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           ABE: 48132
                Design:
                C 12
            Radnummer:
        C12 756 45 62S
                 Daten:
       7.5x16" ET45.5 LK5/112/66.6

              CMS 622/02
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              48132*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7,5 J x 16 H2


Typ:                         C12 756



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48132*02

Die ABE-Nr. 48132 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2 , Typ C12 756,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung) vom
05.08.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

5, 6                                 (1. Ausfertigung)
3, 4                                 (2. Ausfertigung)
1, 2                                 (3. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 05.08.2013
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 13.08.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
05.08.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48132*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 1 von 3

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

Modell                        C12
Typ                           C12 756
Radgröße                      7,5 J x 16 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
                                                 Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                 (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                 Mittenloch-ø   (mm)
                                                 (mm)
C12 756 37 91S   622/05 CMS/                     5/112/57,1     37     740    2000       5/2010
                 SR22 Ø66,45-Ø57,1
                 622/05 JF/
                 SR22 Ø66,45-Ø57,1
                 622/05 SD/
                 SR22 Ø66,45-Ø57,1
C12 756 45 91S   622/04 CMS/                     5/112/57,1     45     720    2130       5/2010
                 SR22 Ø66,45-Ø57,1
                 622/04 SD/
                 SR22 Ø66,45-Ø57,1
C12 756 37 91S   622/05 CMS/ ohne Ring           5/112/66,6     37     740    2000       5/2010
                 622/05 JF/ ohne Ring
                 622/05 SD/ ohne Ring
C12 756 38 62S   622/03 CMS / ohne Ring          5/112/66,6     38     740    2000       5/2010
                 622/03 JF / ohne Ring
                 622/03 SD / ohne Ring
C12 756 45 91S   622/04 CMS / ohne Ring          5/112/66,6     45     720    2130       5/2010
                 622/04 SD / ohne Ring
C12 756 45 62S   622/02 CMS / ohne Ring          5/112/66,6     45,5   720    2130       5/2010
                 622/02 JF / ohne Ring
                 622/02 SD / ohne Ring


Kennzeichnung

KBA-Nummer                    48132
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C12 756
Radgröße                      7,5Jx16H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Herstellungsdatum             Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 3


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung


Ergänzend zu den bisher genehmigten bzw. geprüften Ausführungen wurden ab Juni 2011 folgende
Biegeumlaufprüfungen durchgeführt:

Anschluß      Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112         38                 740            2000
5/112         45                 720            2130


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6    195/40R16      49                 740
5/112/66,6    195/40R16      45                 740


Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6    265/75R16      45                 740
5/112/66,6    275/70R16      45                 740


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,665 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im Juni 2010 durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 3 von 3

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung (CMS)                -                              05.05.2010
Radzeichnung (CMS)                J 622 000_B                    18.02.2010
                                  mit Änderung vom               18.04.2011
Radzeichnung (CMS)                J 622 001                      16.02.2010
Radzeichnung (CMS)                J 622 002_A                    16.02.2010
                                  mit Änderung vom               27.05.2010
Radzeichnung (CMS)                J 622 003_A                    16.02.2010
                                  mit Änderung vom               27.05.2010
Radzeichnung (CMS)                J 622 004_A                    16.02.2010
                                  mit Änderung vom               27.05.2010
Befestigungsmittelzeichnung       RAD S.14.14.                   22.11.1992
Radzeichnung (CMS)                J 622 005                      14.04.2011
Zentrierringzeichnung             Zentrierring 66,45mm           04.03.2009
Nabenkappenzeichnung              C020122-B                      07.07.2000
                                  mit Änderung vom               31.08.2001
Beschreibung (CMS)                                               06.09.2010
Beschreibung (JF)                 -                              26.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung        -                              31.01.2013
C12 756
Radzeichnung (JF)                 54711675-A1                    07.09.2012
Radzeichnung (JF)                 54711675-A2                    07.09.2012
Beschreibung (SD)                 -                              28.01.2013
Radzeichnung (SD) Blatt 1/2       306-3101013                    10.02.2012
                                  mit Änderung vom               25.06.2013
Radzeichnung (SD) Blatt 2/2       306-3101013                    10.02.2012
Befestigungsmittelzeichnung       Übersicht Befestigungsmittel   09.02.2010
                                  mit Zeichnungen
                                  Stand 02.08.2012
Verwendungsbereich                Anlagen 1 - 6

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. August 2013




Bohlander                                                                 00198414.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C12
Typ                             C12 756
Radgröße                        7,5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring                 kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C12 756 45 62S 622/02 CMS/ ohne Ring             5/112/66,6          45,5        720    2130
               622/02 JF/  ohne Ring
               622/02 SD/ ohne Ring


