73C; 74A;
R
E
74P; 76T; 76U
V
E
S
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
LE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 125 205/55R16 91 11A; 26P Limousine;
IN
215/55R16 93 11A; 248; 26P Frontantrieb;
E
225/50R16 92 -R11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
19
725; 73C; 74A; 74P;
§
76U
H
C
A
Auflagen
N
G
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
N
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
U
G
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
A
R
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
T
IN
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
E
Reifenfabrikate verwendet werden.
R
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
U
Z
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
T
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
H
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
IC
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-N
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
IG
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
LT
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Ü
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
G
N
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
U
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
T
der Fahrzeugpapiere enthält.
N
E
M
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
U
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
K
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
O
D
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 17 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 8
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
!
FO
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
IN
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
B
A
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
R
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
O
V
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
R
U
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Z
N
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
IO
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
S
R
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
E
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
V
E
S
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
LE
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
E
IN
herzustellen.
E
-R
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
19
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
H
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
C
A
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
G
N
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
U
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
G
A
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
R
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
T
IN
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
E
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
R
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
U
Z
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
T
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
H
genannten Bereich abgedeckt sein.
IC
-N
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
IG
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
LT
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
Ü
genannten Bereich abgedeckt sein.
G
N
U
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
T
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
N
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
E
M
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
U
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
K
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
O
D
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 17 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 8
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
!
FO
abgedeckt sein.
IN
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
B
A
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
R
O
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
V
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
R
U
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
Z
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
N
IO
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
S
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
R
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
E
V
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
E
S
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
LE
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
E
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
IN
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
E
-R
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
19
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
H
C
A
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
N
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
G
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
N
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
U
G
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
A
dieser Reifengröße zu beachten.
R
T
IN
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
E
R
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
U
Z
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
T
H
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
IC
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
-N
berücksichtigen.
IG
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
LT
Reifengröße:
Ü
Vorderachse: 205/55R16
G
Hinterachse: 225/50R16
N
U
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
T
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
N
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
E
M
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
U
K
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
O
Tiefbetts angebracht werden.
D
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 17 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 8
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
!
FO
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
IN
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
B
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
A
R
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
O
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
V
R
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
U
Z
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
N
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
IO
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
S
R
beachten.
E
V
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
E
S
Zentrierringe verwendet werden.
LE
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
E
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
IN
E
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
-R
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
19
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
§
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
H
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
C
A
zulässig.
N
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
G
N
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 17 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 8
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
!
FO
Fahrzeug:
IN
B
Hersteller: DAIMLER
A
Fahrzeugtyp: 176
R
O
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
V
Handelsbez.: A-KLASSE
R
U
Z
Variante(n): Frontantrieb
N
IO
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
S
R
E
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
V
von [mm] bis [mm]
E
S
27B x = 290 y = 350 HA
LE
26P x = 200 y = 310 VA
E
26B x = 250 y = 350 VA
IN
27I x = 240 y = 315 HA
E
-R
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
19
§
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
H
von [mm] bis [mm] um [mm]
C
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
A
N
26N x = 250 y = 350 8 VA
G
26J x = 250 y = 350 20 VA
N
27H x = 290 y = 350 8 HA
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 17 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 8
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
IN
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
B
Handelsbez.: B-Klasse
A
R
O
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26P x = 305 y = 335 VA
E
26B x = 355 y = 385 VA
V
E
S
LE
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
IN
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
E
27F x = 310 y = 295 -R 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
19
26J x = 355 y = 385 18 VA
§
27H x = 310 y = 295 8 HA
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 17 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 8
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
IN
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
B
Handelsbez.: CLA-Klasse
A
R
O
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26P x = 305 y = 335 VA
E
26B x = 355 y = 385 VA
V
E
S
LE
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
IN
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
E
27F x = 310 y = 295 -R 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
19
26J x = 355 y = 385 18 VA
§
27H x = 310 y = 295 8 HA
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.