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      48132
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C12 756
Radgröße                        7,5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02     Serien-Schraube              Kugel          130                   27
        M14x1,5                      Ø28 mm
S03     Schraube M14x1,5             Kugel          150                   27
                                     Ø28 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                60-142         195/55R16   K1a K2b K42 R70                     A01 A02 A04
169                     60-142         205/50R16   K1c K2b K42                         A05 A07 A08
e1*2001/116*0288*..     60-142         205/55R16   G01 K1c K2b K42                     A09 A12 A16
                        60-142         225/45R16   K14 K1c K2b K42                     A21 V16 S02
A-Klasse                80, 90         205/50R16   R37 T87 T91                         A02 A04 A05
176                     80-125         205/55R16                                       A07 A08 A09
e1*2007/46*0928*..      80-125         215/55R16   A01 K1a K2b K5d                     A12 A16 A21
                        80-125         225/50R16   A01 K1a K2b                         A58 Flh V16
                        80-125         245/45R16   A01 K1c K2b K5d                     X78 S02
B-Klasse                70,85          195/55R16   R37 R70                             A02 A04 A05
245                     70,85          205/50R16   R37                                 A07 A08 A09
e1*2001/116*0314*..     70-142         195/55R16   M+S R70                             A12 A16 A21
                        70-142         205/50R16   M+S                                 S02
                        70-142         205/55R16
B-Klasse                80, 90         205/50R16   K2b R37 T87 T91                     A01 A02 A04
246                     80-125         205/55R16   K2b                                 A05 A07 A08
e1*2007/46*0751*..      80-125         215/55R16   K2b                                 A09 A12 A16
                        80-125         225/50R16   K2b                                 A21 A58 V16
                                                                                       X78 S02
C-Klasse                88,100,115     195/60R16   A10 R70 T89                         A02 A04 A05
204                     88-215         205/55R16   A32                                 A07 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215         225/50R16   A12                                 A16 A21 B03
- Limousine/Coupe                                                                      Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011                                                                  S02
C-Klasse T-Modell       88-170         205/55R16   A32 T91 T94                         A02 A04 A05
204K                    88-170         225/50R16   A12 T92 T93                         A07 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                                    A16 A21 B03
- incl. Facelift 2011                                                                  Car V16 S02
CLA-Klasse              90             205/50R16   R37 T87 T91                         A02 A04 A05
117                     90-125         205/55R16                                       A07 A08 A09
e1*2007/46*1007*..      90-125         215/55R16   A01 K1a K1b K2b K5d                 A12 A16 A21
                        90-125         225/50R16   A01 K1a K1b K2b                     A58 Lim V16
                                                                                       X78 S02
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 R37 T91 T92                     A02 A04 A05
212                     100-150        215/55R16   A10 R37                             A07 A08 A09
e1*2001/116*0501*..     100-225        225/55R16   A32                                 A16 A16 A21
- mit Luftfederung      100-225        235/50R16   A12                                 A58 B03 F38
                        100-225        245/50R16   A12 R03                             Lim V16 X78
                                                                                       S02
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 R37 T91 T92                     A02 A04 A05
212, 212G               100-150        215/55R16   A10 R37                             A07 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;    100-225        225/55R16   A10                                 A16 A21 A58
e1*2007/46*0484*..      100-225        235/50R16   A12                                 B03 F39 Lim
                        100-225        245/50R16   A12 R03                             V16 X78 S02
                        120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell      100-215        235/50R16     A12 T95 X77 148                        A02 A04 A05
212 K                  100-225        225/55R16     A10 T94 T95 T99 148                    A07 A08 A09
e1*2007/46*0200*..     100-225        245/50R16     A12 R03 T96 T97 148                    A16 A21 A58
                                                                                           B03 Car F42
                                                                                           V16 X78 S02
E-Klasse T-Modell      100 - 215      235/50R16     A12 T95 X77 148                        A02 A04 A05
212 K                  100 - 225      225/55R16     A32 T94 T95 T99 148                    A07 A08 A09
e1*2007/46*0200*..     100 - 225      245/50R16     A12 R03 T96 T97 148                    A16 A16 A21
- mit Luftfederung                                                                         A58 B03 Car
                                                                                           F38 V16 X78
                                                                                           S02
S-Klasse               145-225        225/60R16     R09 R35                                A02 A04 A05
220                                                                                        A08 A09 A11
e1*97/27*0099*..                                                                           A16 A21 A61
                                                                                           B03 NBF S03


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7


A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vor-
derachse.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.



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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7



X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

148      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juni 2013 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Juni 2013




Bohlander                                                                       00196894.DOC




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